E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi sur le Tribunal fédéral (LTF)

Art. 32 LTF de 2021

Art. 32 Loi sur le Tribunal fédéral (LTF) drucken

Art. 32 Juge instructeur

1 Le président de la cour ou un juge désigné par lui dirige la procédure au titre de juge instructeur jusqu’au prononcé de l’arrêt.

2 Le juge instructeur statue comme juge unique sur la radiation du rôle des procédures devenues sans objet ou achevées par un retrait ou une transaction judiciaire.

3 Les décisions du juge instructeur ne sont pas sujettes à recours.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2016.221 (AG.2017.782)Rechnung IWB Nr. 150003265756 vom 18. Dezember 2015Rekurrent; Kosten; Rekurs; öffentliche; öffentlichen; Oktober; Werden; Hinweis; Seiner; AaO; Beleuchtung; Rechnung; Stellt; Gebühr; Rekursbegründung; Gemäss; Bundes; StromVG; Rechts; Vorliegend; Bezüglich; Konzessionsgebühr; Betreffend; Vorliegende; Verwaltungsgericht; VGEVD; Energie; Rekursverfahren; Liegenden; Abgabe
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 387 (9C_30/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 6 KVV ; Abschnitt A Nr. 1 Bst. i Ziff. 3b Anhang II des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (FZA); Nr. 3 Bst. b Anhang XI (Schweiz) der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; Optionsrecht von Grenzgängern. Im Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz stellt der unverschuldete Verlust der Krankenversicherungsdeckung durch Einstellung des VVG-Versicherungsmodells Mondial einen besonderen Grund dar, welcher eine erneute Optierung bzw. das Zurückkommen auf den getroffenen Optionsentscheid eines deutschen Grenzgängers zulässt (E. 7).
Versicherung; Option; Schweiz; Optionsrecht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Krankenversicherung; Vertrag; Versicherungspflicht; Person; Grenzgänger; Vertrags; Schweizerischen; Obligatorische; Regel; Recht; Regelung; Optionsrechts; Verordnung; Widerruflich; Auslegung; Ausübung; Personen; Gesuch; Urteil; Mondial; Optierung; Abkommen; Europäischen
147 IV 329 (1B_370/2020)
Regeste
Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 334 Abs. 1 StPO ; Urteilskompetenz des Einzelgerichts. Die Grenze von zwei Jahren Freiheitsentzug, bis zu der die Urteilskompetenz des Einzelgerichts vorgesehen werden kann, ist streng zu handhaben. Sie darf unter keinen Umständen überschritten werden. Dem Widerruf einer bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist insoweit ebenso Rechnung zu tragen wie dem Widerruf einer bedingten Sanktion. Im zu beurteilenden Fall Aufhebung des Urteils des Einzelgerichts, das aufgrund der neu ausgesprochenen Strafe und einer zufolge Aufhebung einer ambulanten Massnahme vollziehbar erklärten Vorstrafe einen Freiheitsentzug von insgesamt 46 Monaten verantwortete (E. 2).
Gericht; Urteil; Freiheit; Richter; Urteils; Einzelrichter; Einzelgericht; Freiheitsstrafe; Kanton; Bedingte; Einzelgerichts; Urteilskompetenz; Beschwerde; Bedingten; Amtsgericht; Beurteilung; Beschwerdeführer; Solothurn; Staatsanwalt; Einzelrichters; Richter; Ambulante; Behandlung; GO/SO; Widerruf; Vollzug; Staatsanwaltschaft; Grenze

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3497/2014AusstandRevision; Gesuch; Verfahren; Gesuchsteller; Gericht; Urteil; Ausstand; Instruktion; Instruktionsrichter; Verfahrens; Revisionsgesuch; Richter; Instruktionsrichterin; Beschwerde; Bundesverwaltungsgericht; Bundesgericht; Unentgeltliche; Revisionsgr; Richterin; Eingabe; Akten; Hinsichtlich; Liegende; Entscheid; Zwischenverfügung; Setze; Gesuchstellers; Kostenvorschuss; Revisionsverfahren

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2019.5Revision des Entscheids der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts RR.2019.260 vom 27. November 2019; vorsorgliche MassnahmenBeschwerde; Entscheid; Revision; Bundesstrafgericht; Recht; Massnahmen; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Verfahren; Vorsorglich; Revisionsgesuch; Behörden; Schlussverfügung; Bundesanwaltschaft; Gericht; StBOG; Frist; Vorsorgliche; Bankunterlagen; Wiedererwägung; Übermittlung; Brasilianischen; Beschwerdeinstanz; Entscheids; Interesse; Berufungskammer; Unterlagen; Wiedererwägungsgesuch; Dokument
BP.2012.7Beschlagnahme (Art. 46 f. VStrR).Beschwerde; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Entscheid; Verfahren; Beschwerdeführerin; Beschwerdeverfahren; Rückzug; Bundesgericht; Verfahrens; Steuerverwaltung; Eidgenössische; Gesetzliche; Gerichtsgebühr; Beschlagnahme; Eingabe; Penal; Federal; Hierzu; Beschluss; Grundlage; Erklärte; Abgeschrieben; Dass:; Aufschiebende; Instruktionsrichter
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz