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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 318SCC from 2022

Art. 318 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 318

1. Any doctor, dentist, veterinary surgeon or midwife who wilfully issues a certificate, the content of which is untrue, for the purpose of being produced to the authorities or to obtain an unlawful advantage, or which may prejudice the substantial and lawful interests of third parties shall be liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.

If the offender has requested, accepted or secured the promise of a special form of recompense, he shall be liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.

2. If the person concerned acts through negligence, the penalty is a fine.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 318 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY210025Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Arbeit; Abänderung; Zeugnis; Verfahren; Recht; Vorinstanz; Partei; Klägers; Beklagten; Beweis; Recht; Reichte; Studium; Verfahren; Arbeitsunfähigkeit; Massnahme; Unterhalt; Entscheid; ärztlich; Habe; ärztliche; Berufungsverfahren; Sinne; Einkommen; Beweismittel; Massnahmen; Berufungskläger; Behauptet; Vorsorgliche
ZHLC180017EhescheidungInstanz; Recht; Kinder; Klagten; Beklagten; Berufung; Vorinstanz; Partei; Parteien; Sorge; Unterhalt; Elterliche; Urteil; Entscheid; Gungen; Bezahlen; Antrag; Geboren; Angefochten; Elterlichen; Begründung; Unentgeltliche; Eltern; Verpflichten; Rechtspflege; Angefochtene
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2018/12Entscheid Art. 67 ff. KVG. Freiwillige kollektive Krankentaggeldversicherung. Leistungsbegründende Arbeitsunfähigkeit lediglich zeitweise dargetan. Zudem ist vorliegend die zeitweise Verweigerung von Taggeldleistungen ebenfalls im Rahmen einer Sanktion einer Mitwirkungspflichtverletzung zulässig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. November 2019, KV 2018/12). Beschwerde; Beschwerdeführer; Taggeld; Arbeitsunfähigkeit;Versicherung; Beschwerdegegnerin; Recht; ärztlich; ärztliche; Beschwerdeführers; Schwester; Vollmacht; Zeitraum; Arbeitgeber; Anspruch; ärztlichen; Recht; Krank; Bericht; Partei; Behandlung; Mitwirkungspflicht; Versicherungs; Arbeitsfähigkeit; Vereinbart; Taggeldleistung; Wäre; Einsprache
BSBES.2019.16 (AG.2019.911)Nichtanhandnahme (BGer-Nr. 6B_151/2020 vom 23. April 2020)Beschwerde; Gutachten; Beschwerdeführer; Falsch; Werden; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; ärztliche; Falsche; Nichtanhandnahme; ärztlichen; Zeugnis; Verfahren; Rechtlich; Bundesgericht; Medizinische; Objektiv; Strafanzeige; Bereits; Entscheid; Welche; Zeugnisse; Verwaltungsgericht; Befund; Vorsätzlich; Strafverfolgung; Könne; Aufgrund; Nichtanhandnahmeverfügung; Worden
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