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Code civil suisse (CC)

Art. 308 CC de 2023

Art. 308 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 308

377

1 Lorsque les circonstances l’exigent, l’autorité de protection de l’enfant nomme un curateur qui assiste les père et mère de ses conseils et de son appui dans la prise en charge de l’enfant.378

2 Elle peut conférer au curateur certains pouvoirs tels que celui de représenter l’enfant pour établir sa filiation paternelle et pour faire valoir sa créance alimentaire et d’autres droits, ainsi que la surveil­lance des relations personnelles.379

3 L’autorité parentale peut être limitée en conséquence.

377 Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 25 juin 1976, en vigueur depuis le 1er janv. 1978 (RO 1977 237; FF 1974 II 1).

378 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 21 juin 2013 (Autorité parentale), en vigueur depuis le 1er juil. 2014 (RO 2014 357; FF 2011 8315).

379 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 21 juin 2013 (Autorité parentale), en vigueur depuis le 1er juil. 2014 (RO 2014 357; FF 2011 8315).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 308 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC210004EhescheidungVater; Mutter; Über; Vorinstanz; Kindes; Besuch; Übernachtung; Kontakt; Übernachtungen; Eltern; Partei; Parteien; Woche; Berufung; Ausbau; Ferien; Besuchsrecht; Beistand; Wochen; Kontakte; Recht; Vaters; Regel; Urteil; Elterliche; Kinder; Arbeit; Kindesvertreterin; Regelung
ZHPQ230016Abweisung Anträge auf Zuteilung alleinige elterliche Sorge sowie auf Einholung psychiatrisches Gutachten und weiterer Berichte (vorsorgliche Massnahmen / unentgeltliche Rechtspflege)Beschwerde; Sorge; Elterliche; Beschwerdeführer; Entscheid; Elterlichen; Bezirksrat; Beschwerdegegnerin; Positiv; Kindes; Partei; Vorsorgliche; Massnahmen; Recht; Parteien; Verfahren; Alleinige; Vorinstanz; Vater; Umteilung; Beschluss; Dispositiv-Ziff; Anträge; Antrag; Eltern; Entscheide; Beschwerdeführers; Mutter; Zuteilung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180008Aufsichtsbeschwerde gegen eine BezirksrichterinAufsicht; Aufsichts; Beschwerde; Verfahren; Anzeige; Anzeigeerstatter; Beschwerdegegnerin; Aufsichtsbeschwerde; Administrative; Entscheid; Partei; Verfügung; Massnahmen; Obergericht; Parteien; Verwaltung; Verfahrens; Aufsichtsbehörde; Obergerichts; Verwaltungskommission; Ferien; Nachfolgend; Eingabe; Bezirksrichter; Begründung; Vorinstanz; Verhalten; Bezirksgericht; Gerichtsschreiberin
ZHVB180007Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Horgen vom 16. Juli 2018 (FP170029-F)Entscheid; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Massnahme; Kindes; Aufsicht; Beschwerde; Aufsichts; Verfahren; Begründung; Vollstreckbarkeit; Entscheide; Rechtsmittel; Superprovisorisch; Massnahmen; Partei; Anordnung; Superprovisorische; Parteien; Aufsichtsbeschwerde; Beklagten; Begründet; Vorsorgliche; Entscheides; Kindesvertreter; Verfahrens; Aufsichtsbehörde; Schule
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 393 (5A_244/2018)Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kann in Vertretung des Kindes ohne Weiteres eine Rechtsanwältin mit der Einleitung einer Unterhaltsklage mandatieren (E. 2.3). Wird das Kind während des Unterhaltsprozesses unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gestellt, so begründet dieser Umstand allein keine abstrakte Interessenkollision zwischen Mutter und Kind, aufgrund derer die Vertretungsmacht der Mutter entfiele und dem Kind ein Beistand für den Unterhaltsprozess bestellt werden müsste (E. 2.7.2). Dies gilt auch dann, wenn Betreuungsunterhalt gefordert wird (E. 2.7.3). Kindes; Eltern; Interesse; Recht; Interessen; Unterhalt; Elternteil; Kindesunterhalt; Interessenkollision; Vertretung; Kindesunterhalts; Betreuung; Beschwerde; Sorge; Elterliche; Betreuungsunterhalt; Elternteils; Eherechtliche; Selbständige; Eherechtlichen; Kindesunterhaltsprozess; Beistand; Verfahren; Selbständigen; Entscheid; Mutter; Gericht; Klage; AFFOLTER-FRINGELI/VOGEL; Unterhaltsklage
145 III 436 (5A_977/2018)Art. 99 Abs. 1 und 2 BGG; Feststellung der Nichtigkeit. Die Nichtigkeit eines Urteils kann im bundesgerichtlichen Verfahren neu geltend gemacht werden (E. 3).
Regeste b
Art. 298b Abs. 3 und Art. 298d Abs. 3 ZGB; Art. 304 Abs. 2 ZPO; Kompetenzattraktion für Kinderbelange. Sobald das Gericht mit der Unterhaltsfrage befasst ist, entscheidet es auch über die anderen Kindesbelange und die KESB verliert ihre diesbezügliche Entscheidbefugnis. Urteilt sie dennoch über die anderen Kindesbelange, ist ihr Entscheid aber nicht per se nichtig (E. 4).
Unterhalt; Verfahren; Entscheid; Nichtigkeit; Urteil; Eltern; Beschwerde; Obhut; Verfahrens; Befasst; Gericht; Gerichtlichen; Kinderbelange; Regel; Kompetenzattraktion; Bundesgericht; Unterhaltsklage; Behörde; Vater; Rechtsprechung; Tretene; Regelung; Nichtig; KESB-Verfahren; Betreuungsanteile; Urteile; Unterhaltsfrage; Feststellung; Obergericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-2145/2020Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid)Beschwerde; Beschwerdeführenden; Kinder; Beschwerdeführer; Wegweisung; Kosovo; Vorinstanz; Schweiz; Entscheid; Verfügung; Wiedererwägung; Gesundheit; Beilage; Vollzug; Beweis; Beschwerdeführerin; Familie; Bundesverwaltungsgericht; Psychisch; Wiesen; Wiedererwägungsgesuch; Behandlung; Psychische; Suizid; Reichten; Eltern; Arztbericht; Beweismittel; Heimatland; Tegration
D-4583/2019Asyl und WegweisungBeschwerde; Verfügung; Kinder; Beschwerdeführer; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführenden; Vorinstanz; Sachverhalt; Wegweisung; Entscheid; Begründung; Verfahren; Untersuchungsgrundsatz; Fochten; Vernehmlassung; Vorliegenden; Beweis; Begründungspflicht; Familie; Sachverhalts; Person; Gemeinsame; Urteil; Trennung; Migration; Gericht; Entscheidung; Angefochtene; Wesentliche

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Peter BreitschmidBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2018
Peter BreitschmidBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018
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