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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 31 OR de 2022

Art. 31 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 31

1 Le contrat entaché d’erreur ou de dol, ou conclu sous l’empire d’une crainte fondée, est tenu pour ratifié lorsque la partie qu’il n’oblige point a laissé s’écouler une année sans déclarer à l’autre sa résolution de ne pas le maintenir, ou sans répéter ce qu’elle a payé.

2 Le délai court dès que l’erreur ou le dol a été découvert, ou dès que la crainte s’est dissipée.

3 La ratification d’un contrat entaché de dol ou conclu sous l’empire d’une crainte fondée n’implique pas nécessairement la renonciation au droit de demander des dommages-intérêts.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 31 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200093ForderungFahrzeug; Partei; Schaden; Klage; Parteien; Recht; Klagte; Kaufpreis; Beklagten; Fahrzeugs; Höhe; Grundgebühr; Wiederverkaufspreis; Streitgegenständliche; Frist; Gericht; Vertrag; Replik; Minderwert; Parteientschädigung; Verfügung; Fahrzeuge; Differenz; Gekauft; Aufgr; Bezahlen; Hätte; Verfahren; Streitwert; Anspruch
ZHHG200081ForderungFahrzeug; Schaden; Klagt; Klagte; Fahrzeugs; Klagten; Recht; Beklagten; Handlung; Klage; Partei; Verjährung; LugÜ; Wäre; Schweiz; Anspruch; Digkeit; Schadens; Vertrag; Person; Schadenersatz; Minderwert; Rechtlich; Bestritten; Urteil; Zuständigkeit; IVm; Gericht; Aufgr; [Hrsg]
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV-Z 2012/3Entscheid Art. 7 ZPO in Verbindung mit Art. 9 EGZPO. Anspruch auf Krankentaggeld aus Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung nach KVG. Zulässigkeit einer Observation. Ersatz der Observationskosten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 28. März 2013, KV-Z 2012/3). Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Observation; Recht; Versicherung; Klägers; Taggeld; Eisenleger; Klagten; Rücken; Zeitraum; Beklagten; Arbeitsfähigkeit; Bauführer; Winterthur; Einschränkung; Höhe; Zusammenhang; Medizinisch; Gastrointestinale; Beurteilung; Arztzeugnis; Medizinische; Untersuchung; Bericht; Beschwerden; Taggelder; Übrigen
SGBV 2010/10Entscheid Art. 23 lit. a BVG. Art. 23 OR. Anspruch auf BVG-Invalidenrente. Klärung der Versicherteneigenschaft und des Bestandes des Vorsorgeverhältnisses. Anzeigepflichtverletzung des Versicherten; Grundlagenirrtum und Rücktritt vom Vertrag durch den Versicherer (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. Januar 2012, BV 2010/10).Präsident Martin Rutishauser, Versicherungsrichterinnen Christiane Gallati Schneider und Miriam Lendfers; Gerichtsschreiber Walter SchmidEntscheid vom 24. Januar 2012in SachenA. ,Kläger,vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Sebastian Lorentz, Weinbergstrasse 29, 8006 Zürich,gegenASGA Pensionskasse, Rosenbergstrasse 16, Postfach, 9001 St. Gallen,Beklagte,vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Marta Mozar, Seestrasse 6, Postfach 1544, Arbeit; Vorsorge; Vertrag; Anschluss; Vertrags; Anschlussvertrag; Arbeitgeber; Beklagten; Recht; Versicherung; Anzeigepflicht; Vorsorgeeinrichtung; IV-act; Person; Klägers; Versicherungs; Fragen; Abschluss; Anzeigepflichtverletzung; Gesundheit; Invalidität; Arbeitsunfähigkeit; Trete; Vater; Berufliche; Versicherer; Akten; Obligatorischen; Einzige; Beruflichen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 93 (4A_635/2016)Darlehensvertrag (Art. 312 OR) oder Schenkung (Art. 239 Abs. 1 OR). Anwendung der Prinzipien zur Auslegung des Parteiwillens (Art. 18 Abs. 1 OR und Vertrauensprinzip). Kann ein tatsächlich übereinstimmender Wille der Parteien nicht festgestellt werden (fehlender natürlicher Konsens), hat das Gericht den objektiven Willen der Parteien nach dem Vertrauensprinzip zu bestimmen (Bestimmung des