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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 316 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 3161C. Protecziun dals uffants / VIII. Surveglianza dals uffants confidads

VIII. Surveglianza dals uffants confidads

1 Tgi che prenda si uffants confidads, basegna ina permissiun da l’autoritad per la protecziun d’uffants u d’in auter post designà dal dretg chantunal dal lieu da domicil e suttastat a sia surveglianza.

1bis Sch’in uffant confidà vegn recepì cun l’intent d’ina adopziun posteriura, è cumpetenta in’unica autoritad chantunala.2

2 Il Cussegl federal decretescha las prescripziuns executivas.


1 Versiun tenor la cifra I 1 da la LF dals 25 da zer. 1976, en vigur dapi il 1. da schan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
2 Integrà tras la cifra 2 da l’agiunta da la LF dals 22 da zer. 2001 tar la Convenziun da Den Haag davart las adopziuns e davart las mesiras per proteger l’uffant en adopziuns internaziunalas, en vigur dapi il 1. da schan. 2003 (AS 2002 3988; BBl 1999 5795).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 316 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2018.52vorsorgliche Massnahmen EheschutzKinder; Beruf; Berufung; Ehemann; Obhut; Ehefrau; Ziffer; Gesuch; Eheliche; Wohnung; Verfügung; Vater; Gesuchsgegner; Zuteilung; Ehelichen; Eltern; Angefochtene; Liegenschaft; Parteien; Persönlichen; Zugang; Verpflichten; Betreuung; Berufungsklägerin; Unterhalt; Amtsgerichtspräsidentin; Effekte; Trennung; Effekten
SOSGNEB.2014.7ErbschaftssteuerKonkubinat; Konkubinats; Recht; Pflege; Rekurrentin; Klasse; Gesetzgeber; Person; Stief; Privilegiert; Familie; Erbschafts; Ehegatte; Partner; Urteil; Pflegekinder; Ehegatten; Konkubinatspartner; Kanton; Personen; Erbschaftssteuer; Auslegung; Verhältnisse; Kantonale; Privilegierung; Ungleichbehandlung; Behandelt; Rechtsgleichheitsgebot; Rekurs
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2009/182Entscheid Art. 48 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 StG und Art. 50 Abs. 3 StG (sGS 811.1). Situation bei einem Konkubinatspaar ohne gemeinsame Kinder (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 21. Oktober 2010, I/ Kinder; Rekurrent; Person; Lebenspartnerin; Rekurrenten; Hauptsache; Unterhalt; Einkünfte; Kinderzulagen; Rekurs; Lebensunterhalt; Einkommen; Richner/Frei/; Kinderabzüge; Partnerin; Personen; Meuter; Abgekürzt:; Unterstützungsbedürftig; Leistung; Entscheid; Richner/Frei/Kaufmann/; Kindern; Monatlich; Vorinstanz; Einsprache; Familie; Monatliche; Vertrag; Leibliche
BSAH.2018.8 (SVG.2019.278)Pflegevater verstorben; Anspruch auf Waisenrente?Beschwerde; Beschwerdeführer; Pflege; Waisenrente; Verstorbene; Beschwerdegegnerin; Sicher; Leibliche; Beschwerdeführers; Anspruch; Pflegekind; Mutter; Eltern; Kinder; Verstorbenen; Unterhalt; Pflegeverhältnis; Zwischen; Leiblichen; Elternteil; Urteil; Stiefvater; Erfüllt; Einsprache; November; Gemäss; Partei; Vorliegend; September; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 473 (5A_88/2017)Art. 316 Abs. 1 ZGB; Pflegekinderbewilligung; Beschwerdelegitimation; kantonales Recht. Erklärt ein Kanton eine andere Behörde als die Kindesschutzbehörde zur Erteilung von Pflegekinderbewilligungen für zuständig, regelt er auch umfassend das Verfahren. Dass danach die Mutter von Kindern, die in einer Pflegefamilie untergebracht werden, zur Beschwerde gegen die Erteilung der Pflegekinderbewilligung nicht legitimiert ist, verletzt kein Bundesrecht (E. 2). Beschwerde; Pflegekind; Pflegekinder; Recht; Kinder; Kindes; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Pflegekinderbewilligung; Verwaltungs; Entscheid; Kindesschutz; Verfahren; Urteil; Bewilligung; Interesse; Verwaltungsgericht; Kanton; Mutter; Verfügung; Schutzwürdig; Kindesschutzbehörde; Zuständig; Rechtlich; Unterbringung; Rechtsschutz; Schutzwürdiges; Legitimiert; Bewilligungs; Bundesrecht
140 V 136 (8C_789/2013)Art. 97 Abs. 1 und 2, Art. 105 Abs. 2 und 3 BGG; Kognition. Das Bundesgericht urteilt mit eingeschränkter Kognition, wenn lediglich die Auszahlungsmodalität einer unbestrittenen Geldleistung (Waisenrente) streitig ist (E. 1.2).
Regeste b
Art. 30 UVG; Art. 297 Abs. 3, Art. 311 f. und Art. 318 Abs. 1 ZGB; Art. 27 Abs. 1 und Art. 85 Abs. 1 IPRG; Art. 9 Abs. 1 lit. a und Art. 10 Abs. 1 lit. a des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts. Die SUVA hat zu Recht die Auszahlung einer (unbestrittenen) Waisenrente ins Ausland verweigert und die weitere Ausrichtung an die in der Schweiz lebende Mutter angeordnet, da der ausländische "Entscheid" über die Bestellung eines Vormunds für die Halbwaise in casu den schweizerischen ordre public verletzt (E. 4 und 5).
Beschwerde; Sorge; Recht; Mutter; Entscheid; Verfügung; Anerkennung; Elterliche; Bundesgericht; Beschwerdeführerin; Halbwaise; Kosovo; Vorinstanz; Halbwaisen; Sachverhalt; Auszahlung; Schweiz; Halbwaisenrente; Kinder; HKsÜ; Verfahren; Ordre; Public; Sozialbehörde; Entscheidung; Übereinkommen; Elterlichen; Waisen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4618/2010RentePflege; Kinde; Kinder; Beschwerde; Beschwerdeführer; Pflegekind;Thailand; Eltern; Schweiz; Kindes; Recht; Pflegekinder; Pflegeeltern; Pflegeverhältnis; Wohnsitz; Kinderrente; Bewilligung; Behörde; Vorinstanz; Anspruch; Beschwerdeführers; Obhut; Verwaltung; Vormundschaft; Rechtlich; Alter; Schweizer
C-7835/2010RentePflege; Pflegekind; Schwerde; Verfügung; Beschwerde; Vorinstanz; Kinder; Bewilligung; Recht; Kinderrente; Verwaltung; Angefochten; Rückerstattung; Stätigung; Angefochtene; Pflegekinder; Bundesverwaltungsgericht; Bestätigung; Pflegekindverhältnis; Anspruch; Zahlung; Beschwerdeführer; Einsprache; Behörde; Rente; Verfahren; Mutter; Leistung; Streitgegenstand

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Peter BreitschmidBasler Kommentar, Art.3162014
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