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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 312 LP de 2020

Art. 312 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 312

c. Nullité des promesses

Est nulle de plein droit toute promesse faite par le débiteur à l’un de ses créanciers en sus des stipulations du concordat (art. 20 CO1).


1 RS 220


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 247 (5A_758/2008)Art. 288 SchKG; Anfechtbarkeit von Darlehenszinsen. Die Anfechtungsklage ist, ihrer Natur entsprechend, ein restriktiv zu handhabender Ausnahmetatbestand (E. 2). Bei gleichwertiger Gegenleistung liegt keine Gläubigerschädigung vor (E. 3). Darlehenszinsen sind die synallagmatische Gegenleistung für die Wertgebrauchsüberlassung der Valuta (E. 5). Periodische Zinsen werden mit Blick auf die Fortsetzung der Kreditierung geleistet, weshalb ihre vertragsgemässe Entrichtung in der Regel nicht anfechtbar ist (E. 6). Gläubiger; Darlehen; Darlehens; SchKG; Schuldner; Kredit; Zinszahlung; Anfechtung; Beschwerde; Leistung; Geschäft; Gläubigers; Rechtlich; Tatbestand; Anfechtungsklage; Gläubigerschädigung; Zinsen; LBLux; Regel; Schädigung; Urteil; Angefochten; Zahlung; Beschwerdeführerin; Zivilrechtlich; Angefochtene; Absicht; Fortgesetzte; Handelsgericht; Kreditierung
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