rechtlichen Konsens). Ein rechtlicher Konsens bedeutet nicht zwingend, dass die sich äussernde Partei tatsächlich den inneren Willen hatte, sich zu binden; es reicht, wenn die andere Partei aufgrund der nach dem objektiv verstandenen Sinn der Erklärung oder dem Verhalten nach Treu und Glauben annehmen konnte, die sich äussernde Partei habe einen Rechtsbindungswillen. Ein Schenkungswille kann unter gewissen Umständen einer Partei zugeschrieben werden, die eine Geldsumme überwies, selbst wenn dies nicht mit ihrem tatsächlichen (inneren) Willen übereinstimmt (E. 5). Montant; Partie; Volonté; Prêt; Consid; Parties; Qu'elle; Contrat; Demandeur; Villa; été; Conclu; Remis; Elles; Obligation; D'une; établi; Qu'il; Cité; Avait; Retraite; Restitution; Même; Droit; Accord; Canton; Tribunal; Principe; Interprétation; Autre
138 II 57 (2C_961/2010)Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG; Art. 7 Abs. 1 StHG; § 20 Abs. 1 lit. c StG/ZH; simuliertes Darlehen zwischen Schwestergesellschaften, die vom gleichen Beteiligungsinhaber beherrscht werden? Darlehen einer Aktiengesellschaft an ihren Aktionär oder eine ihr bzw. ihm nahestehende Person (E. 3). Darlehen zwischen Schwestergesellschaften, die vom gleichen Beteiligungsinhaber beherrscht werden (E. 4). Simuliertes Darlehen: Indizien (E. 5.1); Unterscheidung zwischen Fällen, in denen die Rückzahlung des Darlehens schon bei der Gewährung des Kredits nicht geplant ist, und solchen, in denen ein fehlender Rückerstattungswille erst im Nachhinein angenommen werden kann (E. 5.2). Annahme der Steuerbehörden, die Rückerstattung eines Darlehens sei von allem Anfang an nicht geplant gewesen, und Voraussetzungen, unter denen eine später tatsächlich erfolgte Rückerstattung (nicht) berücksichtigt werden kann (E. 7.1-7.3). Weitere Indizien, die in einem konkreten Fall gegen die Annahme eines simulierten Darlehens sprechen (E. 7.4). Darlehen; Darlehens; Gesellschaft; Leistung; Rückerstattung; Simulation; Urteil; Kredit; Zeitpunkt; Aktionär; Geldwerte; Beschwerde; Indizien; Rechtlich; Zuwendung; Umstände; Darlehensgeberin; Drittvergleich; Simuliert; Gewährt; Geschäfts; Sachverhalt; Anfang; Beschwerdeführer; Beurteilen; Beweis; Beteiligungsinhaber; Verwaltungsgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2242/2020MehrwertsteuerBeschwerde; Beschwerdeführerin; Konzern; Steuer; MWSTG; Person; Vorsteuer; Leistung; Urteil; AMWSTG; BVGer; Personal; Mehrwertsteuer; Leistung; Steuerbar; Steuerbare; Arbeitgeber; MWSTG]:; Vorsteuerabzug; Arbeitgeberin; Verfahren; Konzernleitung; Stewardship; Rechtlich; AMWSTG]:; Rechnung; Leistungen; Höhe; Recht
A-2244/2020MehrwertsteuerBeschwerde; Deführerin; Beschwerdeführerin; Konzern; Steuer; Leistung; Person; MWSTG; Rechnung; Personal; AMWSTG; Mehrwertsteuer; Leistungen; Urteil; Höhe; Stewardship-; Ursprünglich; Arbeitgeber; Erbracht; BVGer; Arbeitgeberin; Vorinstanz; Service; MWSTG]:; Agreement; Leistung; Stewardship-Kosten; Rechtlich; Ursprüngliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2020.36Contestation du for (art. 41 al. 2 CPP).Pénal; Canton; Autorité; Fédéral; Pénale; Tribunal; Recours; Procédure; Public; Décision; Plainte; Autorités; Recourant; Ministère; Berne; Récusation; Compétence; Partie; Entend; D'un; Auprès; Principe; Général; Cette; être; Compétente; Contre; Plaintes; été; L'autorité
BG.2015.22Conflitti in materia di foro (art. 40 cpv. 2 CPP).Penal; Autorità; Della; Penale; Canton; Prese; Federal; Corte; MP/TI; Penali; Consid; Competente; Dell Procedimento; Federale; Perseguimento; Competenti; Tribunale; Scambio; Seguito; Frauenfeld; Pubblico; Istanza; Media; autorità; Luogo; Posizione; Reati

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchwenzerBasler Kommentar, Obligationenrecht2015
LARENZ, WOLFBasler Kommentar, 2. Aufl.1996
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