E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 320 StGB vom 2022

Art. 320 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 320

1. Wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Mit­glied einer Behörde oder als Beamter anvertraut worden ist, oder das er in seiner amtlichen oder dienstlichen Stellung wahrgenommen hat, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Verletzung des Amtsgeheimnisses ist auch nach Beendigung des amtlichen oder dienstlichen Verhältnisses strafbar.

2. Der Täter ist nicht strafbar, wenn er das Geheimnis mit schrift­li­cher Einwilligung seiner vorgesetzten Behörde geoffenbart hat.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 320 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210189NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Recht; Wohnung; Hausdurchsuchung; Staatsanwaltschaft; Polizei; Mutter; Recht; Stadt; Zusatzleistungen; Verhalten; Führers; Nichtanhandnahme; Beschwerdeführers; Kantons; Durchsuchung; Person; Amtsmissbrauch; Hausdurchsuchungs; Schwerdegegners; Bezug; Bundes; Gewalt; Hausdurchsuchungsbefehl; Rechtmässig; Stock; Beschwerdegegners; Interesse
ZHRU210072Edition (Zivilsache)Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Geheimnis; Beweis; Beschwerdeführerin; Edition; Sitzung; Rechtshilfe; Tonaufnahme; Verfügung; Verweigerung; Tonaufnahmen; Geschäftsgeheimnis; Dispositiv; Committees; Dispositiv-Ziffer; Entscheid; Schutz; Verpflichtet; Geschäftsgeheimnisse; Verweigerungsrecht; Abschrift; Mitwirkung; Gemäss; Dokumente; Urkunden; Geltend; Interesse
Dieser Artikel erzielt 53 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180010Beschwerde gegen ein Urteil eines Bezirksgerichts vom 4. September 2018 (BV180021-...) betreffend Entbindung AmtsgeheimnisBeschwerde; Beschwerdeführer; Bezirksgericht; Beschwerdegegnerin; Geheim; Amtsgeheimnis; Interesse; Aufsicht; Betreibung; Urteil; Behörde; Verfahren; Bezirksgerichts; Obergericht; Aufsichtsbehörde; Betreibungs; Interessenabwägung; Verwaltungskommission; Kantonale; Verfahrens; SchKG; Amtsgeheimnisse; Kantons; Entbindung; Amtsgeheimnisses; Beschwerdeführers; Vorgenommene; Amtsgeheimnisentbindung
ZHVR130007Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe Dolmetscherwesen (KB130004) vom 10. Juli 2013Rekurrentin; Dolmetscher; Rekurs; Polizei; Akten; Wohnung; Recht; Rekursgegnerin; Vertrauen; Recht; Person; Gericht; Vertrauenswürdigkeit; Verhalten; Besuch; Umgang; Dolmetscherverzeichnis; Müsse; Verfolgung; Beschluss; Liegende; Erheblich; Wahrnehmungsbericht; Kriminellen; Polizeibeamten
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 IV 65 (6B_851/2015)Art. 320 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Amtsgeheimnisverletzung. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ergibt sich aus der besonderen Stellung des Behördenmitgliedes bzw. des Beamten. Es bedarf hierfür keiner besonderen ausserstrafrechtlichen Grundlage in dem für die Ausübung des Amtes massgebenden Gesetz (E. 5.2). Universität; Geheim; Recht; Geheim; Geheimhaltung; Beamte; Behörde; Amtsgeheimnis; Urteil; Geheimnis; Stellung; Behördenmitglied; Beschwerde; Beamten; Dissertationen; Universitätsrat; Kantons; Verletzung; Experten; Mitglied; Besonderen; Rechtlichen; Bern-Mittelland; Region; Bericht; Amtsgeheimnisses; Staatsanwaltschaft; Interesse; Universitätsrates
138 I 331 (8C_949/2011)Art. 12, Art. 13 Abs. 1 und 2 BV; Art. 8 EMRK; abstrakte Normenkontrolle; Sozialhilferecht. Die am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Änderungen des kantonalbernischen Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (SHG) betreffend Entfallen des Sozialhilfegeheimnisses bei Ermächtigung der betroffenen Person oder der vorgesetzten Stelle zur Auskunftserteilung und bei Anzeige einer Straftat (Art. 8 Abs. 2 lit. a-c SHG), betreffend Einholen einer Vollmacht von den betroffenen Personen (Art. 8b Abs. 3 SHG) sowie betreffend Auskunftspflichten privater Dritter (Art. 8c Abs. 1 lit. c-e SHG) sind verfassungs- und konventionskonform (E. 5-8). Recht; Sozialhilfe; Pflicht; Daten; Person; Rechtlich; Personen; Arbeit; Vollmacht; Informationen; Beschwerde; Bundes; Kanton; Behörde; Auskunft; Verfassungs; Grundrecht; Datenschutz; Kantons; Gesetzes; Beschwerdeführer; Familie; Gesuch; Schutz; Behörden; Gesetzliche; Recht; Geheim; Regel

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6603/2013DatenschutzDaten; Schwerde; Beschwerde; Untersuchung; Vorinstanz; Auskunft; Vorabklärungen; Beschwerdeführer; Bundes; Steuer; Hinsichtlich; Interesse; Person; Recht; Verfahren; Einsicht; Geheim; Verfügung; Untersuchung; Beschwerdeführers; Sondere; Voruntersuchung; Bericht; Verfahren; Einschränkung; Bundesverwaltungsgericht; Gesetzliche; Besonderen
A-6143/2013AmtshilfeBundes; Verfahren; Beschwerde; Amtshilfe; Bundesverwaltungsgericht; Steuer; Beschwerdeführer; Recht; Person; Ausstand; Urteil; Personen; Amtshilfegesuch; DBA-USA; Schlussverfügung; Verfahrens; Kunden; Konten; Verwaltungsgerichts; Bundesverwaltungsgerichts; Behörde; Formular; Sachverhalt; Schlussverfügungen; Erfüllt; Bundesgericht; Informationen; Verfügung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.220, BP.2021.82Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Akten; Bundes; Blatter; Person; Beschwerdeführers; Verfahren; Verfahrens; Untersuchung; Zahlung; Verfügung; Privatkläger; Platini; Protokollierten; Akteneinsicht; Interesse; Rechte; Präsident; Amtsgeheimnis; Rechten; Eröffnung; Geschädigt; Verfahrens; Wiesen; Verletzung; Lasse
CA.2020.14ASchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Mráz; Recht; Beruf; MARTYNENKO; Berufung; Urteil; Verfahrens; Ziffer; Eingabe; Verteidiger; Verfahren; Antrag; Erstin; Erstinstanzliche; Stellung; Filter; öffnen; Verteidigung; Hinzufügen; Kammer; Bundes; Vertrete; Hauptverhandlung; Anwalt; Gericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
OberholzerBasler Kommentar StGB2018
Trechsel, VestPraxiskommentar StGB2018
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz