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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 308 ZGB vom 2021

Art. 308 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 3081C. Kindesschutz / II. Beistandschaft

II. Beistandschaft2

1 Erfordern es die Verhältnisse, so ernennt die Kindesschutzbehörde dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind mit Rat und Tat unterstützt.

2 Sie kann dem Beistand besondere Befugnisse übertragen, namentlich die Vertretung des Kindes bei der Feststellung der Vaterschaft, bei der Wahrung seines Unterhaltsanspruches und anderer Rechte und die Überwachung des persönlichen Verkehrs.3

3 Die elterliche Sorge kann entsprechend beschränkt werden.


1 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
2 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013 (Elterliche Sorge), in Kraft seit 1. Juli 2014 (AS 2014 357; BBl 2011 9077).
3 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013 (Elterliche Sorge), in Kraft seit 1. Juli 2014 (AS 2014 357; BBl 2011 9077).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 308 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC210004EhescheidungVater; Mutter; Über; Vorinstanz; Kindes; Besuch; Übernachtung; Kontakt; Übernachtungen; Eltern; Partei; Parteien; Woche; Berufung; Ausbau; Ferien; Besuchsrecht; Beistand; Wochen; Kontakte; Recht; Vaters; Regel; Urteil; Elterliche; Kinder; Arbeit; Kindesvertreterin; Regelung
ZHPQ230016Abweisung Anträge auf Zuteilung alleinige elterliche Sorge sowie auf Einholung psychiatrisches Gutachten und weiterer Berichte (vorsorgliche Massnahmen / unentgeltliche Rechtspflege)Beschwerde; Sorge; Elterliche; Beschwerdeführer; Entscheid; Elterlichen; Bezirksrat; Beschwerdegegnerin; Positiv; Kindes; Partei; Vorsorgliche; Massnahmen; Recht; Parteien; Verfahren; Alleinige; Vorinstanz; Vater; Umteilung; Beschluss; Dispositiv-Ziff; Anträge; Antrag; Eltern; Entscheide; Beschwerdeführers; Mutter; Zuteilung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180008Aufsichtsbeschwerde gegen eine BezirksrichterinAufsicht; Aufsichts; Beschwerde; Verfahren; Anzeige; Anzeigeerstatter; Beschwerdegegnerin; Aufsichtsbeschwerde; Administrative; Entscheid; Partei; Verfügung; Massnahmen; Obergericht; Parteien; Verwaltung; Verfahrens; Aufsichtsbehörde; Obergerichts; Verwaltungskommission; Ferien; Nachfolgend; Eingabe; Bezirksrichter; Begründung; Vorinstanz; Verhalten; Bezirksgericht; Gerichtsschreiberin
ZHVB180007Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Horgen vom 16. Juli 2018 (FP170029-F)Entscheid; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Massnahme; Kindes; Aufsicht; Beschwerde; Aufsichts; Verfahren; Begründung; Vollstreckbarkeit; Entscheide; Rechtsmittel; Superprovisorisch; Massnahmen; Partei; Anordnung; Superprovisorische; Parteien; Aufsichtsbeschwerde; Beklagten; Begründet; Vorsorgliche; Entscheides; Kindesvertreter; Verfahrens; Aufsichtsbehörde; Schule
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 393 (5A_244/2018)Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kann in Vertretung des Kindes ohne Weiteres eine Rechtsanwältin mit der Einleitung einer Unterhaltsklage mandatieren (E. 2.3). Wird das Kind während des Unterhaltsprozesses unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gestellt, so begründet dieser Umstand allein keine abstrakte Interessenkollision zwischen Mutter und Kind, aufgrund derer die Vertretungsmacht der Mutter entfiele und dem Kind ein Beistand für den Unterhaltsprozess bestellt werden müsste (E. 2.7.2). Dies gilt auch dann, wenn Betreuungsunterhalt gefordert wird (E. 2.7.3). Kindes; Eltern; Interesse; Recht; Interessen; Unterhalt; Elternteil; Kindesunterhalt; Interessenkollision; Vertretung; Kindesunterhalts; Betreuung; Beschwerde; Sorge; Elterliche; Betreuungsunterhalt; Elternteils; Eherechtliche; Selbständige; Eherechtlichen; Kindesunterhaltsprozess; Beistand; Verfahren; Selbständigen; Entscheid; Mutter; Gericht; Klage; AFFOLTER-FRINGELI/VOGEL; Unterhaltsklage
145 III 436 (5A_977/2018)Art. 99 Abs. 1 und 2 BGG; Feststellung der Nichtigkeit. Die Nichtigkeit eines Urteils kann im bundesgerichtlichen Verfahren neu geltend gemacht werden (E. 3).
Regeste b
Art. 298b Abs. 3 und Art. 298d Abs. 3 ZGB; Art. 304 Abs. 2 ZPO; Kompetenzattraktion für Kinderbelange. Sobald das Gericht mit der Unterhaltsfrage befasst ist, entscheidet es auch über die anderen Kindesbelange und die KESB verliert ihre diesbezügliche Entscheidbefugnis. Urteilt sie dennoch über die anderen Kindesbelange, ist ihr Entscheid aber nicht per se nichtig (E. 4).
Unterhalt; Verfahren; Entscheid; Nichtigkeit; Urteil; Eltern; Beschwerde; Obhut; Verfahrens; Befasst; Gericht; Gerichtlichen; Kinderbelange; Regel; Kompetenzattraktion; Bundesgericht; Unterhaltsklage; Behörde; Vater; Rechtsprechung; Tretene; Regelung; Nichtig; KESB-Verfahren; Betreuungsanteile; Urteile; Unterhaltsfrage; Feststellung; Obergericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-2145/2020Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid)Beschwerde; Beschwerdeführenden; Kinder; Beschwerdeführer; Wegweisung; Kosovo; Vorinstanz; Schweiz; Entscheid; Verfügung; Wiedererwägung; Gesundheit; Beilage; Vollzug; Beweis; Beschwerdeführerin; Familie; Bundesverwaltungsgericht; Psychisch; Wiesen; Wiedererwägungsgesuch; Behandlung; Psychische; Suizid; Reichten; Eltern; Arztbericht; Beweismittel; Heimatland; Tegration
D-4583/2019Asyl und WegweisungBeschwerde; Verfügung; Kinder; Beschwerdeführer; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführenden; Vorinstanz; Sachverhalt; Wegweisung; Entscheid; Begründung; Verfahren; Untersuchungsgrundsatz; Fochten; Vernehmlassung; Vorliegenden; Beweis; Begründungspflicht; Familie; Sachverhalts; Person; Gemeinsame; Urteil; Trennung; Migration; Gericht; Entscheidung; Angefochtene; Wesentliche

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Peter BreitschmidBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2018
Peter BreitschmidBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018
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