Art. 306CrimPC from 2021
Art. 306
Duties of the police
1 The police shall in the course of their enquiries establish the facts relevant to an offence on the basis of reports, instructions from the public prosecutor or their findings.
2 They must in particular:
- a.
- secure and evaluate forensic and other evidence;
- b.
- identify and interview persons suffering harm and suspects;
- c.
- if necessary, stop and arrest or attempt to trace suspects.
3 Their activities are governed by the regulations on investigations, evidence and compulsory measures, subject to the special provisions of this Code.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 88 (6B_614/2019) | Art. 91a Abs. 1 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 und 2 SVG und Art. 10 Abs. 2 SKV ; Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; Betäubungsmittelvortests; hinreichende Verdachtsmomente zur Durchführung; Beweiswert. Für die Durchführung von Vortests nach Art. 10 Abs. 2 SKV genügen geringe Anzeichen einer durch Betäubungs- oder Arzneimittel beeinträchtigten Fahrfähigkeit; eines hinreichenden Tatverdachts, wie er zur Anordnung strafprozessualer Zwangsmassnahmen nach Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO erforderlich ist, bedarf es nicht (E. 1.4.2). | Beschwerde; Fahrunfähigkeit; Beschwerdeführer; Blutprobe; Massnahme; Feststellung; Hinweis; Betäubungsmittel; Anordnung; Recht; Urteil; Polizei; Tatbestand; Person; Recht; Betäubungsmittelvortest; Vortest; Anzeichen; Verweigerung; Massnahmen; Hinweise; Fahrzeug; Beschwerdeführers; Angeordnet; Vorinstanz; Bundesgericht; Strassen; Erfüllt; Vereitelung |
146 I 11 (6B_908/2018) | Art. 13 Abs. 2, Art. 36 Abs. 1 BV ; Art. 141 Abs. 2 StPO ; Verwertbarkeit von polizeilichen Aufzeichnungen der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV). Die Erhebung und die Aufbewahrung von Aufzeichnungen der AFV stellen einen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar, insbesondere in das Recht auf Privatsphäre, das den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung miteinschliesst (E. 3.1). Für die AFV besteht im Kanton Thurgau keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. Der mit der Überwachung verbundene Eingriff in die Privatsphäre verstösst daher gegen Art. 13 Abs. 2 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 BV (E. 3.2 und 3.3). | Daten; Recht; Polizei; Beweis; Gesetzliche; Erhoben; Hinweis; Aufzeichnungen; Grundlage; Eingriff; Aufbewahrung; Hinweisen; Grundrecht; Interesse; Urteil; Kanton; Schwere; Schutz; Erhebung; Thurgau; Beschwerde; Informationen; Privatsphäre; Rechtlich; Überwachung; Erkennungsdienstliche; Hinreichend; Selbstbestimmung |