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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 31 VwVG vom 2022

Art. 31 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 31

In einer Sache mit widerstreitenden Interessen mehrerer Parteien hört die Behörde jede Partei zu Vorbringen einer Gegenpartei an, die er­heblich erscheinen und nicht ausschliesslich zugunsten der ande­ren lauten.

IV. Prüfung der Parteivorbringen >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 V 431Art. 5 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 29 und 30 Abs. 1 VwVG; Art. 40 KVG; Art. 57 f. KVV: Zulassung von Heilbädern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung; verfahrensrechtliche Ansprüche (rechtliches Gehör) der Leistungserbringer bei auf unbestimmt gehaltenen Rechtsgrundlagen beruhenden Entscheiden. - Stützt sich eine Verfügung oder ein Entscheid auf einen - zulässigerweise - unbestimmt gehaltenen Rechtssatz, ist die Unbestimmtheit der Rechtsgrundlage durch eine Stärkung der Verfahrensrechte gewissermassen zu kompensieren. - Im Verfahren über die Zulassung von Heilbädern zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist dem betroffenen Heilbad Gelegenheit zu bieten, zur vorgesehenen Auslegung der massgebenden, unbestimmt gehaltenen Normen Stellung zu nehmen. Recht; Heilbad; Beschwerde; Verfahre; Entscheid; Gehör; Beschwerdeführerin; Verwaltung; Heilbäder; Unbestimmt; Verfügung; Hinweis; Hinweisen; Gehörs; Anforderungen; Zulassung; Unbestimmtheit; Fragebogen; Anerkennung; Normen; Gehaltene; ALBERTINI; Sachverhalt; Verfahren; Heilwirkung; Departement; Gehaltenen; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Erlass; Auslegung
108 V 215Art. 5 Abs. 1 VwVG. Die Fristansetzung zur Vornahme einer als zumutbar erachteten Selbsteingliederungsmassnahme verbunden mit der Androhung der Säumnisfolgen nach Art. 31 IVG stellt keine anfechtbare Verfügung im Sinne von Art. 5 VwVG dar. Rente; Verfügung; Invalidenversicherung; Selbsteingliederung; Aufforderung; Ausgleichskasse; Pflicht; Anfechtbare; Behandlung; Eingliederung; Aufforderung; Rentenentzug; Rentenverweigerung; Androhung; Selbsteingliederung; Entziehen; Voraussetzung; Eingliederungsmassnahme; Zürich; Beschwerde; Androhung; Angeordneten; Erwägungen; Anordnung; Generelle; Prüfen; AHV-Rekurskommission; Zumutbar; Anfechtbaren

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6529/2019SchwerverkehrsabgabeHalter; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Halterin; Anhänger; Fahrzeug; Person; Urteil; Abgabe; Solidarisch; Recht; Verfügung; Eigentümer; Haftbar; BVGer; Vertrag; Vertrauen; Vorinstanz; Anfrage; Eigentümerin; Haftung; Solidarhaftung; Abgaben; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Anhängers; Personen; Urteile; Angefochten; Fahrzeugs
A-4391/2019Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren des Bundes (Übriges)Daten; Beschwerde; Vorinstanz; Person; Beschwerdeführer; Auskunft; Stichproben; Bundes; Recht; Verfügung; Archivierten; Stichprobenrahmen; Personen; Begründung; Datensammlung; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Enthalten; Entscheid; AHV-Versichertennummer; Vorliegen; Angefochten; Verfahren; Urteil; Bearbeitungsreglement; Einwohnerregister; Angefochtene; Stichprobenrahmens
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