E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

SchKG ()

Art. 32 SchKG () drucken

Art. 32

49

1 ...50

2 In termin vegn er observà, sch’i vegn appellà avant sia scadenza ad in uffizi da scussiun u da concurs che n’è betg cumpetent; quel transmetta l’inoltraziun immediatamain a l’uffizi cumpetent.51

3 ...52

4 Sch’ina inoltraziun vegn fatga en scrit e cuntegna sbagls curregibels, stoi vegnir dà l’occasiun da far las correcturas.

49 Versiun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

50 Abolì tras la cifra II 17 da l’agiunta 1 dal Cudesch da procedura civila dals 19 da dec. 2008, cun effect dapi il 1. da schan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

51 Versiun tenor la cifra II 17 da l’agiunta 1 dal Cudesch da procedura civila dals 19 da dec. 2008, en vigur dapi il 1. da schan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

52 Abolì tras la cifra II 17 da l’agiunta 1 dal Cudesch da procedura civila dals 19 da dec. 2008, cun effect dapi il 1. da schan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 32 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220085KonkursandrohungBeschwerde; Konkurs; SchKG; Beschwerdeführerin; Konkursandrohung; Schuldbetreibung; Parteien; Sinne; Beschluss; Vorinstanz; Vorinstanzlichen; Entscheid; Konkurseröffnung; Begründung; Aufsichtsbehörde; Erhob; Rechtsvorschlag; Kanton; Gläubigerin; Schuldbetreibungs; Konkurssachen; Frist; Frist; Bestimmungen; Verfahren; Eingabe; Betreibung; Einzureichen; Bundesgericht; Konkursbegehren
ZHPS210090Zahlungsbefehl vom 27. Oktober 2020 / Betreibung Nr. ...Beschwerde; Stock; Stockwerkeigentümer; Verwaltung; Betreibung; Sammlung; Betreibungs; Beschwerdeführerin; Mergemeinschaft; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Protokoll; Vorinstanz; Merversammlung; Stockwerkeigentümerversammlung; Recht; Beschluss; Vertretung; Verwaltungsvertrag; Versammlung; Betreibungsbegehren; Tigkeit; Resp; Verwalter; Betreibungsamt; Verwalterin; Frist; Schloss; SchKG; Verfahren; Aufsichtsbehörde
Dieser Artikel erzielt 72 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2014.50 (AG.2015.533)ForderungBerufung; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Recht; Beklagten; Berufungsbeklagten; Entscheid; Partei; Gericht; Verfahren; Parteien; Verkauf; Klage; Zivilgericht; Verfahrens; AArt; Eheleute; Zivilgerichts; Zuständig; Vertraglich; Zuständigkeit; Berufungsbegründung; Verwirkungsfrist; Bundesgericht; Berufungsverfahren; Chesa; Streitwert; Basel-Stadt; Gesetzliche; Liegenschaft
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 487 (5A_240/2019)Art. 32 Abs. 2, 89 und 97 SchKG; Art. 9 Abs. 2 und 24 VZG; Umfang der Pfändung; Schätzung der zu pfändenden Vermögensstücke. Zuständigkeit zum Vollzug der Pfändung und Grundsätze zur Schätzung von Fahrzeugen und Grundstücken durch Sachverständige (E. 3). Die Pflicht zur Weiterleitung einer Beschwerde gilt auch für die kantonale Aufsichtsbehörde (E. 3.4.5). Betreibung; Beschwerde; Betreibungsamt; SchKG; Pfändung; Schätzung; Grundstück; Beschwerdeführer; Aufsichtsbehörde; Fahrzeug; Sachverständige; Gepfändet; Pfändete; Fahrzeuge; Sachverständigen; Vorinstanz; Pfändeten; Grundstückes; Vermögenswerte; Gepfändeten; Zuständig; Konkurs; Urteil; Betreibungsamtes; Schuldbetreibung; Bundesgericht; Pfändungsvollzug; Vollzug; Neuschätzung
142 III 705 (9C_300/2016)Art. 306 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2, Art. 307 Abs. 1 und Art. 310 Abs. 1 SchKG; Nachlassvertrag, der bezüglich einer eingegebenen Forderung an einem auf das Verhalten der Sachwalterin zurückzuführenden Mangel leidet. Der bestätigte Nachlassvertrag, der unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist, kann privilegierten Forderungen, die eingegeben, vom Sachwalter aber eigenmächtig nicht im ganzen Betrag aufgenommen wurden, entgegengehalten werden (E. 4). Forderung; Nachlassvertrag; Beschwerde; SchKG; Alter; Gläubiger; Sachwalter; Privilegierte; Ausgleichskasse; Recht; Forderungen; Angemeldet; Sachwalterin; Nachlassverfahren; Gebene; Bestätigt; Privilegierten; Beschwerdeführerin; Angemeldete; Nichtzulassung; Beitragsforderung; Betrag; Bestätigte; Teilweise; Beschwerdegegnerin; Bestritten; Entscheid; Gebenen; Gläubigerin; Angemeldeten

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4681/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Betreibung; Beitrags; Verzugszins; Verfügung; Recht; Bundes; Mahnung; Beiträge; Forderung; Betrag; Höhe; Treibungsbegehren; Betreibungsbegehren; Urteil; Auffangeinrichtung; Schulde; Zahlung; Bundesverwaltungsgericht; Verjährung; Angefochtene; Gebühren; Erhob; Schuldet; Partei; Verzugszinsen; Geschuldet; Rechnung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz