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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 315 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 315

Effect suspensiv

1 L’appellaziun blochescha la vigur legala e l’executabilitad da la decisiun conte­stada en la dimensiun da las dumondas.

2 L’instanza da recurs po permetter l’execuziun anticipada. En cas da basegn ordine­scha ella che mesiras da segirezza vegnian prendidas u ch’ina garanzia vegnia prestada.

3 Sche l’appellaziun sa drizza cunter ina decisiun da concepziun, na po l’effect suspensiv betg vegnir retratg.

4 Nagin effect suspensiv n’ha l’appellaziun cunter decisiuns davart:

a.
il dretg da far ina replica;
b.
mesiras preventivas.

5 L’execuziun da mesiras preventivas po vegnir suspendida excepziunalmain, sche la partida pertutgada vegn smanatschada d’in dischavantatg quasi irreparabel.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 315 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLD220006Vorsorgliche Massnahmen im ausländischen ScheidungsverfahrenGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Parteien; Berufung; Betreuung; Verfahren; Ferien; Urteil; Kinder; Nbarung; Ziffer; Woche; Geraden; Unterhalt; Verfahren; Entscheid; Eltern; Scheidungsverfahren; Berufungskläger; Urteils; Rückwirkend; Inkl; Wochen; Familienzulage; Berufungsbeklagte; Freitag; Verfahrens; Vater; Betreuungsunterhalt
ZHLZ230007Unterhalt und weitere Kinderbelange (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Vorinstanz; Entscheid; Verfahren; Partei; Verfügung; Obhut; Parteien; Gehör; Dispositiv; Betreuung; Beklagten; Alternierende; Eingabe; Verfahrens; Gehörs; Ziffer; Beiständin; Angefochtene; Antrag; Verletzung; Alternierenden; Angefochtenen; Vorliegen; Dispositiv-Ziffer; Erwägung; Gericht; Rückweisung; Sachverhalt; Berufungsinstanz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180007Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Horgen vom 16. Juli 2018 (FP170029-F)Entscheid; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Massnahme; Kindes; Aufsicht; Beschwerde; Aufsichts; Verfahren; Begründung; Vollstreckbarkeit; Entscheide; Rechtsmittel; Superprovisorisch; Massnahmen; Partei; Anordnung; Superprovisorische; Parteien; Aufsichtsbeschwerde; Beklagten; Begründet; Vorsorgliche; Entscheides; Kindesvertreter; Verfahrens; Aufsichtsbehörde; Schule
BSDGZ.2021.1 (AG.2021.238)Gesuch um vorsorglichen Aufschub der VollstreckbarkeitEhefrau; Ehemann; Entscheid; Kinder; Februar; Zivilgericht; Erfahren; Entscheids; Gesuch; Besuch; Zivilgerichts; Zwischen; Kontakt; Vorsorglich; Werden; Vorsorgliche; Familientherapie; Kindern; Gutachten; Erinnerungskontakt; Berufung; Besuchsrecht; Ehemanns; Partei; Vorliegende; Verfahren; Gesuchs; Verfügung; Rechtsmittel; Gericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 419 (4A_428/2020)
Regeste
Art. 138 Abs. 1 OR ; Unterbrechung der Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede; Beginn einer neuen Frist; Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz. Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist (E. 5.3.2).
Verjährung; Beschwerde; Instanz; Rechtsstreit; Befasste; Beginnt; Klage; Befassten; Urteil; Rechtsmittel; Entscheid; Abschluss; Entscheid; Bundesgericht; Beschwerdegegnerin; Forderung; Rechtskraft; Abgeschlossen; Endentscheid; Verjährungsfrist; Revision; Verfahren; Beschwerdeführerin; Berufung; Rechtshängigkeit; Rechtsstreits; Verfahrens; Formell; Verjährungsrecht; Verjähren
144 III 298 (5A_623/2017)Art. 283 Abs. 1 ZPO; Scheidungsverfahren; Einheit des Entscheids; Teilentscheid im Scheidungspunkt. Der Grundsatz, wonach das Gericht im Entscheid über die Ehescheidung auch über deren Folgen befindet, schliesst einen Teilentscheid im Scheidungspunkt nicht aus, wenn die Ehegatten einem Teilentscheid im Scheidungspunkt zustimmen oder wenn das Interesse des einen Ehegatten an einem Teilentscheid im Scheidungspunkt das Interesse des anderen Ehegatten an einem gleichzeitigen Entscheid von Scheidung und Scheidungsfolgen überwiegt (E. 5-8). Scheidung; Scheidungspunkt; Urteil; Beschwerde; Grundsatz; Verfahren; Einheit; Recht; Scheidungsurteil; Scheidungsurteils; Scheidungsfolgen; Entscheid; Bundesgericht; Teilentscheid; Beschwerdeführer; Interesse; Partei; Einander; Beschwerdegegnerin; Urteile; Unterhalt; Teilrechtskraft; Kantonal; Rechtsprechung; Auseinandersetzung; Parteien; Gericht; Ehescheidung; Berufung; Instanz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Reetz, Huber Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger Kommentar zur schweizerischen Zivilpro- zessordnung, Zürich2010
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