Code de procédure civile (CPC)
Art. 314 CPC de 2023
Art. 314
Procédure sommaire
1 Si la décision a été rendue en procédure sommaire, le délai pour l’introduction de l’appel et le dépôt de la réponse est de dix jours.
2 L’appel joint est irrecevable.
>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Art. 314 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LE230020 | Eheschutz | Gesuch; Berufung; Gesuchsteller; Entscheid; Vorinstanz; Verfahren; Urteil; Zustellung; Beschwerde; Bundesgericht; Vorinstanzliche; Rechnen; Gesuchsgegnerin; Akten; Vorinstanzlichen; Berufungsfrist; Zugestellt; Unterhaltsbeiträge; Datum; Obergericht; Treten; Zustellfiktion; Parteientschädigungen; Behördliche; Unterliegens; Angesichts; Entscheidgebühr; Zweitinstanzliche; Poststempels; Kantons |
ZH | LF230014 | Ausweisung / Rechtsschutz in klaren Fällen | Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Partei; Vorinstanz; Verfahren; Parteien; Gericht; Urteil; Rechtsmittel; Vorinstanzliche; Ausweisung; Gesuchsgegner; Rechtsanwalt; Solidarisch; Vorinstanzlichen; Bezirksgericht; Mietobjekt; Bülach; Mietvertrag; Gesuchsteller; Kündigung; Mietzins; Tatsache; Entscheid; Berufungsverfahren; Noven; Sachverhalt; Solidarischer |
Dieser Artikel erzielt 370 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZB.2021.44 (AG.2022.89) | vorsorgliche Beweisführung | Berufung; Patientin; Zivilgericht; Beweis; Gesuch; Vorsorglich; Schaden; -Spital; Vorsorgliche; Werden; Liegen; Beweisführung; Gesuchs; Entscheid; Glaubhaft; Unbill; Liegende; Seelische; Herstellerin; Parteien; Zivilgerichts; Machen; Substantiiert; Vorliegende; Parteientschädigung; Finanzielle; Behauptung; Interesse; Prozess; Gesuchstellerin |
BS | ZB.2021.9 (AG.2021.547) | Berichtigung Zivilstandsregister | Namens; Familie; Familienname; Zivilgericht; Rechts; Familiennamen; Person; Schweizerische; Ziffer; Berufung; «Schweizerischen; Römische; Personen; Bevölkerungsamt; Gleich; Personenstandsregister; Amerikanischen; Vorliegend; Vorliegende; Zusatz; Tragen; Vorliegenden; Entscheid; Ausländische; US-amerikanische; Public; Eintragung; Zivilgerichts; Namenszusatz |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 100 (4A_364/2017) | Art. 715a OR; Art. 250 ZPO; Recht eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft auf Auskunft und Einsicht; Summarverfahren. Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Mitglieder des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft gemäss Art. 715a OR können mittels Leistungsklage gerichtlich durchgesetzt werden (E. 5). Anwendbar ist das summarische Verfahren (E. 6). | Verwaltungsrat; Verwaltungsrats; Einsicht; Auskunft; Recht; Verfahren; Gesellschaft; Aktionär; Einsichts; Gerichtlich; Auskunfts; Klage; Leistungsklage; Einsichtsrecht; Verwaltungsratsmitglied; Summarische; Aktien; Mitglied; Entscheid; Urteil; Gerichtliche; Durchsetzung; Schweizer; Klagemöglichkeit; Gesuch; Aktionärs; Bundesgericht; Durchgesetzt; Kann |
139 III 78 (5A_378/2012) | Art. 145 Abs. 2 lit. b und Art. 314 Abs. 1 ZPO; Fristenstillstand bei Berufung gegen einen im summarischen Verfahren ergangenen Entscheid. Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO gilt auch für das Berufungsverfahren und damit für die Berufungsfrist gegen einen im summarischen Verfahren ergangenen Entscheid (E. 4). Die Pflicht des Gerichts gemäss Art. 145 Abs. 3 ZPO, die Parteien auf die Ausnahmen vom Fristenstillstand hinzuweisen, stellt eine Gültigkeitsvorschrift dar. Fehlt der Hinweis, stehen die Fristen still (E. 5). | Recht; Frist; Rechtsmittel; Hinweis; Fristen; Still; Fristenstillstand; Berufung; Beschwerde; Verfahren; Kanton; Kantons; Partei; Rechtsmittelbelehrung; Summarische; Kantonsgericht; Hinweispflicht; Entscheid; Parteien; Rechtsmittelverfahren; Praxis; Summarischen; Beschwerdeführer; Wortlaut; E-ZPO; Civile; Fehlende; Urteil; Procédure |