E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 312 LEF dal 2020

Art. 312 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 312

c. Nullità delle promesse fatte al di fuori del concordato

È nulla ogni promessa con cui il debitore assicuri ad un creditore più di quanto gli spetti secondo i termini del concordato (art. 20 CO1).


1 RS 220


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 247 (5A_758/2008)Art. 288 SchKG; Anfechtbarkeit von Darlehenszinsen. Die Anfechtungsklage ist, ihrer Natur entsprechend, ein restriktiv zu handhabender Ausnahmetatbestand (E. 2). Bei gleichwertiger Gegenleistung liegt keine Gläubigerschädigung vor (E. 3). Darlehenszinsen sind die synallagmatische Gegenleistung für die Wertgebrauchsüberlassung der Valuta (E. 5). Periodische Zinsen werden mit Blick auf die Fortsetzung der Kreditierung geleistet, weshalb ihre vertragsgemässe Entrichtung in der Regel nicht anfechtbar ist (E. 6). Gläubiger; Darlehen; Darlehens; SchKG; Schuldner; Kredit; Zinszahlung; Anfechtung; Beschwerde; Leistung; Geschäft; Gläubigers; Rechtlich; Tatbestand; Anfechtungsklage; Gläubigerschädigung; Zinsen; LBLux; Regel; Schädigung; Urteil; Angefochten; Zahlung; Beschwerdeführerin; Zivilrechtlich; Angefochtene; Absicht; Fortgesetzte; Handelsgericht; Kreditierung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz