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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Der Art. 309 StPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 309 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220292NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Nichtanhandnahme; Quater; Rechtlich; Antrag; Fügungen; Nichtanhandnahmeverfügung; Privatbereich; Bundesgericht; Verfahren; Gericht; Verletzung; Nichtanhandnahmeverfügungen; Bereich; Winterthur; Unterland; Anzeige; Rechtlichen; Beschwerdeverfahren; Zugänglich; Beschwerdeführers; Winterthur/Unterland; Auskunft; Wohne; Wohnung; Daten; Bereiche
ZHUE210265EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Akten; Recht; Statthalteramt; Einwilligung; Recht; Vollmacht; Gutachter; Gutachten; Person; Einstellung; Verfolgungsverjährung; Personen; Daten; Verfügung; Bekanntgabe; NIGGLI/MÄDER; Verjährung; Beschwerdeführers; Medizinischen; DSG/BGÖ; ZURBRÜGG; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Arbeit; Bundesgericht; Gutachtens
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.261 (AG.2020.692)Öffentlichkeitsfahndung (Internetfahndung) mit unverpixelten FotosPerson; Schwer; Beschwerde; öffentlich; Beschwerdeführer; Öffentlichkeit; Staatsanwalt; Werden; Staatsanwaltschaft; Liegen; Öffentlichkeitsfahndung; Vorliegen; Vorliegend; Tatverdacht; Verpixelt; Verfahren; Fahndung; Verpixelte; AaO; Personen; Medien; Bewilligt; öffentliche; Gewalt; Interesse; Stellt; Publikation; Bewilligte; Stehen
BSBES.2020.16 (AG.2020.589)Verfahrenseinstellung (BGer 6B_1402/2020 vom 17. Januar 2022)Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführenden; Werden; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Stellt; Liegenschaft; September; Hätte; Einvernahme; Verkauf; Welche; Gericht; Vertrag; Einvernahmeprotokoll; Anhang; Täter; Darlehen; Gestellt; Verfahren; Aktien; Worden; Kosten; Verkauft; Vermögen; Gegenüber; Eingereicht; Sollte; Tragen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 81Art. 309 Abs. 3, 310 und 323 StPO; keine Beschwerdelegitimation gegen eine Wiederaufnahmeverfügung respektive die Eröffnung einer Untersuchung nach einer Nichtanhandnahmeverfügung. Beabsichtigt die Staatsanwaltschaft gemäss Art. 323 Abs. 1 i.V.m. Art. 310 Abs. 2 StPO auf eine Nichtanhandnahmeverfügung zurückzukommen, kommt die Wiederaufnahmeverfügung des Verfahrens einer Eröffnung der Untersuchung gemäss Art. 309 StPO gleich. Art. 309 Abs. 3 Satz 3 StPO, wonach die Verfahrenseröffnung nicht anfechtbar ist, gilt analog. Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist unzulässig (E. 2). Cours; Consid; Recours; Matière; Cit; Arrêt; Procédure; Ordonnance; Entré; Décision; Entrée; Non-entrée; Pénal; Public; Instruction; Pénale; Prozessordnung; été; Contre; Autorité; L'ordonnance; Reprise; D'une; Classement; Canton; Décisions; Qu'il; Prévu; Prozessordnung; Ministère
143 IV 397 (6B_800/2016)Art. 147 Abs. 1 StPO; Verzicht auf das Teilnahmerecht. Der Verzicht des Beschuldigten auf sein Teilnahmerecht bei Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft kann auch vom Verteidiger erklärt werden. Soweit der bei Einvernahmen anwesende Verteidiger gegen die Abwesenheit des Beschuldigten nicht opponiert und keinen Antrag auf dessen Teilnahme stellt, darf angenommen werden, dieser habe auf sein Teilnahmerecht verzichtet. Soweit ein gültiger Verzicht vorliegt, verletzt die im Berufungsverfahren erhobene Rüge der Verletzung des Teilnahmerechts den Grundsatz von Treu und Glauben (E. 3.4).
Regeste b
Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK, Art. 152 Abs. 3 i.V.m. Art. 149 Abs. 2 lit. b StPO; indirekte Konfrontation. Bei der Wahrung des Konfrontationsrechts sind die Interessen der Verteidigung gegen diejenigen des Opfers abzuwägen. Soweit dem Opfer eine direkte Konfrontation nicht zumutbar ist und der Beschuldigte während der Zeugeneinvernahme den Saal verlassen muss, ist es nicht zwingend, dass die Befragung per Video übertragen wird (E. 5.2).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Teilnahme; Einvernahme; Verteidiger; Teilnahmerecht; Urteil; Einvernahmen; Person; Vorinstanz; Schuldig; Recht; Konfrontation; Opfer; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Befragung; Verteidigung; Zeugen; Beschwerdeführers; Verletzung; Personen; Verfahren; Beweiserhebung; Suchte; Ermittlung; Ersucht; Polizei; Anwesend; Teilnahmerechte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2022.38Beschwerde; Beschwerdekammer; Beschwerdeführer; Bundesrichterin; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Verfahrens; Recht; Beschwerdegegnerin; Bundesgericht; Nichtanhandnahme; Urteil; Anzeige; Amtsgewalt; Bundesgerichts; Nichtanhandnahmeverfügung; Staatsanwaltschaft; Akturiert; Entscheid; Beschwerdeinstanz; Tribunal; Verfahrensakten; Lasche; Missbraucht; Tatverdacht; Verfügung; Amtsmissbrauch; Bundesstrafgerichts; StBOG; Angefochtenen
CA.2021.26Bundes; Kanton; Gesuch; Zuständigkeit; Kantons; Gericht; Beschuldigte; Handlung; Gesuchsteller; Gerichtsstand; Bundesanwaltschaft; Erfolg; Geldwäscherei; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Bundesstrafgerichts; Handlungsort; Beschwerdekammer; Behörde; Akten; Nationale; Sache; Handlungsorte; Verfolgung; Vorgeworfen; Recht; Zuständig; Gerichtsstands

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus SchmidSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, Zürich, St. Gallen2009
NIKLAUS SCHMIDSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar2009
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