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Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS)

Art. 31 CCS dal 2022

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Art. 31

Privazione della libertà

1 Nessuno può essere privato della libertà se non nei casi previsti dalla legge e secondo le modalità da questa prescritte.

2 Chi è privato della libertà ha diritto di essere informato immediatamente, in una lingua a lui comprensibile, sui motivi di tale privazione e sui diritti che gli spettano. Deve essergli data la possibilità di far valere i propri diritti. Ha in particolare il diritto di far avvisare i suoi stretti congiunti.

3 Chi viene incarcerato a titolo preventivo ha diritto di essere prontamente tradotto davanti al giudice. Il giudice decide la continuazione della carcerazione o la libera­zione. Ogni persona in carcerazione preventiva ha diritto di essere giudicata entro un termine ragionevole.

4 Chi è privato della libertà in via extragiudiziaria ha il diritto di rivolgersi in ogni tempo al giudice. Questi decide il più presto possibile sulla legalità del provvedi­mento.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 31 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220462Rechtswidrige EinreiseSchuldig; Beschuldigte; Staat; Staaten; Schweiz; Einreise; Recht; Beschuldigten; Flüchtling; Staatenlose; Berufung; Gericht; Anerkennung; Urteil; Vorinstanz; Staatenlosigkeit; Illegal; Geldstrafe; Staatenlosen; Bundesgericht; Flüchtlingskonvention; Deutschland; Vorinstanzliche; Verfahren; Prot; Rechtfertigungsgr; Staatenlosenübereinkommen; Illegale; Entscheid
ZHSF180001Qualifizierte sexuelle Nötigung etc. und WiderrufBerufung; Urteil; Gesuchsteller; Tatverdacht; Privatkläger; Aussage; Privatklägerin; Dringend; Staatsanwalt; Verfahren; Schuldig; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Sicherheit; Sicherheitshaft; Person; Dringenden; Entscheid; Berufungsgericht; Verteidigung; Kollusionsgefahr; Haftentlassungsgesuch; Vorinstanz; Erstinstanzlich; Verfahrens; Verfahren; Haftgr; Erstinstanzliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00091Parkplatz; Beschwerde; Massnahme; Gebühr; Massnahmen; Wegleitung; Recht; Massnahmenplan; Verkehr; Einkaufszentrum; Anlage; Baubehörde; Parkplatzzahl; Gebühren; Beschwerdeführer; Winterthur; Wirksam; Minute; Parkplätze; Parkplatzbewirtschaftung; Beste; Kunden; Verkehrs; Emissionsbegrenzung; Vorinstanz; Erschliessung; Ermessen; Beschwerdegegner
ZHVB.2003.00153Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Psychotherapeutin: Abfolge der Ausbildungen nicht korrektGesundheit; Beschwerde; Spezialausbildung; Ausbildung; Kanton; Selbsterfahrung; Beschwerdeführerin; Gesundheitsdirektion; Psychotherapeutische; Recht; Anforderungen; Grund; Selbständige; Absolviert; Psychologie; Therapeutischen; Erstausbildung; Psychotherapeutischen; Psychologiestudium; Zulassung; Recht; Stufenfolge; Verfügung; Gesuch; GesundheitsG; Theorie; Zeitliche; Kantonal; Verhältnismässig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 I 14 (1B_420/2022)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Anspruch auf ein unabhängiges Gericht; Gefährdung der internen gerichtlichen Unabhängigkeit durch informelle Hierarchien. Ein aktuelles praktisches Interesse an der Behandlung der Haftbeschwerde liegt auch dann vor, wenn während des laufenden Beschwerdeverfahrens ein Haftentlassungsgesuch gestellt wird (E. 1).
Gericht; Gerichtsschreiber; Beschwerde; Unabhängigkeit; Richter; Spruchkörper; Formelle; Ersatzoberrichter; Gerichtsschreiberin; REITER; Hierarchie; Richterliche; Urteil; Spruchkörpers; Entscheid; Hierarchien; Kammer; Mitglied; Unabhängig; Ersatzrichter; Beschwerdeführer; Informelle; Ersatzoberrichterin; REITER/; Vorinstanz; Interne; Bundesgericht; Rechtlich; Mitglieder
