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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 307 LP de 2020

Art. 307 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 307

3. Recours

1 Le jugement portant sur l’homologation peut être attaqué par la voie du recours, conformément au CPC2.

2 Le recours a effet suspensif pour autant que l’instance de recours n’en dispose pas autrement.


1 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 21 juin 2013, en vigueur depuis le 1er janv. 2014 (RO 2013 4111; FF 2010 5871).
2 RS 272


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 307 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS130137Nachlassstundung / Bestätigung NachlassvertragBeschwerde; Forderung; Forderungen; Klage; Beschwerdeführerin; Aufschiebend; Gläubiger; Urteil; Bestritten; Frist; Aufschiebende; SchKG; Bestrittene; Nachlassvertrag; Beschwerdegegnerin; Gericht; Aufschiebenden; Urteils; Dispositiv-Ziffer; Einzelgericht; Stellung; Entscheid; Bundesgericht; Bedingten; Gläubigern; Eventualforderungen; Parteien; Stellungnahme; Winterthur
SZBEK 2020 150NachlassbestätigungBeschwerde; Beschwerdeführer; Nachlassvertrag; Verfügung; Kanton; Entscheid; Beschwerdegegner; September; Gemäss; Schwyz; Angefochten; Angef; Gläubiger; Einkommen; Verfügung; AaO; Vorinstanz; Kosten; Sodass; Sachverhalt; Bestätigung; Beschwerdeverfahren; Sachwalter; Antrag; Bestätigte; Angefochtene; Legitimiert

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 705 (9C_300/2016)Art. 306 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2, Art. 307 Abs. 1 und Art. 310 Abs. 1 SchKG; Nachlassvertrag, der bezüglich einer eingegebenen Forderung an einem auf das Verhalten der Sachwalterin zurückzuführenden Mangel leidet. Der bestätigte Nachlassvertrag, der unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist, kann privilegierten Forderungen, die eingegeben, vom Sachwalter aber eigenmächtig nicht im ganzen Betrag aufgenommen wurden, entgegengehalten werden (E. 4). Forderung; Nachlassvertrag; Beschwerde; SchKG; Alter; Gläubiger; Sachwalter; Privilegierte; Ausgleichskasse; Recht; Forderungen; Angemeldet; Sachwalterin; Nachlassverfahren; Gebene; Bestätigt; Privilegierten; Beschwerdeführerin; Angemeldete; Nichtzulassung; Beitragsforderung; Betrag; Bestätigte; Teilweise; Beschwerdegegnerin; Bestritten; Entscheid; Gebenen; Gläubigerin; Angemeldeten
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