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Loi fédérale sur la procédure administrative (PA)

Art. 31 PA de 2022

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Art. 31

Dans une affaire où plusieurs parties défendent des intérêts contraires, l’autorité en­tend chaque partie sur les allégués de la partie adverse qui paraissent importants et ne sont pas exclusivement favorables à l’autre partie.

IV. Examen des allégués des parties >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 V 431Art. 5 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 29 und 30 Abs. 1 VwVG; Art. 40 KVG; Art. 57 f. KVV: Zulassung von Heilbädern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung; verfahrensrechtliche Ansprüche (rechtliches Gehör) der Leistungserbringer bei auf unbestimmt gehaltenen Rechtsgrundlagen beruhenden Entscheiden. - Stützt sich eine Verfügung oder ein Entscheid auf einen - zulässigerweise - unbestimmt gehaltenen Rechtssatz, ist die Unbestimmtheit der Rechtsgrundlage durch eine Stärkung der Verfahrensrechte gewissermassen zu kompensieren. - Im Verfahren über die Zulassung von Heilbädern zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist dem betroffenen Heilbad Gelegenheit zu bieten, zur vorgesehenen Auslegung der massgebenden, unbestimmt gehaltenen Normen Stellung zu nehmen. Recht; Heilbad; Beschwerde; Verfahre; Entscheid; Gehör; Beschwerdeführerin; Verwaltung; Heilbäder; Unbestimmt; Verfügung; Hinweis; Hinweisen; Gehörs; Anforderungen; Zulassung; Unbestimmtheit; Fragebogen; Anerkennung; Normen; Gehaltene; ALBERTINI; Sachverhalt; Verfahren; Heilwirkung; Departement; Gehaltenen; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Erlass; Auslegung
108 V 215Art. 5 Abs. 1 VwVG. Die Fristansetzung zur Vornahme einer als zumutbar erachteten Selbsteingliederungsmassnahme verbunden mit der Androhung der Säumnisfolgen nach Art. 31 IVG stellt keine anfechtbare Verfügung im Sinne von Art. 5 VwVG dar. Rente; Verfügung; Invalidenversicherung; Selbsteingliederung; Aufforderung; Ausgleichskasse; Pflicht; Anfechtbare; Behandlung; Eingliederung; Aufforderung; Rentenentzug; Rentenverweigerung; Androhung; Selbsteingliederung; Entziehen; Voraussetzung; Eingliederungsmassnahme; Zürich; Beschwerde; Androhung; Angeordneten; Erwägungen; Anordnung; Generelle; Prüfen; AHV-Rekurskommission; Zumutbar; Anfechtbaren

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6529/2019SchwerverkehrsabgabeHalter; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Halterin; Anhänger; Fahrzeug; Person; Urteil; Abgabe; Solidarisch; Recht; Verfügung; Eigentümer; Haftbar; BVGer; Vertrag; Vertrauen; Vorinstanz; Anfrage; Eigentümerin; Haftung; Solidarhaftung; Abgaben; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Anhängers; Personen; Urteile; Angefochten; Fahrzeugs
A-4391/2019Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren des Bundes (Übriges)Daten; Beschwerde; Vorinstanz; Person; Beschwerdeführer; Auskunft; Stichproben; Bundes; Recht; Verfügung; Archivierten; Stichprobenrahmen; Personen; Begründung; Datensammlung; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Enthalten; Entscheid; AHV-Versichertennummer; Vorliegen; Angefochten; Verfahren; Urteil; Bearbeitungsreglement; Einwohnerregister; Angefochtene; Stichprobenrahmens
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