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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 319 ZPO vom 2020

Art. 319 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 319 Anfechtungsobjekt

Mit Beschwerde sind anfechtbar:

a.
nicht berufungsfähige erstinstanzliche Endentscheide, Zwischenentscheide und Entscheide über vorsorgliche Massnahmen;
b.
andere erstinstanzliche Entscheide und prozessleitende Verfügungen:
1.
in den vom Gesetz bestimmten Fällen,
2.
wenn durch sie ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht;
c.
Fälle von Rechtsverzögerung.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 319 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP220034Beschwerde gegen eine Vorladung des Einzelgerichtes (1. Abteilung) des Bezirksgerichtes Zürich vom 19. September 2022; Proz. FV210082Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Partei; Ziffer; Verhandlung; Hauptverhandlung; Vorladung; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Entscheid; Erstinstanzliche; Zuweisen; Verfügung; Ausstandsgesuch; Beschwerdeantrag; Parteien; Poststempel; Sistierung; Gericht; Ladung; Klage; Stellung; Bezirksgericht; Bundesgericht; Bezirksrichter; Angefochten; Vorinstanzliche; Prozesskosten; Einzutreten
ZHPD220019Ausweisung / SistierungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Ausweisung; Beschwerdegegner; Verfahren; Vorinstanzliche; Sistierung; Verfügung; Rechtsmittel; Entscheid; Wiedergutzumachenden; Aufschiebende; Vorinstanz; Antrag; Ausweisungsverfahren; Geschäfts-Nr; Eingabe; Bundesgericht; Kündigungsanfechtung; Anfechtung; Drohen; Sistierungsantrag; Zweitinstanzliche; Endentscheid; Ausweisungsverfahrens; Akten; Verfahrens; Nichtsistierung; Wiedergutzumachender; Nicht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190011Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 18. Juli 2019 (CB190048-L)Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Akten; Verfahren; Bezirksgericht; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Akteneinsicht; Unentgeltliche; Beschluss; Obergericht; Aufsicht; Verfahrens; Unentgeltlichen; Betreibungsamt; Vorliege; Verwaltungskommission; Beschwerdeführers; Begründet; SchKG; Gewährung; Rechtspflege; Rechtsverweigerung; Aufsichtsbeschwerde; Anspruch; Armen; Obergerichts
ZHVB190007Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid der 1. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich vom 3. April 2019 (CB190048-L)Beschwerde; Recht; Unentgeltliche; Beschwerdeführer; Bezirksgericht; Verfahren; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Aufsicht; Gesuch; Beschluss; Obergericht; Stadtammann; Rechtsbeistand; Bestellung; Mitwirkung; Rechtsbeistandes; Aufsichtsbeschwerde; Akten; Ausführungen; Mitwirkungspflicht; Verwaltungskommission; Bezirksgerichts; Kantons; Urteil; Obergerichts; SchKG; Beschwerdegegner
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 34 (5A_103/2022)
Regeste
Art. 39 Abs. 2 LugÜ ; Art. 49 und 52 SchKG ; Exequatur- und Arrestbegehren, unverteilte Erbschaft; Betreibungsort des Arrestes. Prüfung und Kognition mit Bezug auf den Arrestort als Ort gemäss Art. 39 Abs. 2 LugÜ , wo die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll (E. 3.1-3.3).
Arrest; Betreibung; SchKG; Erbschaft; Urteil; Betreibungs; LugÜ; Obergericht; Recht; Erblasser; Beschwerde; Betreibungsort; Schuldner; Arrestes; Vollstreckung; Erben; Lugano; Vollstreckbarerklärung; Arrestgesuch; Ungeteilte; Schweiz; Erblassers; Kantons; Todes; Bundesgericht; Urteils; Unverteilte; Obergerichts; Gläubiger
147 III 491 (5A_697/2020)
Regeste
 a Art. 32 ff. LugÜ ; Anerkennung und Vollstreckung eines englischen Urteils; Folgen des Brexit für die Anwendbarkeit des LugÜ. Das Vereinigte Königreich ist bis zum 31. Dezember 2020 ein an das LugÜ gebundener Staat (E. 6.1.1). Es besteht kein überwiegendes öffentliches Interesse, das IPRG zum ersten Mal vor Bundesgericht anzuwenden, wenn sich das bisherige Verfahren nach dem LugÜ richtete (E. 6.1.2).
Lugano; Consid; Séquestre; Arrêt; être; Convention; Cours; Cit; Position; Jugement; Recours; Janvier; Royaume-Uni; Lugano; Connaissance; Selon; Conclu; Brexit; Décision; Kommentar; Décembre; Titre; Prononcé; Européenne; Reconnaissance; Lugano; Rendu; L'exequatur; Octobre; Opposition

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
A. Staehelin Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2018
Freiburghaus, Afheldt Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
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