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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 308SCC from 2020

Art. 308 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 308 Mitigation of the sentence

Mitigation of the sentence

1 If the offender makes his false accusation (Art. 303), false report of an offence (Art. 304) or testimony (Art. 306 and 307) of his own accord and before it has caused any legal detriment to others, the court may reduce the sentence (Art. 48a) or waive a penalty.1

2 If the offender perjured himself (Art. 306 and 307) because by testifying truthfully he or his close relative would risk prosecution, the court may reduce the sentence (Art. 48a).2


1 Last part of sentence amended by No II 2 of the FA of 13 Dec. 2002, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979).
2 Last part of sentence amended by No II 2 of the FA of 13 Dec. 2002, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 308 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB160350Falsche Anschuldigung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Aussage; Geldstrafe; Polizisten; Aussagen; Staatsanwaltschaft; Tagessätze; Berufung; Zutreffend; Zeuge; Busse; Seitens; Falsche; Zeugen; Tagessätzen; Anschuldigung; Strasse; See/Oberland; Erwägung; Polizei; Urteil; Berechtigung
ZHUE140202Nichtanhandnahme Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Zeuge; Staatsanwaltschaft; Zeugen; Falsch; E-Mail; Nichtanhandnahme; Sachverhalt; Verfahren; Kantons; Beschwerdeführers; Fragliche; Gespräch; Bestätigen; Anzeige; Aussage; Nichtanhandnahmeverfügung; Bestätigung; Sachverhalts; Fraglichen; Erinnern; Zeugeneinvernahme; Beschwerdeverfahren; Vertreter; Hotel; Halten; Gesprächs; Zeugnis
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2016.93 (AG.2018.404)Raub, falsche Anschuldigung, Hausfriedensbruch, mehrfachen geringfügigen Diebstahl sowie mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetäubungsmittelgesetzesSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Staatsanwalt; Mehrfach; Mehrfache; Staatsanwaltschaft; Mehrfachen; Berufung; Freiheitsstrafe; Werden; Akten; Befragung; Verteidigung; Februar; Worden; Stellt; Verfahren; Strafgericht; Sprechen; Erstinstanzliche; Übertretung; Diebstahl; Gestellt; Falsche; Anschuldigung; Basel-Stadt; Vorinstanzliche; Notwendig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 IV 175Falsches Zeugnis; Strafmilderung nach Art. 308 Abs. 2 StGB. Art. 308 Abs. 2 StGB erfasst auch das falsche Zeugnis zugunsten eines bereits angeschuldigten Angehörigen (E. 1a und E. 1b). Art. 308 Abs. 2 StGB ist auch dann anwendbar, wenn dem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht und er darauf hingewiesen worden ist (E. 1c). Gegenüber demjenigen, welcher zu falschem Zeugnis zu seinen eigenen Gunsten oder zugunsten eines Angehörigen angestiftet hat, ist Art. 308 Abs. 2 StGB nicht anwendbar (E. 2). Falsch; Zeugnis; Falsche; Recht; Zeuge; Beschwerdegegner; Zeugen; Angehörige; Milder; Angehörigen; Zeugnisverweigerung; Milderung; Verfahren; Schuldig; Milderungsgr; Falschem; Aussage; Zeugnisverweigerungsrecht; Anstifter; Vorinstanz; Falschen; Beschwerdegegnerin; Gefahr; Zeugenaussage; Anstiftung; Auffassung; Einbruchdiebstahls; Zwangslage; Anstifters; Cit
108 IV 104Art. 308 Abs. 1 StGB.Der Zeuge, der seine falsche Aussage berichtigt, nachdem Dritte ihn wiederholt dazu drängten und ihm ernstliche Schwierigkeiten - welcher Art auch immer - im Unterlassungsfall in Aussicht stellten, handelt nicht aus eigenem Antrieb (E. 2).
Antrieb; Aussage; Täter; Falsch; Schwierigkeiten; Falsche; Versuch; Aussagen; Drängt; Berichtigt; Aussicht; Beschwerde; Urteil; Handeln; Widerruft; Berichtigung; Recht; STRATENWERTH; Hinweis; Vorinstanz; Vollendeten; Antrieb; Rücktritt; Angesichts; Beschwerdeführer; Druck; Widerruf; Ratschläge; Unvollendeten

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.39Mehrfache falsche Anschuldigung
(Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB)
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Bundes; Gericht; Recht; Verfahren; Anschuldigung; Verfahrens; Person; Falsche; Urteil; Täter; Recht; Verteidigung; Freiheitsstrafe; Verfolgung; Untersuchung; Schuldfähigkeit; Hauptverhandlung; Auslage; Prostitution; Auslagen; Kriminell; Kammer; Falschen
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