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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 310 ZPO vom 2023

Art. 310 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 310

Berufungsgründe

Mit Berufung kann geltend gemacht werden:

a.
unrichtige Rechtsanwendung;
b.
unrichtige Feststellung des Sachverhaltes.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 310 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF230018Vorsorgliche MassnahmeBerufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Dachzinne; Gerüst; Massnahme; Vorinstanz; Fassade; Beklagten; Recht; Entscheid; Fungsbeklagten; Berufungsbeklagten; Partei; Dringlichkeit; Gesuch; Vorsorgliche; -Strasse; Wäre; Massnahmen; Belastung; Liegenschaft; Geplant; Verfahren; Zeitpunkt; Fassadengerüst; Unterlassung; Gerüsts; Urteil
ZHLZ230007Unterhalt und weitere Kinderbelange (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Vorinstanz; Entscheid; Verfahren; Partei; Verfügung; Obhut; Parteien; Gehör; Dispositiv; Betreuung; Beklagten; Alternierende; Eingabe; Verfahrens; Gehörs; Ziffer; Beiständin; Angefochtene; Antrag; Verletzung; Alternierenden; Angefochtenen; Vorliegen; Dispositiv-Ziffer; Erwägung; Gericht; Rückweisung; Sachverhalt; Berufungsinstanz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB110014AufsichtsbeschwerdeRecht; Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Akten; Beschwerdegegner; Anzeige; Anzeigeerstatter; Akteneinsicht; Aufsichtsbeschwerde; Prozess; Rechtsmittel; Aufsichtsbehörde; Rekurs; Verfahren; Gewähren; Verwaltungskommission; Obergericht; Zivil; Erbenvertreter; Kommentar; ZPO/ZH; Anzuweisen; Einsicht; Treten; Zürcherischen; Liegende; Rechtsverweigerung; Zivilprozessordnung
BSZB.2021.32 (AG.2021.616)Ausweisung (BGer 4A_12/2022 vom 13. Januar 2022)Mieter; Mieterin; Berufung; Vermieter; Vermieterin; Entscheid; Werden; Gericht; September; Eingabe; September; Zivilgericht; Verfahren; Kündigung; Ausweisung; Angefochtene; Mietvertrag; Gerichts; Darauf; Weiter; Gemäss; August; Stellt; Verhandlung; Beantragt; Rechtsvertreter; Partei; Angefochtenen; Wohnung; Respektive
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 176 (5A_434/2020)
Regeste
Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 320 lit. a i.V.m. Art. 57 ZPO ; Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung. Bestreitet die betriebene Partei im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung vor der kantonalen Beschwerdeinstanz ausschliesslich die Vollständigkeit des (aus verschiedenen Schriftstücken zusammengesetzten) Rechtsöffnungstitels, so darf die Beschwerdeinstanz grundsätzlich nicht von sich aus prüfen, ob die vorgelegten Urkunden von ihrem Inhalt her als Schuldanerkennung ( Art. 82 Abs. 1 SchKG ) taugen (E. 4.2).
Recht; Beschwerde; Rechtsöffnung; Beschwerdegegnerin; Schuldbrief; Rechtsöffnungstitel; Schuldanerkennung; Urteil; Rechtsmittel; Obergericht; Zahlung; Erstinstanzlich; Urkunde; Verfahren; Entscheid; Schuldner; Erstinstanzliche; Provisorische; Urkunden; Rechtsmittelinstanz; Amtes; Rechtsöffnungstitels; Beanstandungen; Hinweis; SchKG; E-Mail; Berufung; Erwähnt; Betreibung; Beschwerdeführerin
143 III 520 (5A_510/2016)Art. 279 und 334 ZPO; Erläuterung der gerichtlichen Genehmigung einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Erläuterung im Allgemeinen (E. 6.1). Bei der Erläuterung der gerichtlichen Genehmigung einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen hat der Richter den mutmasslichen Willen der Parteien festzustellen, aufgrund dessen er die Vereinbarung seinerzeit genehmigte (E. 6.2). Zum Rechtsweg bei der Erläuterung (E. 6.3) und zu den Gründen, die vor der Rechtsmittelinstanz angerufen werden können (E. 6.4). Anwendung im konkreten Fall (E. 7 und 8). Beschwerde; Erläuterung; Urteil; Entscheid; Recht; Unterhalt; Partei; Beschwerdeführer; Abänderungsurteil; Urteils; Sachverhalt; Bezirksgericht; Verfahren; Gericht; Berichtigung; Nacheheliche; Kantons; Kantonsgericht; Ehefrau; Unterhaltspflicht; Begründung; Beschwerdegegnerin; Erreichen; AHV-Alter; Ehegatte; Scheidungskonvention; Gerichtlich; Bundesgericht; Abänderungsverfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SpühlerBasler Kommentar zur ZPO2017
Karl Spühler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessord- nung2017
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