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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 311 ZGB vom 2021

Art. 311 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 3111C. Kindesschutz / IV. Entziehung der elterlichen Sorge / 1. Von Amtes wegen

IV. Entziehung der elterlichen Sorge

1. Von Amtes wegen2

1 Sind andere Kindesschutzmassnahmen erfolglos geblieben oder erscheinen sie von vornherein als ungenügend, so entzieht die Kindesschutzbehörde die elterliche Sorge:3

1.4
wenn die Eltern wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Abwesenheit, Gewalttätigkeit oder ähnlichen Gründen ausserstande sind, die elterliche Sorge pflichtgemäss auszuüben;
2.
wenn die Eltern sich um das Kind nicht ernstlich gekümmert oder ihre Pflichten gegenüber dem Kinde gröblich verletzt haben.

2 Wird beiden Eltern die Sorge entzogen, so erhalten die Kinder einen Vormund.

3 Die Entziehung ist, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil angeordnet wird, gegenüber allen, auch den später geborenen Kindern wirksam.


1 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
2 Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).
3 Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).
4 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013 (Elterliche Sorge), in Kraft seit 1. Juli 2014 (AS 2014 357; BBl 2011 9077).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 311 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220026EhescheidungKinder; Partei; Parteien; Eltern; Sorge; Elterliche; Schul; Recht; Recht; Woche; Vorinstanz; Entscheid; Kindes; Beklagten; Berufung; Elterlichen; Betreuung; Wohnsitz; Konflikt; Schule; Elternteil; Vertrete; Urteil; Obhut; Gemeinsame; Läge; Wochen; Gericht; Beistand
ZHSB210333Entziehung von MinderjährigenSchuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Erfahre; Aufenthalt; Berufung; Beschuldigten; Eltern; Urteil; Verfahren; Staat; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Elterliche; Kindes; Vorinstanz; Sorge; Obhut; Elternteil; Vorinstanzliche; Schweiz; Dispositiv; Aufenthaltsort; Sachverhalt; Wäre; Geldstrafe; Gericht; Berufungsverfahren; Sachverhaltsteil; Verfahrens; Anklage
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.222gemeinsame elterliche Sorge / Regelung persönlicher VerkehrKinde; Beschwerde; Sorge; Kindes; Kinder; Beschwerdeführer; Elterliche; Kindsvater; Eltern; Gutachten; Gemeinsame; Entscheid; Besuchs; Kindsmutter; Kindeswohl; Elterlichen; Kontakt; Vater; Dorneck; Urteil; Elternteil; Besuchsrecht; Verwaltungsgericht; Bundesgericht; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Verkehr; Verfahren; Sexuell
SOVWBES.2019.288gemeinsame elterliche Sorge / Regelung persönlicher VerkehrBeschwerde; Sorge; Beschwerdeführerin; Eltern; Elterliche; Kindsvater; Kindes; Recht; Gemeinsame; Entscheid; Besuchs; Elterlichen; Sorgerecht; Woche; Kindseltern; Kindsvaters; Wochen; Elternteil; Urteil; Besuchsrecht; Partei; Bundesgericht; Vorinstanz; Gemeinsamen; Konflikt; Kindeswohl; Sorgerechts; Bericht; Alleinzuteilung; Kommunikation
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 V 451Art. 48 Abs. 1 und 3, Art. 49 Abs. 1 BV; Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG; Art. 4 lit. d IVSE; Unterstützungswohnsitz eines in einem ausserkantonalen Heim untergebrachten Kindes. Wird in einer interkantonalen Vereinbarung die Anwendung von Bundesrecht vorgesehen, handelt es sich beim verwiesenen Recht um (inter-)kantonales Recht im Sinne von Art. 48 Abs. 3 und Art. 49 Abs. 1 BV (E. 9.3). Entgegen Art. 4 lit. d IVSE bestimmt sich der Unterstützungswohnsitz eines dauernd fremdplatzierten Kindes nach Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG und nicht nach dem infolge Verweises in Art. 4 lit. d IVSE als (inter-)kantonales Recht geltenden Art. 25 ZGB (E. 9.4). Wohnsitz; Recht; Eltern; Kantonale; Unterstützung; Kanton; Gemeinde; Unterstützungswohnsitz; Galgenen; Recht; Bundes; Aufenthalt; Interkantonal; Aufenthalts; Elterliche; Zivilrechtliche; Elternteil; Sorge; Interkantonale; Kindes; Wohngruppen; Zuständigkeit; Entscheid; Schwyz; Kantonales; Kantons; Fremdplatzierung; Aufenthaltsort; Einrichtungen; über
141 III 472Art. 298 Abs. 1, Art. 298b Abs. 2 und Art. 298d Abs. 1 ZGB; Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge. Die Kriterien für die Alleinzuteilung des Sorgerechts sind nicht die gleichen wie für dessen Entzug im Sinn einer Kindesschutzmassnahme. Eine erhebliche und chronische Kommunikations- oder Kooperationsunfähigkeit der Eltern rechtfertigt die Alleinzuteilung, wenn dadurch die Belastung für das Kind verringert werden kann (E. 4). Sorge; Kindes; Elterliche; Sorgerecht; Eltern; Alleinzuteilung; Sorgerechts; Elterlichen; Kindeswohl; Gemeinsame; Entscheid; Regel; Parlament; Elternteil; Entzug; Massnahme; Kindesschutzbehörde; Festgehalten; Vater; Beschwerde; Kindeswohls; Wahrung; Verhältnisse; Zusammenhang; Kindesschutzmassnahme; Urteil; Botschaft; Festgehalten; Fremdplatzierung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4211/2016RenteBeschwerde; Beschwerdeführer; Alter; Rente; Renten; Vorinstanz; Altersrente; Invaliden; Versicherung; Beiträge; Beitrags; Bundesverwaltungsgericht; Invalidenrente; Erziehungsgutschrift; Vorsorge; Berechnung; SAK-act; Erziehungsgutschriften; AHV/IV; SAK-act; Beschwerdeführers; Erwerbseinkommen; Recht; Jahreseinkommen; Bezog; Person; Berufliche; Schweiz; Durchschnittliche; Angerechnet
C-1180/2016RenteErziehung; Pflege; Erziehungsgutschrift; Beschwerde; Elterliche; Erziehungsgutschriften; Sorge; Beschwerdeführer; Pflegekinder; Anrechnung; Recht; Altersrente; Eltern; Vorinstanz; Anspruch; Sexies; Rente; Elterlichen; Kinder; Obhut; Verfahren; Schweizer; Pflegeeltern; Renten; Bundesverwaltungsgericht; Erlassene; Schweizerischen; Jahreseinkommen; Berechnung; Betreuung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Peter BreitschmidBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2006
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