Art. 32 ZPO vom 2020
Art. 32 Konsumentenvertrag
1 Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist zuständig:
- a.
- für Klagen der Konsumentin oder des Konsumenten: das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien;
- b.
- für Klagen der Anbieterin oder des Anbieters: das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei.
2 Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen des üblichen Verbrauchs, die für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse der Konsumentin oder des Konsumenten bestimmt sind und von der anderen Partei im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit angeboten werden.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZV.2020.12 (SVG.2020.214) | Abschreibung; Verlegung der ausserordentlichen Kosten nach Ermessen (Art. 107 Abs. 1 lit. f. ZPO.) (Bundesgerichtsurteil: 4A_538/2020) | Verfahren; Kläger; Klägerin; Partei; Kosten; Beklagte; Versicherungsträger; Werden; Gemäss; Versicherungsträgerin; Eingabe; Verfahrens; August; Bezeichnung; Reicht; Versicherungsverträge; Sozialversicherungsgericht; Rechtsvertreter; Führt; Parteibezeichnung; Beklagte; Beantragt; Andere; Vorliegend; Ausserordentlichen; Januar; Richtige; Erledigt; Verteilung; Dezember |
BS | ZV.2020.14 (SVG.2020.215) | Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung (Taggeld) Nachweis, dass die versicherte Person die Arbeitsfähigkeit wiedererlangt hat, in casu vom Versicherer nicht erbracht. | Beklagte; Kläger; Arbeitsunfähigkeit; Klägerin; Klagbeilage; Taggeld; Beklagten; Arbeitsfähigkeit; Schreiben; Gemäss; Januar; Leistung; Partei; Abklärung; August; Psychiatrische; Attestiert; November; Werden; Dezember; Gericht; Sozialversicherungsgericht; Untersuchung; Person; Taggeldleistung; Beschwerde; Versicherte; Reicht; Dieser; Diesem |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 238 (4F_7/2020) | Regeste Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG ; Revision eines Bundesgerichtsurteils aufgrund von nachträglich entdeckten Tatsachen oder Beweismitteln. Stufen des Revisionsverfahrens vor Bundesgericht (E. 1). | Revision; Bundesgericht; Revisionsgesuch; Tatsache; Urteil; Verfahren; Revisionsgesuchs; Beweis; Entscheid; Beschwerde; Tatsachen; Beweismittel; Entdeckt; Entdeckte; Recht; Revisionsgesuchsgegner; Verfahren; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Bundesgerichts; Träglich; Revisionsgr; Trete; Kognition; Revisionsgesuchsteller; Generalversammlung; Gesuch; Revisionsgesuchstellerin; Revisionsverfahren; Entdeckten |
142 III 110 (5A_619/2015) | Art. 106 ff. ZPO; Prozesskostenverteilung im Einparteienverfahren. Obsiegt die Partei in einem Einparteienverfahren vor der Rechtsmittelinstanz, so hat ihr der Kanton unter Vorbehalt von Art. 116 ZPO eine Parteientschädigung für das Rechtsmittelverfahren auszurichten (E. 3.1-3.4). | Beschwerde; Kanton; Partei; Verfahren; Recht; Parteien; Parteientschädigung; Beschwerdeführer; Urteil; Obergericht; Kantons; Partei; Kantonsgericht; Rechtsmittel; Gericht; Bundesgericht; Entscheid; Auferlegt; Prozesskosten; Beschluss; Konkurs; Recht; Rechtsmittelverfahren; Rechtsverzögerung; Kantonale; Einparteienverfahren; Gerichtskosten; Freiwilligen; Konstellation; Gesuch |