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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 31CrimPC from 2021

Art. 31 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 31

Place of jurisdiction of the place of commission

1 The authorities of the locus of criminal act was committed have jurisdiction to prosecute and adjudicate the offence. If it is only the outcome of the offence that occurs in Switzerland, the authorities at the place where it occurs have jurisdiction.

2 Where the offence is committed in two or more places or if the outcome occurs in two or more places, the authorities in the place where the initial prosecution procedures are carried out have jurisdiction.

3 Where an accused has committed two or more felonies, misdemeanours or contraventions in the same locus, the various proceedings shall be combined.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 31 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170390Qualifizierte Veruntreuung etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Kunde; Kunden; Anklage; Schweiz; Konto; Staat; Anwalt; Handlung; Staatsanwalt; Urteil; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Recht; Dispositiv; Recht; Berufung; Verfahren; Verfahren; Dispositivziffer; Quartal; Privatkläger; Geschäftsbesorgung; Ungetreue; Verwaltung;
ZHSB160412Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Droge; Kokain; Drogen; Beschuldigten; Gramm; Anklage; Vorinstanz; Freiheitsstrafe; Staatsanwalt; Urteil; Staatsanwaltschaft; Bungsmittel; Betäubungsmittel; Kanton; Verteidigung; Kantons; Recht; Widerhandlung; Verschulden; Mehrfache; Gericht; Berufung; Bedingte; Erwiesen; Reinheitsgrad; Busse; Amtlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV150004Umteilung eines Prozesses betreffend Ehescheidung / Scheidung auf KlageBezirksgericht; Staatsanwalt; Gericht; Staatsanwaltschaft; Scheidung; Zuständig; Verfahren; Verfahren; Kanton; Zuständigkeit; Kantons; Behandlung; Richter; Obergericht; Obergerichts; Scheidungsverfahren; Umteilung; Verwaltungskommission; Bezirke; Verfahrens; Rekurs; Antrag; Überweisung; Delikte; Bezirken; Akten; Oberrichter; Frist; Klage
BSVD.2016.234 (AG.2017.587)Gesuch um Genugtuung und Entschädigung gemäss Opferhilfegesetz betreffend Vorfall vom 22. April 2014 (BGer 1C_561/2017)Kanton; Basel; Rekurrent; Kantons; Basel-Stadt; Rekurrenten; Rekurs; Hausdurchsuchung; Staats; Beschwerde; Vorfall; Genugtuung; Kantonspolizei; Entschädigung; Gesuch; Staatsanwalt; Opfer; Körperliche; Recht; Behauptet; Personal; Staatsanwaltschaft; Darstellung; Verfahren; Worden; Psychische; Beschlagnahme; Integrität; Aufgr; Opferhilfe
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 463 (1C_33/2020)
Regeste
Art. 30 Abs. 3 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 14 Abs. 1 UNO-Pakt II ; Art. 29 Abs. 2 BV , Art. 99 Abs. 1 StPO und Art. 35 Abs. 2 lit. g des Einführungsgesetzes des Kantons St. Gallen vom 3. August 2010 zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung (EG-StPO/SG); Art. 13, 16 und 17 BV ; Gesuch um Einsicht in die Akten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens durch Medienschaffende. Das Prinzip der Justizöffentlichkeit und das gesetzliche Öffentlichkeitsrecht bilden keine Grundlage für die Gewährung von Einsicht in die Akten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens (E. 3.1 und 3.2). Gemäss anwendbarem kantonalem Recht ist diese nur zu gewähren, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird. Zudem dürfen der Einsichtnahme keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen (E. 3.3). Das für die Akteneinsicht geforderte schutzwürdige Interesse ergibt sich nicht ohne Weiteres aus der Kontrollfunktion der Medien. Ob ein solches gegeben ist, wird vorliegend offengelassen, da der Einsichtnahme überwiegende private Interessen der Beschwerdegegner sowie öffentliche Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (E. 5.3, 5.4 und 6).
Beschwerde; Interesse; Akten; Einsicht; Verfahren; Beschwerdeführerin; Akteneinsicht; Verfahren; Interessen; Urteil; Medien; Hinweis; Recht; Hinweise; Verfahrens; Öffentlichkeit; Private; Untersuchungsamt; öffentlich; Verfahrens; Beschwerdegegner; Hinweisen; Person; Entgegenstehen; Akten; Kanton; Justiz; Privaten; Gallen; Behörden
146 IV 68 (6B_31/2019) Art. 102 StGB , Art. 319 Abs. 1 lit. d StPO ; Strafbarkeit von Unternehmen, Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung. Zulässigkeit der Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung trotz umstrittener Rechtslage (E. 2.1 und 2.2). Verjährung; Unternehmen; Beschwerde; Recht; Einstellung; Unternehmens; Urteil; Barkeit; Sanktion; NIGGLI/GFELLER; Einstellungsverfügung; Zurechnung; Zurechnungsnorm; Organisation; Tatbestand; Anlass; Beschwerdeführerin; Verfahren; Busse; Anlasstat; Übertretung; Rechtsprechung; Anklage; Organisations; Verjährungsfrist; Staatsanwaltschaft; NIGGLI/GFELLER;Verfahren

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.180, RR.2022.181Schuldig; Verfahren; Bundes; Verteidigung; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Beschuldigte; Selig; Entschädigung; Stunden; Berufung; Urteil; Beschuldigten; Auslagen; Verfahrens; Aufwendungen; Rechtsanwalt; Staat; Jeker; Gericht; Konrad; Erstinstanzlich; Verteidiger; Kammer; Stundenansatz; Erstinstanzliche; Aufwand; Amtlichen
CA.2023.10AKanton; Diebstahl; Staatsanwaltschaft; Kantons; Freiburg; Gerichtsstand; Untersuchung; Hängige; Neuenburg; Begangen; Ersuchte; Zürich-Limmat; Diebstähle; Delikt; Gesuch; Verfahren; Taten; Solothurn; Täter; XX/ZH; Gesetzlich; Gesetzliche; Bande; Verübt; Beschwerdekammer; Gewerbsmässigkeit; Gerichtsstands; Person; Behörden; Lehnt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Moser Basler Kommentar, StPO2011
OSERBasler Kommentar, Basel 2011
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