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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 309 SchKG vom 2023

Art. 309 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 309

554

Wird der Nachlassvertrag abgelehnt, so eröffnet das Nachlassgericht den Konkurs von Amtes wegen.

554 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).

2. Bestätigung >a. Verbindlich­keit für die Gläubiger >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 309 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRKSK-15-45NachlassstundungScheid; SchKG; Stundung; Schwerde; Lassstundung; Beschwerde; Nachlassstundung; Entscheid; Stundung; Sachwalter; Recht; Gerung; ASchKG; Längerung; Widerruf; Konkurs; Antrag; Dungsdauer; Verlängerung; Lassvertrag; Verfahren; Stundungsdauer; Gläubiger; Nachlassvertrag; Instanz; Beschwerdeführer; Nachlassrichter; Schen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2017.24 (AG.2017.487)Konkurseröffnung nach NachlassstundungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Zivilgericht; Sanierung; Forderung; Sachwalter; Konkurs; Lassstundung; Entscheid; Schuld; Basel; Recht; Basel-Stadt; Aussicht; Über; SchKG; Überschuldung; Verhandlung; Bericht; Stundung; Können; Zivilgerichts; Verwaltungsratspräsident; Höhe; Reichte; Konkurseröffnung; Abzahlungsvereinbarung; Sachwalters; Bilanz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 III 204Art. 40 Abs. 1 SchKG; Art. 309 SchKG. Es obliegt den Gläubigern, während der Dauer einer Nachlassstundung ihre Rechte wahrzunehmen. Sie müssen daher unter Umständen während der Nachlassstundung ein Fortsetzungsbegehren stellen, um den Schuldner noch innert der Frist des Art. 40 Abs. 1 SchKG auf Konkurs betreiben zu können. Konkurs; SchKG; Nachlassstundung; Schuldner; Schuldbetreibung; Nachlassvertrag; Gläubiger; Frist; Betreibung; Begehren; Konkursbegehren; Bezirksgericht; Gallen; Konkursbetreibung; Kantonsgericht; Gaster; Nachlassvertrages; Verwerfung; Entscheid; Handelsamtsblatt; Handelsregister; Kaltbrunn; Schweizerischen; FRITZSCHE/WALDER; Bezirksgerichtspräsidium; Schuldbetreibungs; Unterliege; Konkursfähig; Voraussetzung
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