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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 307SCC from 2020

Art. 307 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 307 Perjury. Perjury by an expert witness. False translation

Perjury. Perjury by an expert witness. False translation

1 Any person who appears in judicial proceedings as a witness, expert witness, translator or interpreter and gives false evidence or provides a false report, a false expert opinion or a false translation in relation to the case is liable to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty.

2 If the statement, report, expert opinion or translation is made on oath or affirmation, the penalty is a custodial sentence of at least six months and no more than five years.1

3 If the false statement relates to matters that are irrelevant to the judicial decision, the penalty is a monetary penalty.2


1 Penalties revised by No II 1 of the FA of 19 June 2015 (Amendment to the Law on Criminal Sanctions), in force since 1 Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).
2 Penalties revised by No II 1 of the FA of 19 June 2015 (Amendment to the Law on Criminal Sanctions), in force since 1 Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 307 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220025EhescheidungGutachter; Klagten; Beklagten; Berufung; Gutachten; Bewertung; Vorinstanz; Verkehr; Verkehrswert; Partei; Liegenschaft; Rechtlich; Ertrag; Substanz; Parteien; Ergänzung; Unternehmen; Verfahren; Substanzwert; Ertragswert; Urteil; Unternehmens; Strasse; Ergänzungs; Unterhalt; -Strasse; Verfahren; Terrechtliche; Erstinstanzliche
ZHSB200402Verbrechen gegen das BetäubungsmittelgesetzSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Gespräch; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Fahre; Anklage; Lichen; Recht; Über; Kokain; Kilogramm; Vorinstanz; Staatsanwalt; Staatsanwalts; BetmG; Gespräche; Staatsanwaltschaft; Dolmetscher; Berufung; Holland; Verfahren; Italien; Schweiz; Kanton; Kantons; Prot
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2013/611Entscheid Art. 43 Abs. 1 ATSG. Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes. Das psychiatrische Gutachten ist unvollständig, da nicht auf die funktionellen Auswirkungen der Gesundheitsbeeinträchtigung auf die Arbeitsfähigkeit eingegangen worden ist. Weil bezüglich der Diagnose und der Arbeitsfähigkeit zudem eine der gutachterlichen Beurteilung widersprechende fachärztliche Einschätzung im Recht liegt, ist die Sache nicht nur zur Ergänzung, sondern zur neuen psychiatrischen Begutachtung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Teilweise Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Februar 2016, IV 2013/611). Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Diagnose; Recht; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Begutachtung; Psychiatrische; Recht; Depressiv; IV-Stelle; Person; Gericht; Depression; Verfügung; Gutachten; Angst; Depressive; Gesundheit; Gesundheitszustand; Klinik; Gemischt; Medizinische; Gerichtsgutachten
SGIV-2010/23Entscheid Art. 6 Ziff. 1 EMRK (SR 0.101), Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 16 Abs. 1, Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01). Abweisung des Antrags auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (E.2). Beizug von Hilfspersonen bei der Begutachtung (E.4). Wenn der ETG-Gehalt im Haar kontrolliert wird, ist im selben Zeitpunkt nicht zusätzlich der CDT-Wert zu bestimmen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 19. August 2010, IV-2010/23). Rekurrent; Alkohol; Drogen; Auflage; Rekurs; Rekurrenten; Auflagen; Führerausweis; Gutachten; Alkoholkonsum; Recht; Verkehr; Haaranalyse; Vorinstanz; Fahreignung; Verkehrsmedizinische; Verfügung; Verkehrspsychologische; Strassenverkehr; Cannabis; Drogenabstinenz; Urteil; Alkoholkonsums; Haaranalysen; Bundesgericht; Verlauf; Begründet; Wird; Gallen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 373 (6B_1022/2020)