146 I 115 (1B_111/2020)
Regeste
Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 5 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 1 BV ; Art. 221, Art. 229-233 und Art. 363 f. StPO. Ausreichende gesetzliche Grundlage für Sicherheitshaft im massnahmenrechtlichen gerichtlichen Nachverfahren. Auseinandersetzung mit dem Urteil des EGMR I.L. gegen Schweiz vom 3. Dezember 2019. Die analoge Anwendung der Bestimmungen der Strafprozessordnung zur Sicherheitshaft im selbstständigen gerichtlichen Nachverfahren stützt sich auf eine lang andauernde und konstante Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Hinzu kommt, dass das Bundesgericht in diversen Entscheiden eine klare gesetzliche Regelung zur vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft aus Gründen der Rechtssicherheit als wünschbar bezeichnet und der Gesetzgeber diese Anregung konsequent aufgenommen hat. Im hier beurteilten Fall ist nicht ersichtlich, dass die massgeblichen Rechtsquellen für den anwaltlich verbeiständeten Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Anordnung der Sicherheitshaft nicht voraussehbar oder nicht hinreichend klar gewesen wären (E. 2).
Urteil; Recht; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahme; Rechtsprechung; Entscheid; Bundesgericht; Verfahren; Konstante; Schweiz; Beschwerde; Vollzug; Verfahren; Trägliche; Stationäre; Gerichtliche; Anordnung; Gerichtlichen; Gesetzlich; Stationären; Entscheide; Bestimmungen; Selbstständigen; Träglichen; Beschwerdeführer; Praxis; Freiheit; Prozessordnung; Verwahrung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2360/2020BundespersonalArbeit; Beschwerde; Kündigung; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Arbeitsverhältnis; Frist; Urteil; Arbeitsunfähigkeit; Recht; Teilkündigung; Arbeitgeber; Teilweise; Verfügung; Sperrfrist; BVGer; Arbeitsplatzbezogen; Bundesverwaltung; Kündigungsschutz; Arbeitsverhältnisse; Krankheit; Arbeitsverhältnisses; Arbeitsplatzbezogene; Änderungs; Arbeitnehmer; Urteile; Arbeitsplatz; Beschwerdeführers; Arbeitsvertrag; Änderungskündigung
BVGE 2018 IV/12KartelleRecht; Beschwerde; Zeuge; Person; Beschwerdeführerin; Verfahren; Verfahren; Aussage; Organ; Zeugen; Unternehmen; Recht; Partei; Personen; Verfahrens; Einvernahme; Juristische; Tenetur; Vorinstanz; Rechtlich; Urteil; Organe; Beziehungsweise; Parte; Grundsatz; Mitarbeiter; Untersuchung; Verfahrenspartei; Nemo-tenetur-Grundsatz; Aussagen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2022.16Beschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Kammer; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Sicherheitshaft; Dringend; Dringende; Zwangsmassnahmen; Urteil; Angefochtene; Anklage; Tatverdacht; Bundesgerichts; Untersuchungshaft; Angefochtenen; Anordnung; Person; Bundesstrafgericht; Entscheide; Zwangsmassnahmengericht; Gericht; Beschwerdeverfahren; Sanktion; Bundesstrafgerichts; Vorinstanz; Erwartende
CA.2023.8Beschwerde; Gericht; Bundes; Beschwerdeführer; Untersuchung; Entscheid; Untersuchungs; Verfahren; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Dringend; Untersuchungshaft; Kammer; Bundesgericht; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Zwangsmassnahmen; Partei; Verfahrens; Verlängerung; Dringende; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Verhältnis; Beschwerdeführers; Angefochtene; Sachverhalt; Ersucht; Angefochtenen; Beschleunigungsgebot

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Vest Kommentar Art. BV N. 342008
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