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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 313 OR dal 2022

Art. 313 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 313

1 Il mutuo, in materia civile, non produce interessi se non sono stipu­lati.

2 In materia commerciale gli interessi sono dovuti anche senza con­venzione.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 313 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB160371mehrfache qualifizierte Veruntreuung etc.Schuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Kunde; Darlehen; Kunden; Privatkläger; Geschädigte; Schädigten; Geschädigten; Vermögens; Vorins; Vorinstanz; Gewinn; Recht; Anklage; Darlehens; Verteidigung; Genswerte; Recht; Gelder; Mögenswerte; Vermögenswert; Vermögenswerte; Untreuung; Veruntreuung
ZHHG110179ForderungDarlehen; Recht; Pfand; Umbranc; Forderung; Encumbrance; Verwertung; Klagte; Partei; Agreement; Beklagten; Darlehens; Forderung; Parteien; Encumbrancer; Pfandgesetz; Secure; Claim; Ukrainische; Abtretung; Under; Zuzüglich; Secured; Object; Klage; Shall; Ukrai
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2017/11Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG. Einkommensverzicht. Vermögensverzicht. Abänderung eines unentgeltlichen in ein entgeltliches Wohnrecht wegen einer hohen Steuerforderung. Rechtsgeschäfte unter Familienangehörigen im Zusammenhang mit einem Stockwerkeigentum (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. April 2018, EL 2017/11). Franken; Beschwerde; Wohnrecht; Beschwerdeführer; Unentgeltliche; Wohnung; Ehefrau; Ansprecher; Ergänzungsleistung; EL-act; Miteigentumsanteil; Darlehen; Einsprache; EL-Ansprecher; Einnahme; Betrag; Beschwerdegegnerin; Entgeltliches; Vertrag; Eltern; Miteigentumsanteile; Vermögens; Entgeltlichen; Anspruch; Verfügung; Liegenschaft; Unentgeltliches; Vereinbart; Mietzins
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 305 (5A_536/2009)Herabsetzung bei Verfügungen unter Lebenden (Art. 522 Abs. 1 und Art. 527 ZGB). Hat der Erblasser einzelnen seiner Nachkommen Darlehen gewährt mit der ausdrücklichen Erklärung, diese seien nicht zu verzinsen, ist in dieser Unentgeltlichkeit keine der Herabsetzung unterliegende Zuwendung im Sinne von Art. 527 Abs. 1 ZGB zu erblicken (E. 3). Erblasser; Darlehen; Erblasserin; Zuwendung; Herabsetzung; Gewährt; CY-X; DZ-X; Beschwerde; Nachlass; Vermögens; Betrag; Verfügung; Obergericht; Grundstück; Verzicht; Zuwendungen; Pflichtteil; Zinse; Töchtern; Urteil; Unverzinsliche; Gewährten; Kantons; Natur; Unverzinsliches; Zinsen; Fällig
126 III 189Darlehen. Höhe der vereinbarten Zinsen (Art. 313 Abs. 1 OR). Wenn feststeht, dass der Darleiher und der Borger die Zahlung von Zinsen vereinbart haben, so muss der Richter, wenn ersterer die Zinshöhe nicht nachweisen konnte, diese in analoger Anwendung von Art. 73 Abs. 1 OR auf 5% pro Jahr festlegen (E. 2). Consid; Intérêt; Prêt; Canton; Cantonal; Deuxième; Partie; Preuve; Prêts; Intérêts; été; Cantonale; Conclu; Hypothécaire; Parties; Convention; être; Réforme; Recours; Signé; Genève; Qu'il; Selon; Preuves; Prouvé; Octobre; Signée; Faits; Paiement; L'intérêt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1392/2007Freiwillige VersicherungDarlehen; Beschwerde; Schweiz; Schweizer; Geschäft; Geschäfts; Darlehens; Beschwerdeführer; Einkommen; Zinsen; Vorinstanz; Südafrikanische; Beiträge; Recht; Franken; Beitragsperiode; Gewährt; Steuer; Umrechnung; AHV/IV; Erwerb; Gewährte; Geschäftsjahr; Aufgelaufene; Beschwerdebeilage; Kursgewinn; Südafrikanischen; Geschäftskapital; Einsprache; Geschäftsvermögen
A-1579/2006MehrwertsteuerBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Leistung; Urteil; Darlehen; Entgelt; Gesellschaft; Steuer; Zinsverzicht; Entscheid; Recht; Hinweis; Mehrwert; BVGer; Mehrwertsteuer; Gesellschafter; Hinweisen; Bundesgerichts; Geldwerte; Leistungsaustausch; Leistung; PS-Kapital; Bundesverwaltungsgericht; Einsprache; MWSTV; Urteile; Hinweisen; Steuerliche; Leistungen
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