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Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Art. 32 KVG vom 2023

Art. 32 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) drucken

Art. 32

Voraussetzungen

1 Die Leistungen nach den Artikeln 25–31 müssen wirksam, zweckmässig und wirt­schaftlich sein. Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen Methoden nachge­wiesen sein.

2 Die Wirksamkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen werden periodisch überprüft.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 32 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA130046fürsorgerische Unterbringung Beschwerde gegen ein Urteil und eine Verfügung des Einzelgerichtes (10. Abteilung) des Bezirksgerichtes Zürich vom 19. November 2013 (FF130227)Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Unterbringung; Recht; Protokoll; Klinik; Fürsorgerische; Behandlung; Entscheid; Erwachsenenschutz; Gutachter; Beschwerdeführers; Person; Verwahrlosung; Unentgeltlich; Verfahren; Schutz; Urteil; Unentgeltliche; Psychische; Fürsorgerischen; Einzelgericht; Vorliege; Voraussetzung; Ärzte; Störung; Abteilung; Gericht; Rechtsvertreter
SOVSBES.2020.25Krankenversicherung KVGBeschwerde; Operation; Katarakt; Sicher; Medizinisch; Medizinische; Mittels; Kosten; Deutlich; Leistung; Führe; Kapsel; Beschwerdeführerin; Würde; Behandlung; Katarakt-Operation; Könne; Beschwerdegegnerin; Sekunden; Studie; Kataraktoperation; Gleich; Methode; Medizinischen; Würden; Vorliegend; Massnahme; Zweckmässig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2019/11Entscheid KVG Art. 31, 33; KVV Art. 33, KLV Art. 18: Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für vier jährliche Dentalhygiene- Sitzungen infolge eines Sjögren-Syndroms bejaht. Für die Annahme der von der Verwaltung für die ersten beiden Sitzungen geltend gemachten Ohnehin- Kosten fehlt es an einer Rechtsgrundlage (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Januar 2020, KV 2019/11). Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Behandlung; Dentalhygiene; Beschwerdeführerin; Recht; Kausystem; KV-act; Behandlungen; Erkrankung; Partei; Sitzungen; SWICA; Versicherung; Zahnärztliche; Schwere; Krankenversicherung; Erkrankungen; Kausystemerkrankung; übernehmen; Allgemeinerkrankung; Entscheid; Parteien; Dentalhygiene-Sitzungen; Atlas; Sjögren-Syndrom; Obligatorisch; Zahnärztlichen; Mundhygiene
SGKV 2019/6Entscheid Art. 25 Abs. 2 lit. b, Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG; Art. 67 KVV; Art. 34 ff. KLV. Pflicht der Beschwerdegegnerin zur Kostenübernahme des auf der Spezialitätenliste enthaltenen Arzneimittels Otezla bejaht, da der Beschwerdeführer entsprechend der Limitierung an einer schweren Plaque- Psoriasis leidet (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. September 2019, KV 2019/6). Schwere; Beschwerde; Psoriasis; KV-act; Schweren; Beschwerdeführer; Mittelschwer; Spezialitäten; Spezialitätenliste; Arzneimittel; Beschwerdegegnerin; Otezla; Behandlung; Plaque; Mittelschwere; Vertrauens; Limitierung; Schwerer; Erkrankung; Atupri; Ausprägung; Wirtschaftlichkeit; Therapie; Plaque-Psoriasis; Medikament; Partei; Vertrauensärzte; Obligatorisch; Plaques; Mittelschweren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 450 (9C_625/2020)
Regeste
Art. 25a Abs. 5, Art. 32 Abs. 1 KVG ; Restfinanzierung von Pflegekosten; Wirtschaftlichkeit. Art. 25a Abs. 5 Satz 2 KVG verschafft einem Leistungserbringer keinen unbeschränkten Anspruch auf Entschädigung seiner Vollkosten. Er schreibt den Kantonen nur die Deckung der Kosten einer wirtschaftlichen Leistungserbringung im Sinne einer Restfinanzierung vor. In deren Ausgestaltung (inkl. der konkreten Modalitäten der Wirtschaftlichkeitsprüfung) sind sie grundsätzlich frei (E. 4).
Pflege; Beschwerde; Pflegeminute; Wirtschaftlichkeit; Leistung; Beschwerdeführer; Luzern; Betreuung; Pflegeminuten; Kanton; Vorinstanz; Schlüssel; Tarif; Stadt; Betreuungs; KLV-Schlüssel; Vollkosten; Recht; Pflegeheim; Wirtschaftlichkeitsprüfung; Person; Restfinanzierung; Wirtschaftlich; Höhere; Pflegeminutentarif; Kantonale; Bundes; Pflegeleistungen; Personal; Recht
147 V 328 (9C_563/2020)
Regeste
Art. 32 Abs. 1 und Art. 96 KVG ; Art. 65b Abs. 6 und Art. 65d KVV ; Art. 34f KLV ; Wirtschaftlichkeitsbeurteilung eines patentgeschützten Medikaments im Rahmen des therapeutischen Quervergleichs (TQV). Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Originalpräparats werden die Kosten für Forschung und Entwicklung berücksichtigt, es sei denn, es handelt sich beim Originalpräparat um ein Nachfolgepräparat, das gegenüber dem bisher in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführten Originalpräparat keinen therapeutischen Fortschritt bringt ( Art. 65b Abs. 6 KVV ). Diese Bestimmung findet nicht nur bei der Aufnahme eines Medikaments in die SL, sondern auch bei der dreijährlichen Überprüfung der Aufnahmebedingungen gemäss Art. 65d KVV Anwendung (E. 4). Definition des Begriffs "Nachfolgepräparat" gemäss Art. 65b Abs. 6 KVV (E. 6.1-6.3.2).
Arzneimittel; Therapeutische; Fortschritt; Originalpräparat; Beschwerde; Folgepräparat; Therapeutischen; Wirkstoff; Patentgeschützte; Wirtschaftlichkeit; Wirksamkeit; Patentgeschützten; Medikament; Studie; Innovation; Zulassung; Urteil; Überprüfung; Vergleich; Respektive; Vorinstanz; Behandlung; Klinisch; Entwicklung; Beschwerdeführerin; Liste; Forschung; Swissmedic

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-642/2018SpezialitätenlisteArzneimittel; Wirkstoff; Vorinstanz; Beschwerde; Vergleich; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Angabe; Wirkstoffklasse; [Angaben; Wirkstoffgruppe; Gruppe; Überprüfung; Preis; Behandlung; Ermessen; Verfügung; Spezialitätenliste; Zulassung; Rechtsprechung; Bundes; Wirkstoffklasse]; Aufgr; Indikation; Aufnahmebedingungen; Arzneimitteln; Vergleichsarzneimittel; Urteil; Wirksamkeit; Bundesverwaltungsgericht
C-415/2020SpezialitätenlisteArzneimittel; Beschwerde; Limitierung; Mäss; Guideline; Wirksamkeit; Zulassung; Vorinstanz; Spezialitäten; Beschwerdeführerin; Spezialitätenliste; Zweckmässigkeit; Dikation; -Guideline; Patienten; Behandlung; Fachinformation; Therapie; Preis; Indikation; Lasse; BVGer; Swissmedic; Verfügung; Beurteilung; Zulassungsinhaberin; Leitlinie; Studie; Verfahren
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