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Loi sur le Tribunal fédéral (LTF)

Art. 31 LTF de 2022

Art. 31 Loi sur le Tribunal fédéral (LTF) drucken

Art. 31

Questions préjudicielles

Si le Tribunal fédéral est compétent sur le fond, il statue également sur les questions préjudicielles.

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 31 Loi sur le Tribunal fédéral (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA100057Subsidiari­tät der Nichtigkeitsbeschwerde, Anerkennung eines aus­län­dischen UrteilsBeschwerde; Obergericht; Recht; Beschwerdeführerin; Partei; Urteil; Bundes; Devisen; Parteien; Setze; Beschwerdegegnerin; Person; Gericht; Verwaltung; Beklagten; PartG/DDR; Vermögens; Berlin; Entscheid; Obergerichts; Organ; Devisenausländer; Staat; Materiell; Konti; Terreichische; Deutsche; ZPO/ZH; Personen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2018/97 (vorher B 2017/38)Entscheid Epidemiengesetz, Schulausschluss, Verfahren, Art. 19, Art. 29 Abs. 2, Art. 62 Abs. 2, Art. 118 Abs. 1 und Abs. 2 Ingress und lit. b BV, Art. 36 BV analog, Art. 5 Ziff. 1 lit. e, Art. 8 Ziff. 2 EMRK, Art. 24 KRK, Art. 2 lit. m, Art. 4 lit. c KV, Beschwerde; Beschwerdeführerin; Hinweis; Recht; Hinweisen; Masern; Schulausschluss; Kanton; Gesundheit; Recht; Vorinstanz; Hinweisen; Kantons; Verfügung; VerwGE; Verwaltungsgericht; Schutz; Richtlinien; Wwwgerichtesgc; Massnahme; Gallen; Kinder; Hierzu; Krankheit; Befristet; Kantonsärztin; Wwwgerichtesgch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 13 (2C_537/2019)
Regeste
aArt. 26 Abs. 1 DBA CH-US; Art. 84a BGG ; Steueramtshilfe; personelles Spezialitätsprinzip; Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung. Ob dem Spezialitätsprinzip eine persönliche Dimension zukommt, ist eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung (E. 1.3). Auslegung völkerrechtlicher Verträge (E. 3.3). Die Amtshilfe nach aArt. 26 DBA CH-US und vergleichbaren Bestimmungen unterliegt der persönlichen Spezialität (E. 3.4-3.6). Spezialitätsvorbehalte brauchen zwar von Völkerrechts wegen grundsätzlich nicht speziell angezeigt zu werden. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit rechtfertigt sich hier ein entsprechender Hinweis zuhanden der ersuchenden Behörde (E. 3.7).
CH-US; Amtshilfe; Staat; Informationen; Vertrag; AArt; Recht; Auslegung; Vertrags; Ersuchende; Beschwerde; Ersuchte; Person; Spezialität; Ersuchen; Personen; OECD-MA; Ermittelte; Ersuchten; übermittelte; Vertragsstaaten; Bestimmungen; Verwendung; Verwenden; Sachliche; Urteil; Behörde; Ersuchenden; Völkerrechtliche
143 IV 330 (1B_322/2017)Art. 221 Abs. 1 StPO; Art. 12 Abs. 2 Satz 2, Art. 19 und Art. 111 StGB; Fortsetzung von Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht einer eventualvorsätzlichen Tötung; Schuldfragen, Kausalzusammenhang. Der vom Haftrichter zu prüfende dringende Tatverdacht bezieht sich grundsätzlich auf ein tatbestandsmässiges und rechtswidriges Verbrechen oder Vergehen. Dabei können sich auch Fragen hinsichtlich des Kausalzusammenhanges stellen. Das Vorliegen und das Ausmass der strafrechtlichen Schuldfähigkeit sowie die schuldangemessene bzw. sachlich gebotene (verschuldensunabhängige) Sanktion sind demgegenüber vom Sachrichter zu prüfen. Anders liegt der Fall, wenn ausnahmsweise schon im Haftprüfungsverfahren klar ist, dass weder eine Strafe noch eine freiheitsentziehende Massnahme in Frage kommen kann. Haftrechtliche Tragweite eines psychiatrischen Gutachtens, das dem Beschuldigten Schuldunfähigkeit attestiert. Dringender Tatverdacht einer eventualvorsätzlichen Tötung bejaht bei einem Fall von mutmasslichem versuchtem Suizid des Beschuldigten durch Frontalzusammenstoss seines Fahrzeuges mit einem entgegenkommenden Personenwagen, dessen Lenker dabei getötet wurde (E. 2). Beschwerde; Gericht; Schuld; Beschuldigte; Dringende; Fähig; Tatverdacht; Beschwerdeführer; Massnahme; Richter; Tötung; Gutachten; Kantons; Untersuchungs; Psychiatrische; Dringenden; Prüfen; Schuldfähigkeit; Fahrzeug; Sicherheit; Sachrichter; Drogen; Kommenden; Stationären; Rechtlichen; Fragen; Wallis; Entgegenkommenden; Sanktion; Bundesgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-3298/2018Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid)Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Eingabe; Akten; Verfahren; Ausstand; Gesuch; BFM-Akten; Richter; Gericht; Wiedererwägung; Wegweisung; Ausstandsbegehren; Zwischenverfügung; Kostenvorschuss; Sucht; Recht; Gewährung; Religiöse; Unentgeltliche; Anhörung; Verfahrens; Zuständig; Sind; Schweiz; China; Unentgeltlichen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
MARKUS BOOGBasler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz [BGG]2011
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