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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 31 SchKG vom 2023

Art. 31 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 31

47

Für die Berechnung, die Einhaltung und den Lauf der Fristen gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 200848 (ZPO), sofern dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

47 Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

48 SR 272

2. Einhaltung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 31 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP200033ForderungKläger; Pfändung; Betreibung; Vereinbarung; Dungsurkunde; Zustellung; Pfändungsurkunde; Beklagte; Stellt; Schuldner; Worden; Vorinstanz; Könne; Oktober; Betreibungsurkunde; Berufung; Hätte; Welche; Konkurs; Klägers; Vermögen; Zession; Spreche; Verfahren; Betreffend; Betreibungsamt; Liegen; Kosten; Forderung
ZHPS210140RechtsvorschlagBeschwerde; Rechtsvorschlag; Briefkasten; Betreibung; Betreibungsamt; Beschwerdeführer; Geworfen; Beweis; Vorinstanz; Persönlich; Aufsichtsbehörde; Gemeinde; Kantonale; Rechtzeitig; Gelegt; Kanton; Könne; Empfänger; Stadtverwaltung; Sprechen; Einwurf; Zürich; Beweislast; Absender; Können; Betreibungsamts; Bundesgericht; Schuldner
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2018.34 (AG.2018.775)betreffend NichteintretenBeschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Aufsichtsbehörde; Konkurs; Kollokationsplan; Werden; November; Untere; Auflage; Gemäss; Worden; Oktober; Angefochtene; Erhoben; Konkursamt; Forderung; Zirkular; Eingetreten; Rechtsmittel; November; Verspätet; öffentliche; Kollokationsplans; Basel-Stadt; Eingabe; Bekanntmachung; Unteren; Bundesgericht; Oktober
BSBEZ.2016.47 (AG.2017.361)PfändungBeschwerde; Recht; Betreibung; Beschwerdeführer; Entscheid; Pfändung; Betreibungs; Beschwerdeführerin; Aufsichtsbehörde; Betreibungsamt; Angefochten; Rechtsöffnungsentscheid; Basel; Angefochtene; Konkurs; Basel-Stadt; Erhob; Unteren; SchKG; Konkursamt; Ziffer; Schuldnerin; Angefochtenen; Anträge; Erhoben; Kanton; Pfändungsprotokoll; Rechtsmittel; Gerichtsschreiber; Gläubiger
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 247 (5A_645/2017)Art. 17, 310, 314 Abs. 2 SchKG; Vollzug des ordentlichen Nachlassvertrages und Kompetenzen des Vollziehers. Beschwerdelegitimation des Vollziehers des ordentlichen Nachlassvertrages (E. 2.1 und 2.2). Ist der Bestand und der Zeitpunkt der Entstehung einer Forderung eines Gläubigers strittig, kann der Vollzieher darüber nicht durch eine Verfügung gemäss Art. 17 SchKG entscheiden (E. 2.3). Nachlass; Beschwerde; Nachlassvertrag; Nachlassvertrages; SchKG; Vollzieher; Ordentlichen; Forderung; Verfügung; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeführer; Gallen; Kanton; Verfahrenskosten; Nachlassgläubiger; Schuldner; Beschwerdegegner; Bestätigung; Gläubiger; Konkurs; Vollziehers; Entscheid; Sachwalter; Kantons; Interessen; Fest; Bewilligung; Nachlassstundung; Vorinstanz
142 III 705 (9C_300/2016)Art. 306 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2, Art. 307 Abs. 1 und Art. 310 Abs. 1 SchKG; Nachlassvertrag, der bezüglich einer eingegebenen Forderung an einem auf das Verhalten der Sachwalterin zurückzuführenden Mangel leidet. Der bestätigte Nachlassvertrag, der unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist, kann privilegierten Forderungen, die eingegeben, vom Sachwalter aber eigenmächtig nicht im ganzen Betrag aufgenommen wurden, entgegengehalten werden (E. 4). Forderung; Nachlassvertrag; Beschwerde; SchKG; Alter; Gläubiger; Sachwalter; Privilegierte; Ausgleichskasse; Recht; Forderungen; Angemeldet; Sachwalterin; Nachlassverfahren; Gebene; Bestätigt; Privilegierten; Beschwerdeführerin; Angemeldete; Nichtzulassung; Beitragsforderung; Betrag; Bestätigte; Teilweise; Beschwerdegegnerin; Bestritten; Entscheid; Gebenen; Gläubigerin; Angemeldeten

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2949/2017Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Bundes; Betreibung; Auffangeinrichtung; Arbeitgeber; Forderung; Angefochtene; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Rechtsvorschlag; Zwangsanschluss; Forderungen; Angefochtenen; Verfügt; Höhe; Betreibungs; Anschluss; Arbeitgeberin; Gebühr; Beitrags; Verfahren; Entscheid; Beiträge; Rechtlich; Rorschach
C-4679/2007Berufliche Vorsorge (Übriges)Schwerde; Instanz; Beschwerde; Vorinstanz; Verfügung; Stiftung; Bundes; Sicht; Führerin; Schwerdeführerin; Gericht; Beschwerdeführerin; Aufsicht; Aufsichts; Garantie; Gefochten; Angefochten; Angefochtene; Verfahren; Handels; Sichtsbehörde; Gläubiger; Recht; Aufsichtsbehörde; Angefochtenen; Bundesver; Verwaltungs; Gericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
NordmannBasler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs2010
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