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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 308 CPS dal 2020

Art. 308 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 308 Attenuazione di pene

Attenuazione di pene

1 Se l’autore d’un crimine o d’un delitto previsto negli articoli 303, 304, 306 e 307 rettifica spontaneamente la sua falsa denuncia o falsa dichiarazione prima che ne sia risultato un pregiudizio dei diritti altrui, il giudice può attenuare la pena (art. 48a) o prescindere da ogni pena.1

2 Se l’autore d’un crimine o d’un delitto previsto negli articoli 306 e 307 ha fatto una falsa dichiarazione perché, manifestando il vero, avrebbe esposto a procedimento penale sé medesimo o un prossimo congiunto, il giudice può attenuare la pena (art. 48a).2


1 Nuovo testo di parte del per. giusta il n. II 2 della LF del 13 dic. 2002, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3459; FF 1999 1669).
2 Nuovo testo di parte del per. giusta il n. II 2 della LF del 13 dic. 2002, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3459; FF 1999 1669).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 308 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB160350Falsche Anschuldigung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Aussage; Geldstrafe; Polizisten; Aussagen; Staatsanwaltschaft; Tagessätze; Berufung; Zutreffend; Zeuge; Busse; Seitens; Falsche; Zeugen; Tagessätzen; Anschuldigung; Strasse; See/Oberland; Erwägung; Polizei; Urteil; Berechtigung
ZHUE140202Nichtanhandnahme Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Zeuge; Staatsanwaltschaft; Zeugen; Falsch; E-Mail; Nichtanhandnahme; Sachverhalt; Verfahren; Kantons; Beschwerdeführers; Fragliche; Gespräch; Bestätigen; Anzeige; Aussage; Nichtanhandnahmeverfügung; Bestätigung; Sachverhalts; Fraglichen; Erinnern; Zeugeneinvernahme; Beschwerdeverfahren; Vertreter; Hotel; Halten; Gesprächs; Zeugnis
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2016.93 (AG.2018.404)Raub, falsche Anschuldigung, Hausfriedensbruch, mehrfachen geringfügigen Diebstahl sowie mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetäubungsmittelgesetzesSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Staatsanwalt; Mehrfach; Mehrfache; Staatsanwaltschaft; Mehrfachen; Berufung; Freiheitsstrafe; Werden; Akten; Befragung; Verteidigung; Februar; Worden; Stellt; Verfahren; Strafgericht; Sprechen; Erstinstanzliche; Übertretung; Diebstahl; Gestellt; Falsche; Anschuldigung; Basel-Stadt; Vorinstanzliche; Notwendig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 IV 175Falsches Zeugnis; Strafmilderung nach Art. 308 Abs. 2 StGB. Art. 308 Abs. 2 StGB erfasst auch das falsche Zeugnis zugunsten eines bereits angeschuldigten Angehörigen (E. 1a und E. 1b). Art. 308 Abs. 2 StGB ist auch dann anwendbar, wenn dem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht und er darauf hingewiesen worden ist (E. 1c). Gegenüber demjenigen, welcher zu falschem Zeugnis zu seinen eigenen Gunsten oder zugunsten eines Angehörigen angestiftet hat, ist Art. 308 Abs. 2 StGB nicht anwendbar (E. 2). Falsch; Zeugnis; Falsche; Recht; Zeuge; Beschwerdegegner; Zeugen; Angehörige; Milder; Angehörigen; Zeugnisverweigerung; Milderung; Verfahren; Schuldig; Milderungsgr; Falschem; Aussage; Zeugnisverweigerungsrecht; Anstifter; Vorinstanz; Falschen; Beschwerdegegnerin; Gefahr; Zeugenaussage; Anstiftung; Auffassung; Einbruchdiebstahls; Zwangslage; Anstifters; Cit
108 IV 104Art. 308 Abs. 1 StGB.Der Zeuge, der seine falsche Aussage berichtigt, nachdem Dritte ihn wiederholt dazu drängten und ihm ernstliche Schwierigkeiten - welcher Art auch immer - im Unterlassungsfall in Aussicht stellten, handelt nicht aus eigenem Antrieb (E. 2).
Antrieb; Aussage; Täter; Falsch; Schwierigkeiten; Falsche; Versuch; Aussagen; Drängt; Berichtigt; Aussicht; Beschwerde; Urteil; Handeln; Widerruft; Berichtigung; Recht; STRATENWERTH; Hinweis; Vorinstanz; Vollendeten; Antrieb; Rücktritt; Angesichts; Beschwerdeführer; Druck; Widerruf; Ratschläge; Unvollendeten

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.39Mehrfache falsche Anschuldigung
(Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB)
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Bundes; Gericht; Recht; Verfahren; Anschuldigung; Verfahrens; Person; Falsche; Urteil; Täter; Recht; Verteidigung; Freiheitsstrafe; Verfolgung; Untersuchung; Schuldfähigkeit; Hauptverhandlung; Auslage; Prostitution; Auslagen; Kriminell; Kammer; Falschen
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