1 Die Verfahrensleitung ordnet eine amtliche Verteidigung an, wenn:
2 Zur Wahrung der Interessen der beschuldigten Person ist die Verteidigung namentlich geboten, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre.
3 Ein Bagatellfall liegt jedenfalls dann nicht mehr vor, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen zu erwarten ist.43
43 Fassung gemäss Anhang Ziff. 3 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB140387 | Üble Nachrede | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Klage; Anklage; Vorinstanz; Berufung; Recht; Ständig; Privatklägers; Verfahren; Person; Äusserung; Recht; Inkriminierte; Begründet; Zuhälter; Personen; Zuständigkeit; Begründete; Urteil; Aussage; örtliche; Anklageschrift; Verfahren; Sinne |
GR | SK1-10-60 | einfache Körperverletzung etc | Stanz; Aussage; Rufung; Instanz; Berufung; Aussagen; Letzung; Drohung; Klage; Fache; Vernahme; Vorinstanz; Urteil; Körper; Polizei; Anklage; Recht; Recht; Körperverletzung; Sicht; Suchungs; Einfache; Einvernahme; Digen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 172 (6B_572/2019) | Regeste Art. 78 ff. BGG ; Art. 21 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (SIS-II-Verordnung); Art. 20 f. N-SIS-Verordnung; Art. 391 Abs. 2 StPO ; Ausschreibung der Landesverweisung im SIS: Voraussetzungen, Zuständigkeit, Verfahren, Verschlechterungsverbot, rechtliches Gehör. Gegen die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS ist die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht gegeben (E. 1.3). | Landesverweisung; Ausschreibung; Verordnung; Recht; Gericht; Bundes; Beschwerde; Rechtliche; SIS-II-Verordnung; Schengen; Urteil; Berufung; N-SIS; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Erstinstanzlich; Informationssystem; Urteil; Beschwerdeführer; Schengener; Einreise; Gericht; Bundesgericht; Schweiz; Drittstaatsangehörige; N-SIS-Verordnung; Erläuterungen; Sachen; Drittstaatsangehörigen |
144 IV 97 | Art. 162 und 178 lit. f StPO; Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren. Eine Person, die in einem getrennten Verfahren für die abzuklärende oder eine damit in Zusammenhang stehende Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, ist grundsätzlich in analoger Anwendung von Art. 162 ff. StPO als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen (E. 2 und 3). | Person; Verfahren; Recht; Schuldig; Beschuldigt; Auskunftsperson; Rechtskräftig; Zeuge; Beschuldigte; Zeugin; Einzuvernehmen; Verfahrens; Aussage; Verfahren; Einvernahme; Abzuklärende; Prozess; Urteil; Rechtskräftige; Verurteilt; Personen; Hinweis; Bundesgericht; Verurteilung; Zeugen; Beteiligt; Aussagen; Beschuldigten; Zusammenhang |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-5969/2016 | Einreiseverbot | Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Einreise; Einreiseverbot; BVGer; Erwerbstätigkeit; Beweis; Verfahren; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Person; Rechtlich; Schweiz; Sicherheit; Verfügung; Behörde; Ausländer; Partei; Urteil; Akten; Bewilligung; Sachverhalt; Aufenthalt; Über; Befehl; Erheblich; über |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2022.180, RR.2022.181 | Schuldig; Verfahren; Bundes; Verteidigung; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Beschuldigte; Selig; Entschädigung; Stunden; Berufung; Urteil; Beschuldigten; Auslagen; Verfahrens; Aufwendungen; Rechtsanwalt; Staat; Jeker; Gericht; Konrad; Erstinstanzlich; Verteidiger; Kammer; Stundenansatz; Erstinstanzliche; Aufwand; Amtlichen | |
RR.2022.240, RP.2023.5 | Einsprache; Bundes; Befehl; Verfahren; Verfahrens; Kammer; Bundesstrafgerichts; Rückzug; Einzelrichterin; Partei; Befehls; Gericht; Bundesanwaltschaft; Schriftlich; Beschwerde; Verfügung; Frist; Gültigkeit; Stellungnahme; Parteien; Entscheid; Künzli; Simona; Rechtsanwältin; Tribunal; Urteil; Verursacht; Verzichtete |