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Obligationenrecht (OR)

Art. 309 OR vom 2022

Art. 309 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 309

1 Ist für die Gebrauchsleihe eine bestimmte Dauer nicht vereinbart, so endigt sie, sobald der Entlehner den vertragsmässigen Gebrauch gemacht hat oder mit Ablauf der Zeit, binnen deren dieser Gebrauch hätte stattfinden können.

2 Der Verleiher kann die Sache früher zurückfordern, wenn der Ent­lehner sie vertragswidrig gebraucht oder verschlechtert oder einem Dritten zum Gebrauche überlässt, oder wenn er selbst wegen eines unvorhergesehenen Falles der Sache dringend bedarf.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 309 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK1 2017 37Ausweisung (Gebrauchsleihe)Berufung; Beklagten; Urteil; Vorinstanz; Berufungsführer; Liegenschaft; Angefochtene; Dringlichkeit; Gebrauchsleihe; Begründung; Berufungsverfahren; Ausweisung; Unvorhergesehenen; Entscheid; Einzutreten; Bundesgericht; Beschwerde; Bezirksgericht; Bejaht; Abzuweisen; Bauarchäologisch; Vorliegen; Vertrag; Sanierung; Schützenswert; Untersuchungen; Bejahte; Eigenbedarf; Hauses

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 III 363Erlöschen der Gebrauchsleihe (Art. 309 und 310 OR). Ist die Dauer der Leihe weder durch die Vereinbarung der Parteien noch durch den vereinbarten Gebrauch begrenzt, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückverlangen. So verhält es sich, wenn der vereinbarte Gebrauch im Betrieb eines Kultur- und Freizeitzentrums besteht. Usage; Prêt; Contrat; Durée; L'usage; Prêteur; Temps; Partie; Parties; Convenu; Chose; D'une; été; L'emprunteur; Déterminée; être; N'est; Opcit; Droit; Même; Réclamer; Prévu; Fixé; Arrêt; Villa; Contrats; Convention; Genève; Gratuit; Convenu
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