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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 320 LEF dal 2020

Art. 320 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 320

D. Situazione dei liquidatori

1 I liquidatori soggiacciono alla vigilanza e al controllo della delegazione dei creditori.

2 I provvedimenti dei liquidatori concernenti la realizzazione dell’attivo possono essere impugnati avanti la delegazione dei creditori, e le decisioni di questa commissione possono essere deferite all’autorità di sorveglianza entro dieci giorni dalla comunicazione.

3 Per il resto, gli articoli 8 a 11, 14, 34 e 35 si applicano per analogia alla gestione dei liquidatori.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 320 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS160146Honorar Mitglied Gläubigerausschuss (Nachlassliquidation)Gesuch; Gesuchsteller; Gläubiger; Vorinstanz; Honorar; Stunden; Gläubigerausschuss; SchKG; Gesuchstellers; Beschwerde; Stundenansätze; Liquidator; Bigerausschusses; Mitglied; Gläubigerausschusses; Nachlassgericht; Recht; Mitarbeit; Entschädigung; Mitglieder; Mitarbeiter; Entscheid; Auslagen; Leistung; Leistungen; Sekretariat; Kürzung; Genehmigung; Funktion; Sekretariats
ZHPS160145Honorar Mitglied Gläubigerausschuss (Nachlassliquidation)Gesuch; Gesuchsteller; Gläubiger; Vorinstanz; Honorar; Gläubigerausschuss; Stunden; Gesuchstellers; SchKG; Beschwerde; Liquidator; Bigerausschusses; Entschädigung; Gläubigerausschusses; Stundenansätze; Nachlassgericht; Mitglied; Mitarbeit; Recht; Mitarbeiter; Mitglieder; Leistung; Entscheid; Leistungen; Sekretariat; Auslagen; Erbrachten; Genehmigung; Sekretariats; Funktion

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 00 315Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG. Verdeckte Gewinnausschüttung. Aktiengesellschaft in Nachlassliquidation. Wenn der Liquidator Beteiligungsrechte, welche die Schuldnerin in Form eines Aktienpakets an einer anderen Gesellschaft besitzt, verkauft, so kann darin grundsätzlich keine verdeckte Gewinnausschüttung liegen. Der Liquidator ist ein Vollstreckungsorgan, dessen Aufgaben und Verantwortung gesetzlich festgelegt sind. Die Begünstigung eines dem Unternehmen nahe stehenden Dritten ist mit seinen gesetzlichen Funktionen nicht vereinbar. Der Liquidator kann daher auch nicht Kontrollinhaber im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sein.Aktie; Liquidator; Gläubiger; Gewinn; SchKG; Verdeckte; Gewinnausschüttung; Gesellschaft; Aktien; Leistung; Verdeckten; Unternehmen; Person; Nachlassvertrag; Stehende; Verkauf; Vermögens; Gläubigerausschuss; Beschwerde; ASchKG; Gerichtlich; Organ; Verfügung; Nachlassschuldnerin; Namenaktien; Anteilsinhaber; Angebot; öffentlich-rechtliche; Leistung; Leistenden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 425 (5A_555/2015)Art. 9, Art. 17 SchKG; negative Zinsen auf einem Kontokorrent-Guthaben bei der Depositenanstalt; betreibungsrechtliche Beschwerde. Die Festlegung des Zinssatzes durch die Depositenanstalt für die auf einem Kontokorrent hinterlegten Vermögenswerte stellt keine Verfügung eines Zwangsvollstreckungsorganes gemäss Art. 17 SchKG dar (E. 3). SchKG; Beschwerde; Depositen; Depositenanstalt; Zwangsvollstreckung; Konkurs; Kanton; Schuldbetreibung; Verfügung; Vermögenswerte; Kontokorrent; Zwangsvollstreckungsorgan; Zwangsvollstreckungsorgane; Beschwerdeführerin; Kantonalbank; Zuger; Hinterlegung; Recht; Bundesgesetz; Konkurs; Hilfsorgan; Aufsichtsbehörde; Zinses; Zinsen; Betreibungsrechtliche; Zinssatzes; Gebühr; Beschwerdegegnerin; Festlegung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4679/2007Berufliche Vorsorge (Übriges)Schwerde; Instanz; Beschwerde; Vorinstanz; Verfügung; Stiftung; Bundes; Sicht; Führerin; Schwerdeführerin; Gericht; Beschwerdeführerin; Aufsicht; Aufsichts; Garantie; Gefochten; Angefochten; Angefochtene; Verfahren; Handels; Sichtsbehörde; Gläubiger; Recht; Aufsichtsbehörde; Angefochtenen; Bundesver; Verwaltungs; Gericht
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