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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 308 ZPO vom 2021

Art. 308 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 308 Anfechtbare Entscheide

1 Mit Berufung sind anfechtbar:

a.
erstinstanzliche End- und Zwischenentscheide;
b.
erstinstanzliche Entscheide über vorsorgliche Massnahmen.

2 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Berufung nur zulässig, wenn der Streitwert der zuletzt aufrechterhaltenen Rechtsbegehren mindestens 10 000 Franken beträgt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 308 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF230018Vorsorgliche MassnahmeBerufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Dachzinne; Gerüst; Massnahme; Vorinstanz; Fassade; Beklagten; Recht; Entscheid; Fungsbeklagten; Berufungsbeklagten; Partei; Dringlichkeit; Gesuch; Vorsorgliche; -Strasse; Wäre; Massnahmen; Belastung; Liegenschaft; Geplant; Verfahren; Zeitpunkt; Fassadengerüst; Unterlassung; Gerüsts; Urteil
ZHNP230007ForderungBerufung; Beklagten; Vorinstanz; Darlehen; Darlehensvertrag; Klägers; Habe; Entscheid; Beschwerde; Beweis; Ausführungen; Schriftgutachten; Ergeben; Gungen; Mitwirkung; Berufungsverfahren; Unterschrieben; Verfahren; Parteien; Gericht; Unbegründet; übergeben; Zeuge; Urteil; Verpflichtet; Unterschrift; Erhob; Prot; Nicht; Tatsachen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB150014Aufsichtsbeschwerde gegen das Urteil und die Verfügung des Bezirksgerichts Horgen vom 24. November 2015 (FE110221-F)Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Beschwerdeführer; Entscheid; Verfahren; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Obergericht; Aufsichtsbehörde; Entscheide; Verwaltung; Obergerichts; Vorliegen; Kantons; Administrative; Angefochten; Beschwerdegegner; Verwaltungskommission; Zivil; Angefochtene; Verhalten; Sachliche; Zivilkammer; Verfügung; Urteil; IVm
ZHVB110014AufsichtsbeschwerdeRecht; Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Akten; Beschwerdegegner; Anzeige; Anzeigeerstatter; Akteneinsicht; Aufsichtsbeschwerde; Prozess; Rechtsmittel; Aufsichtsbehörde; Rekurs; Verfahren; Gewähren; Verwaltungskommission; Obergericht; Zivil; Erbenvertreter; Kommentar; ZPO/ZH; Anzuweisen; Einsicht; Treten; Zürcherischen; Liegende; Rechtsverweigerung; Zivilprozessordnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 324 (5A_626/2018)Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG; Art. 9 BV; Zulassung unechter Noven im Beschwerdeverfahren. Prüfung, ob es sich mit Art. 9 BV verträgt, gestützt auf Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG im Beschwerdeverfahren gegen den Arresteinspracheentscheid unechte Noven zuzulassen (E. 6). Noven; SchKG; Arrest; Beschwerde; Unechte; Recht; Urteil; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdeverfahren; Tatsachen; Gesetzgeber; Auslegung; Kantons; Echter; Obergericht; Unechter; Echten; Konkurs; Zulassung; Entscheid; Arresteinsprache; Botschaft; Bundesgericht; Schuldbetreibung; Hinweis; Einsprache
144 III 394 (4A_629/2017)Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 53, Art. 147 Abs. 2 und Art. 318 Abs. 1 ZPO; rechtliches Gehör, Spruchreife. Folgen des Nichteinreichens einer Berufungsantwort (E. 4.1). Keine Verpflichtung des Berufungsgerichts zur Abnahme der vor der ersten Instanz angebotenen Beweise (E. 4.2). Erfordernis der Spruchreife für einen reformatorischen Berufungsentscheid zur Wahrung des Gehörsanspruchs (E. 4.3). Berufung; Beschwerde; Partei; Urteil; Beschwerdeführerin; Berufungsgericht; Vorinstanz; Entscheid; Gesellschaft; Beweis; Parteien; Beschwerdegegnerin; Gehör; Erstinstanzlich; Berufungsantwort; Anspruch; Geschäftsführer; Ausschluss; Instanz; Erstinstanzliche; Recht; Gesellschafter; Rechtliches; Verfahren; Berufungsverfahren; Prüfung; Zivilprozessordnung;

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SpühlerBasler Kommentar zur ZPO2017
Reetz, Theiler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]2016
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