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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 307 CPS dal 2020

Art. 307 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 307 Falsa testimonianza, falsa perizia, falsa traduzione od interpretazione

Falsa testimonianza, falsa perizia, falsa traduzione od interpretazione

1 Chiunque come testimonio, perito, traduttore od interprete in un procedimento giudiziario, fa sui fatti della causa una falsa deposizione, una falsa constatazione o fornisce una falsa perizia o traduce falsamente, è punito con una pena detentiva sino a cinque anni o con una pena pecuniaria.

2 Se il dichiarante ha prestato giuramento o ha promesso solennemente di dire la verità, la pena è una pena detentiva da sei mesi a cinque anni.1

3 Se la falsità concerne fatti non influenti sulla decisione del giudice, la pena è una pena pecuniaria.2


1 Nuovo testo di parte del per. giusta il n. II 1 della LF del 19 giu. 2015 (Modifica della disciplina delle sanzioni), in vigore dal 1° gen. 2018 (RU 2016 1249; FF 2012 4181).
2 Nuovo testo di parte del per. giusta il n. II 1 della LF del 19 giu. 2015 (Modifica della disciplina delle sanzioni), in vigore dal 1° gen. 2018 (RU 2016 1249; FF 2012 4181).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 307 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220025EhescheidungGutachter; Klagten; Beklagten; Berufung; Gutachten; Bewertung; Vorinstanz; Verkehr; Verkehrswert; Partei; Liegenschaft; Rechtlich; Ertrag; Substanz; Parteien; Ergänzung; Unternehmen; Verfahren; Substanzwert; Ertragswert; Urteil; Unternehmens; Strasse; Ergänzungs; Unterhalt; -Strasse; Verfahren; Terrechtliche; Erstinstanzliche
ZHSB200402Verbrechen gegen das BetäubungsmittelgesetzSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Gespräch; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Fahre; Anklage; Lichen; Recht; Über; Kokain; Kilogramm; Vorinstanz; Staatsanwalt; Staatsanwalts; BetmG; Gespräche; Staatsanwaltschaft; Dolmetscher; Berufung; Holland; Verfahren; Italien; Schweiz; Kanton; Kantons; Prot
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2013/611Entscheid Art. 43 Abs. 1 ATSG. Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes. Das psychiatrische Gutachten ist unvollständig, da nicht auf die funktionellen Auswirkungen der Gesundheitsbeeinträchtigung auf die Arbeitsfähigkeit eingegangen worden ist. Weil bezüglich der Diagnose und der Arbeitsfähigkeit zudem eine der gutachterlichen Beurteilung widersprechende fachärztliche Einschätzung im Recht liegt, ist die Sache nicht nur zur Ergänzung, sondern zur neuen psychiatrischen Begutachtung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Teilweise Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Februar 2016, IV 2013/611). Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Diagnose; Recht; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Begutachtung; Psychiatrische; Recht; Depressiv; IV-Stelle; Person; Gericht; Depression; Verfügung; Gutachten; Angst; Depressive; Gesundheit; Gesundheitszustand; Klinik; Gemischt; Medizinische; Gerichtsgutachten
SGIV-2010/23Entscheid Art. 6 Ziff. 1 EMRK (SR 0.101), Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 16 Abs. 1, Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01). Abweisung des Antrags auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (E.2). Beizug von Hilfspersonen bei der Begutachtung (E.4). Wenn der ETG-Gehalt im Haar kontrolliert wird, ist im selben Zeitpunkt nicht zusätzlich der CDT-Wert zu bestimmen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 19. August 2010, IV-2010/23). Rekurrent; Alkohol; Drogen; Auflage; Rekurs; Rekurrenten; Auflagen; Führerausweis; Gutachten; Alkoholkonsum; Recht; Verkehr; Haaranalyse; Vorinstanz; Fahreignung; Verkehrsmedizinische; Verfügung; Verkehrspsychologische; Strassenverkehr; Cannabis; Drogenabstinenz; Urteil; Alkoholkonsums; Haaranalysen; Bundesgericht; Verlauf; Begründet; Wird; Gallen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 373 (6B_1022/2020)