Regeste
Art. 307 Abs. 1 StGB ; falsches Zeugnis; Strafbarkeit bei fehlender Zeugeneigenschaft. Wer irrigerweise glaubt, gegen eine Sonderpflicht zu verstossen, die ihm einzig wegen seines vorgestellten - tatsächlich jedoch nicht vorhandenen - Personenstatus obliegt, bleibt in Fällen eigentlicher Sonderdelikte als untaugliches Tatsubjekt straflos. Der Tatbestand des falschen Zeugnisses stellt ein solches Sonderdelikt dar, weshalb nicht nach dieser Bestimmung bestraft werden kann, wer formell als Zeuge einvernommen wird und falsch aussagt, tatsächlich aber keine Zeugeneigenschaft aufweist (E. 1.4-1.6, insb. E. 1.6).
Falsch; Recht; Beschwerde; Zeuge; Beschwerdeführerin; Zeugnis; Falschen; Zeugnisses; Ehemann; Versuchte; Vorinstanz; Untauglichen; Zeugin; Sonderdelikt; Begünstigung; Täter; Sonderpflicht; Rechtlich; Aussage; Auskunftsperson; Barkeit; Person; Versuchs; Versuchten; NIGGLI/MAEDER; Müsse; Tatsubjekt; Tatbestand; Wahrheitspflicht
145 III 143 (4A_563/2017)Art. 271 f. OR; Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO; Art. 328-333 ZPO; Kündigungsschutz; Rechtskraft; Revision. Wurde im Rahmen der Anfechtung nach Art. 271 f. OR rechtskräftig festgestellt, dass die Kündigung des Vermieters nicht missbräuchlich ist, darf dieselbe Frage nicht neu beurteilt werden, wenn der Mieter später eine Schadenersatzklage erhebt mit der Begründung, das nachträgliche Verhalten des Vermieters zeige, dass der von ihm angegebene Kündigungsgrund (Eigenbedarf) doch vorgeschoben war. Die Rechtskraft (Bindungswirkung) des Entscheids im Anfechtungsverfahren könnte ausschliesslich mittels Revision unter den Voraussetzungen von und im Verfahren nach Art. 328-333 ZPO beseitigt werden (E. 3-5). Kündigung; Urteil; Anfechtung; Beschwerde; Recht; Schaden; Miete; Schadenersatz; Mieter; Eigenbedarf; Mietverhältnis; Klage; Kündigungsgr; Urteils; Hinweis; Mietgericht; Vermieter; Partei; Revision; Vorgeschoben; Rechtskraft; Rechtskräftig; Beschwerdegegnerin; Hinweisen; Wohnung; Parteien; Verfahren; Gericht; Focht; Obergericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2653/2019RentenanspruchBeschwerde; Beschwerdeführerin; Fähigkeit; Arbeit; BVGer; Gericht; Gutachter; Arbeitsfähigkeit; Psychiatrische; Vorinstanz; Recht; Gerichtsgutachten; Rente; Eingliederung; Gutachten; Medizinisch; Urteil; Medizinische; Stellung; Erwerb; Beurteilung; Leistung; Nosen; Leistungs; Konsensbeurteilung; Diagnose; Haushalt; Abklärung; Gesundheit

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2019.24Vorteilsannahme (Art. 322sexies StGB)
Berufung (teilweise) vom 14. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.25 vom 4. Juni 2019
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorteil; Verfahren; Bundes; Verfahren; Recht; Jagdferien; Urteil; Entschädigung; Verfahrens; Beweis; Vorteils; Kamtschatka; Sexies; Sachverhalt; Russland; Tatbestand; Moskau; Staat; Ziffer; Erstinstanzliche; Reise; Schweiz; Über; Russische
SK.2016.20Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz.Bundes; Waffen; Ausfuhr; Bewilligung; Kasachstan; Export; Neuseeland; Bestimmungsland;Gesuch; Straub; Einsprache; Befehl; Fürsprecher; Entscheid; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Definitive; Import; Kriegsmaterial; Verfahrens; Gericht; Export; Ziffer; Befehls; Dispositiv; Bewilligungspraxis; Ausfuhrgesuch; Güter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Heidi Affolter-EijstenPraxiskommentar, 2. Aufl., Zürich2013
Stefan TrechselKommentar, 2. Auflage, Zürich1997
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