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Legge sul contratto d’assicurazione (LCA)

Art. 31 LCA dal 2022

Art. 31 Legge sul contratto d’assicurazione (LCA) drucken

Art. 31

Quando il contratto comprenda più cose o più persone e l’aggrava­mento del rischio concerna solamente alcune di queste cose o di que­ste persone, l’assicurazione rimane in vigore per le altre a quanto lo sti­pu­lante paghi, a prima richiesta dell’assicuratore, il maggior premio che fosse dovuto per esse.

Aggravamento senza conse­guenze

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-7634/2016Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Beschwerde; Beschwerdeführer; Polizei; Desertion; Eltern; Person; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Verfügung; Aussagen; Eritrea; Vorinstanz; Beziehungsweise; Glaubhaft; Gemachte; Widersprüchlich; Flüchtlingseigenschaft; Begründet; Wegweisung; Ausreise; Gemachten; Asylgesuch; Erklärte; Schweiz; Recht; Verlassen; Fluchtgründe; Sucht; Polizeidienst; Nationaldienst
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