Regeste
Art. 307 Abs. 1 StGB ; falsches Zeugnis; Strafbarkeit bei fehlender Zeugeneigenschaft. Wer irrigerweise glaubt, gegen eine Sonderpflicht zu verstossen, die ihm einzig wegen seines vorgestellten - tatsächlich jedoch nicht vorhandenen - Personenstatus obliegt, bleibt in Fällen eigentlicher Sonderdelikte als untaugliches Tatsubjekt straflos. Der Tatbestand des falschen Zeugnisses stellt ein solches Sonderdelikt dar, weshalb nicht nach dieser Bestimmung bestraft werden kann, wer formell als Zeuge einvernommen wird und falsch aussagt, tatsächlich aber keine Zeugeneigenschaft aufweist (E. 1.4-1.6, insb. E. 1.6).
Falsch; Recht; Beschwerde; Zeuge; Beschwerdeführerin; Zeugnis; Falschen; Zeugnisses; Ehemann; Versuchte; Vorinstanz; Untauglichen; Zeugin; Sonderdelikt; Begünstigung; Täter; Sonderpflicht; Rechtlich; Aussage; Auskunftsperson; Barkeit; Person; Versuchs; Versuchten; NIGGLI/MAEDER; Müsse; Tatsubjekt; Tatbestand; Wahrheitspflicht
145 III 143 (4A_563/2017)Art. 271 f. OR; Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO; Art. 328-333 ZPO; Kündigungsschutz; Rechtskraft; Revision. Wurde im Rahmen der Anfechtung nach Art. 271 f. OR rechtskräftig festgestellt, dass die Kündigung des Vermieters nicht missbräuchlich ist, darf dieselbe Frage nicht neu beurteilt werden, wenn der Mieter später eine Schadenersatzklage erhebt mit der Begründung, das nachträgliche Verhalten des Vermieters zeige, dass der von ihm angegebene Kündigungsgrund (Eigenbedarf) doch vorgeschoben war. Die Rechtskraft (Bindungswirkung) des Entscheids im Anfechtungsverfahren könnte ausschliesslich mittels Revision unter den Voraussetzungen von und im Verfahren nach Art. 328-333 ZPO beseitigt werden (E. 3-5). Kündigung; Urteil; Anfechtung; Beschwerde; Recht; Schaden; Miete; Schadenersatz; Mieter; Eigenbedarf; Mietverhältnis; Klage; Kündigungsgr; Urteils; Hinweis; Mietgericht; Vermieter; Partei; Revision; Vorgeschoben; Rechtskraft; Rechtskräftig; Beschwerdegegnerin; Hinweisen; Wohnung; Parteien; Verfahren; Gericht; Focht; Obergericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2653/2019RentenanspruchBeschwerde; Beschwerdeführerin; Fähigkeit; Arbeit; BVGer; Gericht; Gutachter; Arbeitsfähigkeit; Psychiatrische; Vorinstanz; Recht; Gerichtsgutachten; Rente; Eingliederung; Gutachten; Medizinisch; Urteil; Medizinische; Stellung; Erwerb; Beurteilung; Leistung; Nosen; Leistungs; Konsensbeurteilung; Diagnose; Haushalt; Abklärung; Gesundheit

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2019.24Vorteilsannahme (Art. 322sexies StGB)
Berufung (teilweise) vom 14. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.25 vom 4. Juni 2019
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorteil; Verfahren; Bundes; Verfahren; Recht; Jagdferien; Urteil; Entschädigung; Verfahrens; Beweis; Vorteils; Kamtschatka; Sexies; Sachverhalt; Russland; Tatbestand; Moskau; Staat; Ziffer; Erstinstanzliche; Reise; Schweiz; Über; Russische
SK.2016.20Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz.Bundes; Waffen; Ausfuhr; Bewilligung; Kasachstan; Export; Neuseeland; Bestimmungsland;Gesuch; Straub; Einsprache; Befehl; Fürsprecher; Entscheid; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Definitive; Import; Kriegsmaterial; Verfahrens; Gericht; Export; Ziffer; Befehls; Dispositiv; Bewilligungspraxis; Ausfuhrgesuch; Güter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Heidi Affolter-EijstenPraxiskommentar, 2. Aufl., Zürich2013
Stefan TrechselKommentar, 2. Auflage, Zürich1997
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