Art. 31 LPP dal 2021
Art. 31 Principio
Fanno parte della generazione d’entrata le persone che, al momento in cui entra in vigore la presente legge, hanno compiuto i 25 anni e non hanno ancora raggiunto l’età che dà diritto alla rendita.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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