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Code de procédure civile (CPC)

Art. 307 CPC de 2023

Art. 307 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 307

Les dispositions relatives à la procédure de divorce s’appliquent par analogie à la dissolution et à l’annulation du partenariat enregistré.

154 Introduit par l’annexe ch. 2 de la LF du 17 juin 2016 (Droit de l’adoption), en vigueur depuis le 1er janv. 2018 (RO 2017 3699; FF 2015 835).



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 307 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRG130001Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (unentgeltliche Prozessführung)Beschwerde; Recht; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Partei; Klage; Unentgeltliche; Partner; Parteien; Auflösung; Rechtspflege; Bundesgericht; Vi-Urk; Partnerschaft; Unrichtige; Beklagten; Begründe; Gerichtskosten; Verfahren; Erwägungen; Gesuch; Vorinstanzlichen; Zürich; Gelte; Verfügung; Oberrichter; Erhoben; Aufhebung; Zusammenlebens
BEZK 2019 477Eingetragene Partnerschaft; Berechnung Lebensunterhalt (Art. 13 PartG), Regelung des persönlichen Verkehrs (Art. 27 Abs. 2 PartG)Berufung; Partei; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Ständig; Partner; Entscheid; Kinder; Parteien; Unterhalt; Persönliche; Verkehr; Partners; Vorinstanz; Persönlichen; AaO; Berufungsbeklagte; AaO; Gericht; Zuständig; Partnerschaft; Verfahren; Tragen; Gesuch; Vereinbarung; Regelung; Urteil; Auflösung; Sachlich

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 Ia 13Art. 4 BV; Kann ein unbestrittenes Rechtsbot einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellen? Wird mit einem Rechtsbot die Anerkennung eines materiellen Klagebegehrens verlangt, so ist es vor Art. 4 BV nicht haltbar, ein unbestritten gebliebenes Rechtsbot einer gerichtlichen Schuldanerkennung im Sinne von Art. 80 SchKG gleichzustellen. Hingegen ist es zulässig, dass die Kantone ein unbestrittenes Rechtsbot, das sich bloss auf die Anerkennung einer detaillierten Kostenrechnung bezieht, einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil gleichstellen, sofern die Partei, welcher die Liste zugestellt wird, im Rechtsbot darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Kosten als anerkannt gelten, falls binnen der gesetzlichen Frist dagegen nicht Einsprache erhoben wird. Recht; Urteil; Kostenliste; Rechtsbot; Kanton; Gerichtliche; Wirth; Partei; Wallis; Gerichtlichen; Kantons; Unbestritten; Vollstreckbar; Kantonsgericht; Hedwig; Vollstreckbaren; Rechtsöffnung; Anerkennung; Unbestrittene; Wird; Einsprache; SchKG; Brunner; Zivilprozess; Kostenrechnung; Beschwerde; Entscheid; Liste; Erhob
91 II 159Vaterschaftsklage. Positiver und negativer Abstammungsbeweis. Art. 8, 307, 314, 321 ZGB. 1. Der positive oder negative Abstammungsbeweis steht ausserhalb des Rahmens der Beweisregeln des Art. 314 ZGB. Gegenstand und Tragweite des Abstammungsbeweises. (Erw. 4 und 5). 2. Der Beklagte kann von Bundesrechts wegen zur Erbringung eines negativen Abstammungsbeweises verlangen, dass ein anthropologisch-erbbiologisches Gutachten eingeholt werde - nach Erschöpfung aller andern Beweismittel, die ihm gegenüber der Vermutung seiner Vaterschaft zur Verfügung standen; - auch wenn er keine sonstigen Indizien für Mehrverkehr der Kindsmutter in der kritischen Zeit nachzuweisen vermag. (Erw. 6). 3. Wann ist der Antrag auf Einholung eines solchen Gutachtens rechtsmissbräuchlich? Zur Frage der Zulässigkeit eines sog. Ausforschungsbeweises. (Erw. 6). Beweis; Vater; Vaterschaft; Beweis; Abstammung; Beklagten; Mehrverkehr; Kindsmutter; Kindes; Beweismittel; Blutgruppe; Recht; Blutgruppen; Negative; Untersuchung; Positiv; Vermutung; Erbbiologische; Obergericht; Sicherheit; Urteil; Abstammungsbeweis; Nholung; Bundesgericht; Gutachten; Ausschluss; Einholung; Positive; Klägers
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