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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 32 ZGB vom 2022

Art. 32 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 32

1 Wer zur Ausübung eines Rechtes sich darauf beruft, dass eine Per­son lebe oder gestorben sei oder zu einer bestimmten Zeit gelebt oder eine andere Person über­lebt habe, hat hiefür den Beweis zu erbrin­gen.

2 Kann nicht bewiesen werden, dass von mehreren gestorbenen Per­so­nen die eine die andere überlebt habe, so gelten sie als gleichzeitig gestorben.

2. Beweismittel >a. Im Allgemeinen >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 507 (5A_56/2007)Verwandtenunterstützung (Art. 328 ZGB); Subrogation des Gemeinwesens in den Anspruch (Art. 329 Abs. 3 i.V.m. Art. 289 Abs. 2 ZGB). Ersatz der vom Gemeinwesen bezahlten Kosten der stationären Behandlung in der Klinik für Suchtkranke; Begriff der Notlage (E. 5.1). Beweislast (E. 5.2). Keine Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur Ergänzung des Sachverhalts und zu neuem Entscheid trotz Untersuchungsmaxime (E. 5.4). Beschwerde; Verwandte; Verwandten; Notlage; Behandlung; Beschwerdegegnerin; Verwandtenunterstützung; Beweis; Tochter; Gemeinwesen; Sozialhilfe; Urteil; Klage; Recht; Obergericht; Klinik; Behandlungs; Leistung; übernommen; Einwohnergemeinde; Suchtkranke; Therapie; Beschwerdeführer; Unterstützung; Erbracht; Beweise; Gesetzes; Krankenversicherung
129 V 113Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG; Art. 61, Art. 82 Abs. 2 ATSG: Parteientschädigung im kantonalen Verfahren; anwendbares Recht. Streitigkeiten über den Anspruch auf Parteientschädigung im kantonalen Verfahren beurteilen sich bei vor dem 1. Januar 2003 ergangenen vorinstanzlichen Entscheiden nach Art. 85 AHVG. Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG; Art. 61 lit. f und g ATSG; Art. 518 ZGB: Parteientschädigung an Willensvollstrecker. Anspruch des Willensvollstreckers auf Parteientschädigung im kantonalen Verfahren in einem den Nachlass betreffenden Prozess bejaht. Partei; Recht; Willensvollstrecker; Beschwerde; Parteientschädigung; Verfahren; Anspruch; Nachlass; Beschwerdeführer; Verwaltung; Streit; Erbschaft; Ausgleichskasse; Nachlasses; Vorinstanzliche; Kantonale; KARRER; Rechtsprechung; Versicherungsgericht; Verwaltungsgericht; Interesse; Willensvollstreckers; Verfahrens; Entschädigung; Entscheid; Zusteht; Streitig; Sozialversicherung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1429/2020Fürsorge (Asyl)Beschwerde; Einreise; Beschwerdeführerin; Person; Personen; Einreisekosten; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Übernahme; Flüchtling; Verfügung; BVGer; Gesuch; Verfahren; Akten; Recht; Werden; Beziehungsweise; übernehme; Enkelkind; Reisekosten; Ausreise; Richter; Verfahrens; übernehmen; Ermessens; Tochter; Migration; Finanzierung; Urteil
F-2973/2015Fürsorge (Asyl)Beschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Einreisekosten; Person; Familie; Verfügung; Personen; Recht; Kinder; Gesuch; Vorinstanz; Übernahme; Ehefrau; Beschwerdeführers; Bundesverwaltungsgericht; Darlehen; Abgewiesen; Darlehens; Beziehungsweise; Vater; Verwandten; Flüchtlingsdienst; Familienangehörigen; Gewährt; Finanzierung; Wird; Abzug; Können

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2007.7Haftentlassungsgesuch (Art. 52 Abs. 2 BStP).Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Aussage; Entscheid; Verfahren; Beschuldigte; Richter; Beschwerdeführers; Beschwerdekammer; Zeuge; Verfahren; Rubrik; Beschuldigten; Aussagen; Beil; Schweiz; Untersuchungsrichter; Beschwerdegegnerin; Vater; Verfahrens; Verfahrens; Zeugen; Dokument; Bundesanwaltschaft; Haftentlassung; Malaysia
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