1 Die Leistungen nach den Artikeln 2531 müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein.
2 Die Wirksamkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen werden periodisch überprüft.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG080251 | Forderung | Pflege; Beweis; Stunden; Gutachten; Recht; Schaden; Betreuung; Betreuungs; Haushalt; Beweis; AZPO/ZH; Klage; Eingabe; Klagten; Partei; Mutter; Alter; Beklagten; Unfall; Aufwand; Schadens; Läge; Pflegeaufwand; Haushalts; Behauptung; Ständig |
ZH | PA130046 | fürsorgerische Unterbringung Beschwerde gegen ein Urteil und eine Verfügung des Einzelgerichtes (10. Abteilung) des Bezirksgerichtes Zürich vom 19. November 2013 (FF130227) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Unterbringung; Recht; Protokoll; Klinik; Fürsorgerische; Behandlung; Entscheid; Erwachsenenschutz; Gutachter; Beschwerdeführers; Person; Verwahrlosung; Unentgeltlich; Verfahren; Schutz; Urteil; Unentgeltliche; Psychische; Fürsorgerischen; Einzelgericht; Vorliege; Voraussetzung; Ärzte; Störung; Abteilung; Gericht; Rechtsvertreter |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | KV 2019/11 | Entscheid KVG Art. 31, 33; KVV Art. 33, KLV Art. 18: Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für vier jährliche Dentalhygiene- Sitzungen infolge eines Sjögren-Syndroms bejaht. Für die Annahme der von der Verwaltung für die ersten beiden Sitzungen geltend gemachten Ohnehin- Kosten fehlt es an einer Rechtsgrundlage (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Januar 2020, KV 2019/11). | Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Behandlung; Dentalhygiene; Beschwerdeführerin; Recht; Kausystem; KV-act; Behandlungen; Erkrankung; Partei; Sitzungen; SWICA; Versicherung; Zahnärztliche; Schwere; Krankenversicherung; Erkrankungen; Kausystemerkrankung; übernehmen; Allgemeinerkrankung; Entscheid; Parteien; Dentalhygiene-Sitzungen; Atlas; Sjögren-Syndrom; Obligatorisch; Zahnärztlichen; Mundhygiene |
SG | KV 2019/6 | Entscheid Art. 25 Abs. 2 lit. b, Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG; Art. 67 KVV; Art. 34 ff. KLV. Pflicht der Beschwerdegegnerin zur Kostenübernahme des auf der Spezialitätenliste enthaltenen Arzneimittels Otezla bejaht, da der Beschwerdeführer entsprechend der Limitierung an einer schweren Plaque- Psoriasis leidet (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. September 2019, KV 2019/6). | Schwere; Beschwerde; Psoriasis; KV-act; Schweren; Beschwerdeführer; Mittelschwer; Spezialitäten; Spezialitätenliste; Arzneimittel; Beschwerdegegnerin; Otezla; Behandlung; Plaque; Mittelschwere; Vertrauens; Limitierung; Schwerer; Erkrankung; Atupri; Ausprägung; Wirtschaftlichkeit; Therapie; Plaque-Psoriasis; Medikament; Partei; Vertrauensärzte; Obligatorisch; Plaques; Mittelschweren |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 450 (9C_625/2020) | Regeste Art. 25a Abs. 5, Art. 32 Abs. 1 KVG ; Restfinanzierung von Pflegekosten; Wirtschaftlichkeit. Art. 25a Abs. 5 Satz 2 KVG verschafft einem Leistungserbringer keinen unbeschränkten Anspruch auf Entschädigung seiner Vollkosten. Er schreibt den Kantonen nur die Deckung der Kosten einer wirtschaftlichen Leistungserbringung im Sinne einer Restfinanzierung vor. In deren Ausgestaltung (inkl. der konkreten Modalitäten der Wirtschaftlichkeitsprüfung) sind sie grundsätzlich frei (E. 4). | Pflege; Beschwerde; Pflegeminute; Wirtschaftlichkeit; Leistung; Beschwerdeführer; Luzern; Betreuung; Pflegeminuten; Kanton; Vorinstanz; Schlüssel; Tarif; Stadt; Betreuungs; KLV-Schlüssel; Vollkosten; Recht; Pflegeheim; Wirtschaftlichkeitsprüfung; Person; Restfinanzierung; Wirtschaftlich; Höhere; Pflegeminutentarif; Kantonale; Bundes; Pflegeleistungen; Personal; Recht |
147 V 328 (9C_563/2020) | Regeste Art. 32 Abs. 1 und Art. 96 KVG ; Art. 65b Abs. 6 und Art. 65d KVV ; Art. 34f KLV ; Wirtschaftlichkeitsbeurteilung eines patentgeschützten Medikaments im Rahmen des therapeutischen Quervergleichs (TQV). Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Originalpräparats werden die Kosten für Forschung und Entwicklung berücksichtigt, es sei denn, es handelt sich beim Originalpräparat um ein Nachfolgepräparat, das gegenüber dem bisher in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführten Originalpräparat keinen therapeutischen Fortschritt bringt ( Art. 65b Abs. 6 KVV ). Diese Bestimmung findet nicht nur bei der Aufnahme eines Medikaments in die SL, sondern auch bei der dreijährlichen Überprüfung der Aufnahmebedingungen gemäss Art. 65d KVV Anwendung (E. 4). Definition des Begriffs "Nachfolgepräparat" gemäss Art. 65b Abs. 6 KVV (E. 6.1-6.3.2). | Arzneimittel; Therapeutische; Fortschritt; Originalpräparat; Beschwerde; Folgepräparat; Therapeutischen; Wirkstoff; Patentgeschützte; Wirtschaftlichkeit; Wirksamkeit; Patentgeschützten; Medikament; Sinne; Studie; Innovation; Zulassung; Urteil; Überprüfung; Vergleich; Respektive; Vorinstanz; Behandlung; Klinisch; Entwicklung; Beschwerdeführerin; Liste; Forschung; Swissmedic |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-415/2020 | Spezialitätenliste | Arzneimittel; Beschwerde; Limitierung; Mäss; Guideline; Wirksamkeit; Zulassung; Vorinstanz; Spezialitäten; Beschwerdeführerin; Spezialitätenliste; Zweckmässigkeit; Dikation; -Guideline; Patienten; Behandlung; Fachinformation; Therapie; Preis; Indikation; Lasse; BVGer; Swissmedic; Verfügung; Beurteilung; Zulassungsinhaberin; Leitlinie; Studie; Verfahren |
C-1313/2019 | Zulassung von Spitälern (HSM) | Beschwerde; Leistung; Deführerin; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; -act; Bereich; Spital; Vorinstanz; Fallzahl; Oesophagus; Fallzahlen; Beschluss; Bundes; Oesophagusresektion; B-act; Mindestfallzahl; Bringe; Mindestfallzahlen; Forschung; Berücksichtig; Wirtschaftlichkeit; Leistungsauftrag; Hochspezialisiert; Hochspezialisierte; Recht; Verfahren; Qualität; Leistungserbringer |