1 Wer in einem gerichtlichen Verfahren als Zeuge, Sachverständiger, Übersetzer oder Dolmetscher zur Sache falsch aussagt, einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten abgibt oder falsch übersetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Werden die Aussage, der Befund, das Gutachten oder die Übersetzung mit einem Eid oder mit einem Handgelübde bekräftigt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.362
3 Bezieht sich die falsche Äusserung auf Tatsachen, die für die richterliche Entscheidung unerheblich sind, so ist die Strafe Geldstrafe.363
362 Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderung des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).
363 Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderung des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE200413 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdeführer; Zürich; Gutachten; Kantons; Staatsanwaltschaft; Liegen; IV-Stelle; Beschwerdegegner; Vertreter; Beschwerdeführers; Verfahren; Gutachter; Falsch; Anhand; Vorliegend; Rechtlich; Nichtanhandnahme; Gericht; AaO; Worden; Falsche; Stellt; AaO; Jedoch; Verfügung; Bundesgericht; Urteil; Gerichtlichen |
ZH | SB200094 | Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz | Schuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Kokain; Vorinstanz; Aussagen; Verteidigung; Anklage; Berufung; Urteil; Zürich; Amtlich; Amtliche; Rechts; Zutreffend; Weiter; Kokaingemisch; Stellt; Verfahren; Worden; Januar; Ziffer; Untersuchung; Person; Welche; Kosten; Gericht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV 2013/611 | Entscheid Art. 43 Abs. 1 ATSG. Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes. Das psychiatrische Gutachten ist unvollständig, da nicht auf die funktionellen Auswirkungen der Gesundheitsbeeinträchtigung auf die Arbeitsfähigkeit eingegangen worden ist. Weil bezüglich der Diagnose und der Arbeitsfähigkeit zudem eine der gutachterlichen Beurteilung widersprechende fachärztliche Einschätzung im Recht liegt, ist die Sache nicht nur zur Ergänzung, sondern zur neuen psychiatrischen Begutachtung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Teilweise Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Februar 2016, IV 2013/611). | Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Diagnose; Recht; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Begutachtung; Psychiatrische; Recht; Depressiv; IV-Stelle; Person; Gericht; Depression; Verfügung; Gutachten; Angst; Depressive; Gesundheit; Gesundheitszustand; Klinik; Gemischt; Medizinische; Gerichtsgutachten |
SG | IV-2010/23 | Entscheid Art. 6 Ziff. 1 EMRK (SR 0.101), Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 16 Abs. 1, Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01). Abweisung des Antrags auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (E.2). Beizug von Hilfspersonen bei der Begutachtung (E.4). Wenn der ETG-Gehalt im Haar kontrolliert wird, ist im selben Zeitpunkt nicht zusätzlich der CDT-Wert zu bestimmen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 19. August 2010, IV-2010/23). | Rekurrent; Alkohol; Drogen; Auflage; Rekurs; Rekurrenten; Auflagen; Führerausweis; Gutachten; Alkoholkonsum; Recht; Verkehr; Haaranalyse; Vorinstanz; Fahreignung; Verkehrsmedizinische; Verfügung; Verkehrspsychologische; Strassenverkehr; Cannabis; Drogenabstinenz; Urteil; Alkoholkonsums; Haaranalysen; Bundesgericht; Verlauf; Begründet; Wird; Gallen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 373 (6B_1022/2020) | Regeste Art. 307 Abs. 1 StGB ; falsches Zeugnis; Strafbarkeit bei fehlender Zeugeneigenschaft. Wer irrigerweise glaubt, gegen eine Sonderpflicht zu verstossen, die ihm einzig wegen seines vorgestellten - tatsächlich jedoch nicht vorhandenen - Personenstatus obliegt, bleibt in Fällen eigentlicher Sonderdelikte als untaugliches Tatsubjekt straflos. Der Tatbestand des falschen Zeugnisses stellt ein solches Sonderdelikt dar, weshalb nicht nach dieser Bestimmung bestraft werden kann, wer formell als Zeuge einvernommen wird und falsch aussagt, tatsächlich aber keine Zeugeneigenschaft aufweist (E. 1.4-1.6, insb. E. 1.6). | Falsch; Recht; Beschwerde; Zeuge; Beschwerdeführerin; Zeugnis; Falschen; Zeugnisses; Aufl; Ehemann; Versuchte; Vorinstanz; Untauglichen; Zeugin; Sonderdelikt; Begünstigung; Täter; Sonderpflicht; Rechtlich; Aussage; Auskunftsperson; Barkeit; Person; Versuchs; Versuchten; NIGGLI/MAEDER; Müsse; Tatsubjekt; Tatbestand; Wahrheitspflicht |
145 III 143 (4A_563/2017) | Art. 271 f. OR; Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO; Art. 328-333 ZPO; Kündigungsschutz; Rechtskraft; Revision. Wurde im Rahmen der Anfechtung nach Art. 271 f. OR rechtskräftig festgestellt, dass die Kündigung des Vermieters nicht missbräuchlich ist, darf dieselbe Frage nicht neu beurteilt werden, wenn der Mieter später eine Schadenersatzklage erhebt mit der Begründung, das nachträgliche Verhalten des Vermieters zeige, dass der von ihm angegebene Kündigungsgrund (Eigenbedarf) doch vorgeschoben war. Die Rechtskraft (Bindungswirkung) des Entscheids im Anfechtungsverfahren könnte ausschliesslich mittels Revision unter den Voraussetzungen von und im Verfahren nach Art. 328-333 ZPO beseitigt werden (E. 3-5). | Kündigung; Urteil; Anfechtung; Beschwerde; Recht; Schaden; Miete; Schadenersatz; Mieter; Eigenbedarf; Mietverhältnis; Klage; Kündigungsgr; Urteils; Hinweis; Mietgericht; Vermieter; Partei; Revision; Vorgeschoben; Rechtskraft; Rechtskräftig; Beschwerdegegnerin; Hinweisen; Wohnung; Parteien; Verfahren; Gericht; Focht; Obergericht |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2016.20 | Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz. | Bundes; Waffen; Ausfuhr; Bewilligung; Kasachstan; Export; Neuseeland; Bestimmungsland;Gesuch; Straub; Einsprache; Befehl; Fürsprecher; Entscheid; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Definitive; Import; Kriegsmaterial; Verfahrens; Gericht; Export; Ziffer; Befehls; Dispositiv; Bewilligungspraxis; Ausfuhrgesuch; Güter |
RP.2013.52 | Auslieferung an Albanien. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Auslieferung; Recht; Albanie; Albanien; Albanische; Ersuchen; Bundes; Staat; Beschwerdeführers; Albanischen; Verfahren; Behörde; Rechtsvertreter; Beschwerdegegner; Zeuge; Zusicherung; Person; Behörden; Politisch; Auslieferungsersuchen; Verfahren; Politische; Kosovo; Ersuchende; Reichen; Rechtsvertreterin; Ersucht |
Autor | Kommentar | Jahr |
Heidi Affolter-Eijsten | Praxiskommentar, 2. Aufl., Zürich | 2013 |
Stefan Trechsel | Kommentar, 2. Auflage, Zürich | 1997 |