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Obligationenrecht (OR)

Art. 32 OR vom 2021

Art. 32 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 32

1 Wenn jemand, der zur Vertretung eines andern ermächtigt ist, in dessen Namen einen Vertrag abschliesst, so wird der Vertretene und nicht der Vertreter berechtigt und verpflichtet.

2 Hat der Vertreter bei dem Vertragsabschlusse sich nicht als solcher zu erkennen gegeben, so wird der Vertretene nur dann unmittelbar berechtigt oder verpflichtet, wenn der andere aus den Umständen auf das Vertretungsverhältnis schliessen musste, oder wenn es ihm gleichgültig war, mit wem er den Vertrag schliesse.

3 Ist dies nicht der Fall, so bedarf es einer Abtretung der Forderung oder einer Schuldübernahme nach den hierfür geltenden Grundsätzen.

b. Umfang der Ermächtigung>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 32 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220020Anfechtung Stockwerkeigentümerversammlungsbeschlüsse vom 21. März 2016Recht; Beschluss; Berufung; Vorinstanz; Stockwerkeigentümer; Verfahren; Partei; Anfechtung; Verwalter; Nichtigkeit; Gehör; Fochten; Versammlung; Vertreten; Urteil; Klägern; Parteien; Entscheid; Vollmacht; Angefochtene; Verwaltung; Verfahrens; Beschlüsse; Vertretene; Gehörs; Traktanden; Beschlusses; Angefochtenen; Abstimmung
ZHHG200118Forderungüber; Vertrag; Partei; Klagten; Beklagten; Liegenschaft; Recht; Vertrags; Vermögensübertragung; Parteien; Vertretung; Klage; Tenvertrag; Architektenvertrag; Zahlung; Duplik; Forderung; Zuzüglich; übertragen; Übertragung; Zahlungen; Noven; Auftrag; Inventar; übertragungsvertrag; Tatsache; Aktivlegitimation; Vermögensübertragungsvertrag; Parteientschädigung; Stellung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2002.00282Auf das Vertretungsverhältnis ist beim Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids grundsätzlich hinzuweisen. Das Vertrauen, des Beschwerdeführers in die behördliche Auskunft ist hier jedoch zu schützen, weshalb in casu auf diese Voraussetzung zu verzichten ist.Zustellung; Beschwerde; Entscheid; Baurechtliche; Entscheids; Baurechtlichen; Beschwerdeführer; Auskunft; Vertretung; Begehren; Vater; Vertretungsverhältnis; Hinzuweisen; Bausekretariat; Vertrauen; Beschwerdeführers; Vorzukehren; Recht; Vertrauens; Schriftlich; Ver­tretung; Bauvorhabens; Vertreter; Hingewiesen; Zustellungsgesuch; Mitarbeiterin; Gesuch; Bürger
SGHG.2007.51Entscheid Art. 5 Ziff. 1, Art. 17 LugÜ (SR 0.275.11) und Art. 117 IPRG (SR 291). Eine Beklagten; Vertrag; Gericht; Gerichtsstand; Klägact; Partei; Recht; E-Mail; Vertrags; Parteien; Leistung; LugÜ; Gallen; Charakteristische; Deutschland; Schriftlich; Gerichtsstandsvereinbarung; Handel; Keller/Kren; Kostkiewicz; Anknüpfung; Gerichtsstandsklausel; Handels; Zweigniederlassung; Beratung; Klägerin; Eingabe; Staat
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 342 (8C_721/2020)
Regeste
Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 und 3 AVIG ; Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV ; Beitragszeit vorzeitig Pensionierter. Die Rechtsprechung zur Beitragszeit bei einer vorzeitigen Pensionierung ist dahingehend zu ändern, dass neben den im Verordnungswortlaut genannten wirtschaftlichen Gründen auch die unverschuldete Entlassung einzubeziehen ist (E. 5.4 und 5.5).
Arbeit; Beschwerde; Vorzeitig; Wirtschaftlich; Recht; Alter; Pensionierung; Wirtschaftliche; Gründen; Entlassung; Beschwerdeführer; Vorzeitige; Wirtschaftlichen; Altersleistung; Person; Urteil; Arbeitslose; Vorsorge; Rechtsprechung; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Freiwillig; Arbeitgeber; Beitragszeit; Beruflichen; Arbeitslosenentschädigung; Vorzeitigen; Bezug; Verwaltung
146 V 195 (8C_114/2020)
Regeste
Art. 84 Abs. 2 UVG ; Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV ; Übergangsentschädigung. Die Suva kommt nicht als Versicherer i.S.v. Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV in Frage, sofern sie als Versicherer für arbeitslose Personen tätig ist (E. 6). Als Versicherer nach Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV gilt jener, bei welchem die betroffene Person versichert war, als sie die gefährdende Tätigkeit zuletzt ausgeübt hat (E. 7).
Arbeit; Nichteignung; Person; Nichteignungsverfügung; Übergangsentschädigung; Berufs; Sympany; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Arbeitslos; Erlass; Arbeitslose; Versicherung; Personen; Berufskrankheit; Versicherer; Anspruch; Unfallversicherer; Urteil; Zusammenhang; Beschwerde; Unfallversicherung; Arbeitnehmer; Berufskrankheiten; Arbeitslose; Zuständig; Verfügung; Arbeitsverhältnisses; Zuständigkeit

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-477/2021Auflösung des ArbeitsverhältnissesSchwerde; Beschwerde; Arbeit; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Reintegration; Kündigung; Lohnfortzahlung; Verfügung; Ziffer; Arbeitsverhältnis; Bundesverwaltungsgericht; Verhalten; Aufgr; Gesundheitliche; Anspruch; Gesundheitlichen; Person; Recht; Fürsorge; Arbeitgeber; Sodann; Eingliederung; Fürsorgepflicht; E-Mail; Angefochten; Wiedereingliederung; Reintegrationsprozess
A-670/2020Staatshaftung (Bund)Beschwerde; Bundes; Vergabe; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Beste; Vergabestelle; Recht; Schaden; Bundesverwaltung; Verwaltungs; Bundesverwaltungsgericht; Standorte; Verfahren; Urteil; Abbruch; Schadenersatz; Verfügung; Zuschlag; Vorinstanz; ABöB; Vertrauen; Teillos; Haftung; Vertrauens; Schloss; Verfahrens; Zuschlags; Ausschreibung; Bundesrat

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2017.35Entschädigung der wirtschaftlichen Einbussen (Art. 429 Abs. 1 lit. b StPO), Genugtuung (Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO)
Rückweisung BGer
Bundes; Verfahren;Gericht; Verfahren; Urteil; Beschwerde; Urteil; Vorstand; Kammer; Entschädigung; Genugtuung; Vorstands; Partei; Bundesgericht; Recht; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Verein; Esisuisse; Mitglied; Person; Schriftlich; Bundesstrafgerichts; Schaden; Parteie; Privatklägerin; Eingabe; Rückweisung; Beschwerdekammer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Roger ZächBerner Kommentar, Bern 1990
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