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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 311 OR de 2022

Art. 311 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 311

Le prêt à usage finit par la mort de l’emprunteur.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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