Swiss Civil Code (SCC)
Der Art. 320 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 320 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LE170070 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsteller; Instanz; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Vorinstanz; Berufung; Recht; Partei; Parteien; Gesuchstellers; Besuch; Koste; Berücksichtigen; Tochter; Besuchsrecht; Betreuung; Unterhalt; Obhut; Einkommen; Berücksichtigt; Arbeit; Verfahren; Entscheid; Auszugehe; Genden; Monats |
BE | KES 2021 939 | Anzehrung des Kindesvermögens | |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | KV.2020.1 (SVG.2020.268) | Kantonale bedarfsabhängige Sozialleistungen: Berücksichtigung des Kindesvermögens bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens | Beschwerde; Kindes; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Kindesvermögen; Vermögen; Werden; Sozialhilfe; Abhängig; Beschwerdeführerinnen; Haushalt; Bedarfsabhängige; Kindesvermögens; Kanton; Sozialleistungen; Vermögens; Bedarfsabhängigen; Beschwerdegegnerin; Einkommen; Kantonale; Unterhalt; Anrechenbare; Ausbildung; Erträge; Entscheid; Leistung; Basel-Stadt; Eltern; Verwendung; Billig |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
118 II 101 | Vertretung Unmündiger durch die Eltern (Art. 306 Abs. 2 und Art. 392 Ziff. 2 ZGB). Unverbindlichkeit eines Erbauskauf-Vertrags, den die Mutter unmündiger Kinder in deren Namen mit den Eltern des verstorbenen Ehemannes abgeschlossen hat, ohne dass die Vormundschaftsbehörde um Ernennung eines Beistandes wegen Interessenkollision ersucht worden wäre. | Interesse; Berufung; Interessen; Gesetzliche; Kinder; Mutter; Vertreter; Berufungsbeklagten; Kindes; Vertretung; Gesetzlichen; Interessenkollision; Eltern; Erbauskauf; Abstrakt; Grosseltern; Elterliche; Person; Kindesvermögen; Verstorbene; Elterlichen; Vertretenen; Gefährdung; Gültig; Erbvertrag; Verzicht; Vertrags; Urteil |
101 II 17 | Art. 320 ZGB Verträge über Unterhaltsbeiträge an das aussereheliche Kind können ohne entsprechenden Vorbehalt gerichtlich nicht abgeändert werden. | Partei; Unterhaltsbeiträge; Vergleich; Parteien; Klagten; Richter; Beklagten; Abänderung; Vertrag; Recht; Klägers; Vater; Urteil; Vereinbarung; Vertraglich; Recht; Altersjahr; Zurückgelegten; Vaters; Berufung; Festgesetzt; Obergericht; Entscheid; Klage; Seitige; Beschluss; Gutachten; Bundesgericht; Beiträge |