Codice penale svizzero (CPS)
Der Art. 317 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 317 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE210361 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Hausdurchsuchung; Anzeige; Nichtanhandnahme; Beschwerdegegnerin; Kantons; Untersuchung; Beschwerdeverfahren; Begründung; Entscheid; Hausdurchsuchungsbefehl; Nichtanhandnahmeverfügung; Garten; Falsch; Zürich; Bundesgericht; Vorliegende; Beschluss; Empfang; Prozesskaution; Allfälliger; Geschüttet; Rechtsmittel; Flüssigkeit; Erhob; Geleistet; Urkunde |
ZH | UH210444 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdegegner; Antrag; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Garten; Urkunde; Eigentümer; Anzeige; Person; Verfahren; Antrags; Untersuchung; Nichtanhandnahme; Gartens; Beschwerdeverfahren; Urkunden; Rechtlich; Funktion; Amtsanmassung; Gartensitzplatz; Nichtanhandnahmeverfügung; Zürich-Limmat; Liegenschaft; Absicht; Vorliegende; Behauptet; Erstattet; Urkundenfälschung; Sodann |
Dieser Artikel erzielt 21 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZB.2021.16 (AG.2021.252) | Getrenntleben | Berufung; Entscheid; Appellationsgericht; Zuständig; Strafanzeige; Gemäss; Zivilgericht; Treten; Eingabe; Rechtsmittel; Behörde; Offensichtlich; Zivilgerichts; Berufungskläger; Zuständige; Beschwerde; Verfahren; Betreffend; Sinngemäss; Appellationsgerichts; Zivilsachen; Kantons; Antrag; Rechtlich; August; Landshut/Bosshard; Begründet; Sinngemässe; Werden; Aufhebung |
BS | BES.2015.41 (AG.2015.501) | Nichtanhandnahmeverfügung (BGer 6B_834/2015 vom 11. September 2015) | Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Ermittlung; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Nichtanhandnahme; Recht; Anzeige; Basel; Verfahren; Rechtlich; Entscheid; Unterlagen; Urkunde; Akten; Polizeilichen; Urkundenfälschung; Schweiz; Ermittlungsverfahren; Erfüllt; Eindeutig; Tatbestand; Tatsache; Falschbeurkundung; Erhebliche; Appellationsgericht; Schweizerischen; Verfahren; Interesse; Nichtanhandnahmeverfügung |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 27 (6B_1293/2015) | Art. 285a ff. und Art. 298a ff. StPO; verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation in Chatforen im Internet zwecks Aufklärung von Straftaten, insbesondere von sexuellen Handlungen mit Kindern. Erfordernis der richterlichen Genehmigung? Hinweis auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung, namentlich BGE 134 IV 266, unter der Herrschaft des früher geltenden Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (E. 2.1). Gesetzliche Grundlagen und Begriffsmerkmale der verdeckten Ermittlung und der verdeckten Fahndung in der heute geltenden StPO (E. 2.2-2.5). Die verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation in Chatforen im Internet erfüllt die Merkmale der verdeckten Ermittlung im Sinne von Art. 285a StPO grundsätzlich nicht. Sie ist eine verdeckte Fahndung nach Art. 298a StPO (E. 4.1-4.4). Daher bedarf es keiner Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht und sind die durch die verdeckten Abklärungen gewonnenen Erkenntnisse grundsätzlich verwertbar (E. 4.5). | Verdeckte; Ermittlung; Polizeiliche; Beschwerde; Verdeckten; Beschwerdegegner; Fahndung; Kontakt; Sabrina; Urkunden; E-Mail; Legende; Polizei; Vorinstanz; Vertrauen; E-Mail-Adresse; Vertrauens; Vertrauensverhältnis; Fahnder; Chatroom; Ermittler; Bestimmungen; Praxis; SCHMID; Praxiskommentar; Internet; Verdeckte; HANSJAKOB; Identität |
131 IV 125 | Art. 317 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung im Amt. Die durch den zur Rechnungskontrolle zuständigen Sachbearbeiter eines Amtes auf Rechnungen angebrachten Prüfvermerke beziehen sich auf die inhaltliche Prüfung der Fakturen. Die in den Vermerken liegende wahrheitswidrige Erklärung des Beamten, die Rechnung sei inhaltlich geprüft und für richtig befunden worden, erfüllt den Tatbestand der Falschbeurkundung im Amt (E. 4.5). | Rechnung; Urkunde; Rechnungen; Beschwerde; Beschwerdegegner; Urkunden; Vorinstanz; Urkundenfälschung; Falschbeurkundung; Bundes; Recht; Inhaltlich; Person; IeS; Recht; Sachverhalt; Kontierungsstempel; Prüfung; Tatbestand; Anklage; Glaubwürdigkeit; Technik; Unterschrift; Personen; Verschiedene; Visum; Materiell; STRATENWERTH; Gesichtspunkt; Erhöhte |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2020.227 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Eingabe; Bundesgericht; Verfahren; Gericht; Anzeige; Verfahrens; Beschwerdekammer; Verfahren; Urteil; Verfahrensakten; Bundesgerichts; Zustellung; Nichtanhandnahme; Beschwerdeverfahren; Beschwerdeführers; Sistierung; Kopie; Gerichtsschreiber; Recht; Schweizerisches; Bundesrichter; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Unaufgeforderter; Nichtanhandnahmeverfügung; Rechtlich; Beschwerdeverfahrens |
BP.2019.73 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft (Art. 136 f. StPO). Unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft im Beschwerdeverfahren (Art. 136 Abs. 1 StPO). | Beschwerde; Bundes; Einvernahme; Verfahrens; Unentgeltliche; Rechtspflege; Verfahrensakten; Verfahrensakten; Person; Beilage; Beschwerdeführer; Partei; Nichtanhandnahme; Einvernahmeprotokoll; Parteien; Urkunde; Privatkläger; Privatklägerschaft; Verfahren; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdekammer; Urkundenfälschung; Verfügung; Protokoll; Amtsmissbrauch; Anzeige; Bundesanwalt; Urteil; Bundesstrafgericht |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Markus Boog | Basler Kommentar, Strafrecht II | 2013 |
Markus Boog | Basler Kommentar, Strafrecht II | 2013 |