E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 32 ZPO vom 2023

Art. 32 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 32

Konsumentenvertrag

1 Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist zuständig:

a.
für Klagen der Konsumentin oder des Konsumenten: das Gericht am Wohn­sitz oder Sitz einer der Parteien;
b.
für Klagen der Anbieterin oder des Anbieters: das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei.

2 Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen des üblichen Ver­brauchs, die für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse der Konsumentin oder des Konsumenten bestimmt sind und von der anderen Partei im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit angeboten werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 32 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP170059Forderung (örtliche Zuständigkeit)Berufung; Berufungsklägerin; Recht; Gericht; Gerichtsstand; Vorinstanz; Partei; Entscheid; Berufliche; Rechtsmittel; Berufungsbeklagte; Parteien; Vertrag; örtlich; Beschwerde; Leasingvertrag; Zwischenentscheid; Dielsdorf; Beruflichen; Negativbestätigung; Tatsache; Kanton; Begründet; Rechtspflege; Unentgeltliche; Berufungsverfahren; Vorinstanzliche
ZHNP160037AberkennungsklageRecht; Berufung; Entscheid; Bezirksgericht; Lugano; Rechtsmittel; Beschwerde; Verfahren; Vorinstanz; Gericht; Berufungs; Klägers; Zirksgerichts; Zuständig; Unentgeltliche; Bezirksgerichts; Partei; Verfügung; Nichtigkeit; Aberkennungsklage; Klage; Rechtsöffnung; Vorinstanzliche; Urteil; Unzuständigkeit; Prozessführung; örtlich; Aussichtslos; Unentgeltlichen
Dieser Artikel erzielt 13 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZV.2020.12 (SVG.2020.214)Abschreibung; Verlegung der ausserordentlichen Kosten nach Ermessen (Art. 107 Abs. 1 lit. f. ZPO.) (Bundesgerichtsurteil: 4A_538/2020)Verfahren; Kläger; Klägerin; Partei; Kosten; Beklagte; Versicherungsträger; Werden; Gemäss; Versicherungsträgerin; Eingabe; Verfahrens; August; Bezeichnung; Reicht; Versicherungsverträge; Sozialversicherungsgericht; Rechtsvertreter; Führt; Parteibezeichnung; Beklagte; Beantragt; Andere; Vorliegend; Ausserordentlichen; Januar; Richtige; Erledigt; Verteilung; Dezember
BSZV.2020.14 (SVG.2020.215)Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung (Taggeld) Nachweis, dass die versicherte Person die Arbeitsfähigkeit wiedererlangt hat, in casu vom Versicherer nicht erbracht. Beklagte; Kläger; Arbeitsunfähigkeit; Klägerin; Klagbeilage; Taggeld; Beklagten; Arbeitsfähigkeit; Schreiben; Gemäss; Januar; Leistung; Partei; Abklärung; August; Psychiatrische; Attestiert; November; Werden; Dezember; Gericht; Sozialversicherungsgericht; Untersuchung; Person; Taggeldleistung; Beschwerde; Versicherte; Reicht; Dieser; Diesem
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 238 (4F_7/2020)
Regeste
Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG ; Revision eines Bundesgerichtsurteils aufgrund von nachträglich entdeckten Tatsachen oder Beweismitteln. Stufen des Revisionsverfahrens vor Bundesgericht (E. 1).
Revision; Bundesgericht; Revisionsgesuch; Tatsache; Urteil; Verfahren; Revisionsgesuchs; Beweis; Entscheid; Beschwerde; Tatsachen; Beweismittel; Entdeckt; Entdeckte; Recht; Revisionsgesuchsgegner; Verfahren; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Bundesgerichts; Träglich; Revisionsgr; Trete; Kognition; Revisionsgesuchsteller; Generalversammlung; Gesuch; Revisionsgesuchstellerin; Revisionsverfahren; Entdeckten
142 III 110 (5A_619/2015)Art. 106 ff. ZPO; Prozesskostenverteilung im Einparteienverfahren. Obsiegt die Partei in einem Einparteienverfahren vor der Rechtsmittelinstanz, so hat ihr der Kanton unter Vorbehalt von Art. 116 ZPO eine Parteientschädigung für das Rechtsmittelverfahren auszurichten (E. 3.1-3.4). Beschwerde; Kanton; Partei; Verfahren; Recht; Parteien; Parteientschädigung; Beschwerdeführer; Urteil; Obergericht; Kantons; Partei; Kantonsgericht; Rechtsmittel; Gericht; Bundesgericht; Entscheid; Auferlegt; Prozesskosten; Beschluss; Konkurs; Recht; Rechtsmittelverfahren; Rechtsverzögerung; Kantonale; Einparteienverfahren; Gerichtskosten; Freiwilligen; Konstellation; Gesuch

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3913/2009Asyl und WegweisungRevision; Bundes; Beweis; Beweismittel; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Verfahren; Tatsache; Entstanden; Entscheid; Tatsachen; Entstandene; Beschwerde; Rechtlich; Revisionsverfahren; Urteil; Gesuch; Träglich; Gesuchsteller; Revisionsgr; Bundesverwaltungsgerichts; Verfahrens; Wiedererwägung; Bundesgericht; Erheblich; Stimmung; Ordentliche; Sinne
BVGE 2013/22Asyl und WegweisungRevision; Bundes; Gericht; Beweis; Weismittel; Beweismittel; Recht; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Tatsache; Entstanden; Recht; Entscheid; Tatsachen; Entstandene; Rechtlich; Beschwerde; Revisionsverfahren; Entscheid; Urteil; Träglich; Verwaltungsgerichts; Bundesverwaltungsgerichts; Revisionsgr; Wiedererwägung; Bundesgericht; Erheblich; Verfahrens; Praxis
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz