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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 313 ZGB vom 2020

Art. 313 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 3131C. Kindesschutz / V. Änderung der Verhältnisse

V. Änderung der Verhältnisse

1 Verändern sich die Verhältnisse, so sind die Massnahmen zum Schutz des Kindes der neuen Lage anzupassen.

2 Die elterliche Sorge darf in keinem Fall vor Ablauf eines Jahres nach ihrer Entziehung wiederhergestellt werden.


1 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 313 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220073Überprüfung Kindesschutzmassnahme / Regelung des persönlichen VerkehrsBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Stanz; Entscheid; Kinder; Beschwerdegegner; Verfahren; Besuch; Vorsorglich; Superprovisorisch; Beschluss; Beschwerdegegnerin; Kindes; Vorinstanz; Vorsorgliche; Anordnung; Bezirksrat; Verfügung; Fachperson; Verfahrens; Winterthur; Massnahme; Unentgeltliche; Beschwerdeführers; Externe; Begleiten; Betreuen; Eingabe; Unentgeltlichen
ZHLY220002Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Berufungskläger; Parteien; Kinder; Verfahren; Über; Besuchsrecht; Berufungsbeklagte; Begleitet; Vorinstanz; Begleitete; Entscheid; Unentgeltliche; Gutachten; Massnahme; Verfügung; Rechtsanwältin; Übergabebegleitung; Berufungsbeklagten; Kindes; Phase; Verfahrens; Besuche; Massnahmen; Besuchsrechts; Berufungsklägers; Scheidungsverfahren; Kindeswohl; Eltern
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.175KindesschutzmassnahmenKindsmutter; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Tagesmutter; Tochter; Kindes; Beiständin; Kinder; Recht; Diakonie; Entscheid; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Olten-Gösgen; Pflege; Massnahme; Eltern; Elterliche; Kontakt; Spiel; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Situation; Sorge; Massnahmen; Kindsvater; Verwaltung; Arbeit; Gerecht; Unterstützung; Zeige
SOVWBES.2019.219UmplatzierungKinder; Beschwerde; Eltern; Pflegefamilie; Kindes; Beiständin; Bachtelen; Recht; Kindseltern; Entscheid; Verwaltungsgericht; Pflegeverhältnis; Pflegeeltern; Pflegemutter; Geeignete; Pflegeverhältnisses; Dippon; Rechtsanwältin; Massnahme; Solothurn; Platziert; Umplatzierung; Aufschiebende; Zentrum; Rückplatzierung; Cornelia; Bundesgericht; Fernziel; Grenchen; Erhoben
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
120 II 384Wiederherstellung der elterlichen Gewalt (Art. 44 OG, Art. 313 ZGB, Art. 8 EMRK). Gegen den Entscheid, die elterliche Obhut nicht wiederherzustellen, ist die Berufung nicht gegeben (E. 4b und 4c). Jede Anordnung oder Abänderung von Kindesschutzmassnahmen setzt in einem gewissen Ausmass eine Prognose über die künftige Entwicklung der massgebenden Umstände voraus (E. 4d). Die Aufhebung der elterlichen Obhut stellt einen schweren Eingriff in das Familien- und Privatleben im Sinne von Art. 8 Ziff. 2 EMRK dar (E. 5). Beschwerde; Kindes; Elterliche; Eingriff; Recht; Berufung; Obhut; Beschwerdeführerin; Rekurs; Bundesgericht; Wendet; Rekurskommission; Entscheid; Elterlichen; Angewendet; Staatsrechtliche; Kantonale; Schweren; Fürsorgerische; Tochter; Freiheitsentziehung; Massnahme; Vormundschaftskommission; Willkür; Familien; Unterbringung; Fürsorge; Verfahren; Erweist; Willkürlich
117 II 109Zustimmung zur Adoption; Anfechtung wegen Urteilsunfähigkeit (Art. 265a ZGB; Art. 44 OG). Wird dem Begehren, es sei die Zustimmung zur Adoption wegen Urteilsunfähigkeit als ungültig zu bezeichnen, von der oberen kantonalen Spruchbehörde nicht entsprochen, so kann deren Entscheid nicht mit Berufung beim Bundesgericht angefochten werden. Zustimmung; Daniela; Berufung; Adoption; Elterliche; Gewalt; Elterlichen; Wiederherstellung; Vormundschaft; Regierungsrat; Entscheid; Vormundschaftsbehörde; Bundesgericht; Urteil; Entscheide; Thurgau; Widerruf; Gültig; Sachverhalt; Zustimmungserklärung; Kantons; Fest; Bestritten; Berufungsklägerin; Nichtigkeit; Pflege; Erteilt; Erwägungen
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