1 Im Nachlassvertrag ist anzugeben, wieweit die Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten und wie die Verpflichtungen des Schuldners erfüllt und allenfalls sichergestellt werden.
1bis Die Nachlassdividende kann ganz oder teilweise aus Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten an der Schuldnerin oder an einer Auffanggesellschaft bestehen.558
2 Dem ehemaligen Sachwalter oder einem Dritten können zur Durchführung und zur Sicherstellung der Erfüllung des Nachlassvertrages Überwachungs-, Geschäftsführungs- und Liquidationsbefugnisse übertragen werden.
558 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).
B. Bestrittene ForderungenKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS130137 | Nachlassstundung / Bestätigung Nachlassvertrag | Beschwerde; Forderung; Forderungen; Klage; Beschwerdeführerin; Aufschiebend; Gläubiger; Urteil; Bestritten; Frist; Aufschiebende; SchKG; Bestrittene; Nachlassvertrag; Beschwerdegegnerin; Gericht; Aufschiebenden; Urteils; Dispositiv-Ziffer; Einzelgericht; Stellung; Entscheid; Bundesgericht; Bedingten; Gläubigern; Eventualforderungen; Parteien; Stellungnahme; Winterthur |
SO | ZKBES.2020.123 | Bestätigung des Nachlassvertrages | Schwer; Beschwerde; Gläubiger; Gläubigerversammlung; Nachlassvertrag; Entscheid; Sachwalter; Beschwerdeführerin; Bestätigung; Sachwalterin; Konkurs; Forderung; Nachlassgericht; Schuldbetreibung; Nachlassverfahren; August; Urteil; Nachlassstundung; Nichtigkeit; Verfahren; Nachlassvertrags; Entsprechend; Voraussetzungen; Könne; Angefochtene; Verfahrens; Beschränkt; Bestritten; Rechtliche |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 III 284 | Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG; Rückzug einer Betreibung durch den Gläubiger. Betreibungen, welche vom Nachlassvertrag erfasste Forderungen betreffen und mit dessen Bestätigung dahinfallen, können zurückgezogen werden, sofern die notwendige Erklärung des Gläubigers vorliegt (E. 3). | Betreibung; Nachlassvertrag; Betreibungs; Gläubiger; SchKG; Rückzug; Beschwerde; Betreibungen; Betreibungsamt; Nachlassvertrages; Aufsichtsbehörde; Klausel; Recht; Forderungen; Bestätigung; Zurückgezogen; Ordentlichen; Beschwerdeführer; Urteil; Erwähnte; Schuldbetreibung; Betreibungsregister; Schlossen; Beschwerden; Gläubigers; Entscheide; Tragenen; Bestätigte; Verfügung; Erwägungen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5205/2018 | Mehrwertsteuer | Liquidation; Beschwerde; Liquidationsergebnis; Aktiven; Faktisch; MWSTG; Sachwalter; Beschwerdeführer; Faktische; Liquidator; Urteil; Mehrwertsteuer; Recht; Konkurs; Gesellschaft; Steuer; Forderung; Liquidatoren; Liquidationsergebnisses; Liquidatorenhaftung; Beginn; Sachwalterinventar; Veräusserung; AMWSTG; Bilanz; Faktischen; Urteile; Inventar; Wäre |