Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 308 ZPO vom 2023
Art. 308
Anfechtbare Entscheide
1 Mit Berufung sind anfechtbar:
- a.
- erstinstanzliche End- und Zwischenentscheide;
- b.
- erstinstanzliche Entscheide über vorsorgliche Massnahmen.
2 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Berufung nur zulässig, wenn der Streitwert der zuletzt aufrechterhaltenen Rechtsbegehren mindestens 10 000 Franken beträgt.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 308 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP210014 | Forderung | Beklagte; Schuld; Beklagten; Klägerin; Vorinstanz; Zedentin; Zahlung; Vereinbarung; Berufung; Partei; übernahme; Schuldübernahme; Konkurs; Entscheid; Zahlungen; Parteien; Verfahren; Kosten; Übernahme; Worden; Teilzahlung; Tatsache; Könne; Behauptet; August; Teilzahlungen; Behauptung; Erfolgt |
ZH | PF210045 | Ausweisung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Entscheid; Eingabe; Ausweisung; Gesuch; Kündigung; Könne; Verfahren; Oktober; Beschwerdegegner; Stellt; Seiner; Können; Worden; Nachfolgend; Winterthur; Erfolgte; Gesuchsgegner; Reicht; November; Partei; Rechtlich; Beschwerdeführers; Bestritten; Mietzinse; Stellungnahme; Streitwert |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB150014 | Aufsichtsbeschwerde gegen das Urteil und die Verfügung des Bezirksgerichts Horgen vom 24. November 2015 (FE110221-F) | Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Beschwerdeführer; Entscheid; Verfahren; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Obergericht; Aufsichtsbehörde; Entscheide; Verwaltung; Obergerichts; Vorliegen; Kantons; Administrative; Angefochten; Beschwerdegegner; Verwaltungskommission; Zivil; Angefochtene; Verhalten; Sachliche; Zivilkammer; Verfügung; Urteil; IVm |
ZH | VB110014 | Aufsichtsbeschwerde | Recht; Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Akten; Beschwerdegegner; Anzeige; Anzeigeerstatter; Akteneinsicht; Aufsichtsbeschwerde; Prozess; Rechtsmittel; Aufsichtsbehörde; Rekurs; Verfahren; Gewähren; Verwaltungskommission; Obergericht; Zivil; Erbenvertreter; Kommentar; ZPO/ZH; Anzuweisen; Einsicht; Treten; Zürcherischen; Liegende; Rechtsverweigerung; Zivilprozessordnung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 324 (5A_626/2018) | Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG; Art. 9 BV; Zulassung unechter Noven im Beschwerdeverfahren. Prüfung, ob es sich mit Art. 9 BV verträgt, gestützt auf Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG im Beschwerdeverfahren gegen den Arresteinspracheentscheid unechte Noven zuzulassen (E. 6). | Noven; SchKG; Arrest; Beschwerde; Unechte; Recht; Urteil; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdeverfahren; Tatsachen; Gesetzgeber; Auslegung; Kantons; Echter; Obergericht; Unechter; Echten; Konkurs; Zulassung; Entscheid; Arresteinsprache; Botschaft; Bundesgericht; Schuldbetreibung; Hinweis; Einsprache |
144 III 394 (4A_629/2017) | Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 53, Art. 147 Abs. 2 und Art. 318 Abs. 1 ZPO; rechtliches Gehör, Spruchreife. Folgen des Nichteinreichens einer Berufungsantwort (E. 4.1). Keine Verpflichtung des Berufungsgerichts zur Abnahme der vor der ersten Instanz angebotenen Beweise (E. 4.2). Erfordernis der Spruchreife für einen reformatorischen Berufungsentscheid zur Wahrung des Gehörsanspruchs (E. 4.3). | Berufung; Beschwerde; Partei; Urteil; Beschwerdeführerin; Berufungsgericht; Vorinstanz; Entscheid; Gesellschaft; Beweis; Parteien; Beschwerdegegnerin; Gehör; Erstinstanzlich; Berufungsantwort; Anspruch; Geschäftsführer; Ausschluss; Instanz; Erstinstanzliche; Recht; Gesellschafter; Rechtliches; Verfahren; Berufungsverfahren; Prüfung; Zivilprozessordnung; |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Spühler | Basler Kommentar zur ZPO | 2017 |
Reetz, Theiler | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO] | 2016 |